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Viagogo bekommt Abmahnung der Verbraucherzentrale

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Die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Bayern haben die Ticketbörse Viagogo abgemahnt. Sie kritisieren vor allem, dass das Unternehmen nicht als Ticketbörse, sondern als offizielles Ticket-Verkaufsportal auftritt. Im Frühwarnnetzwerk des Marktwächters Digitale Welt liegen bereits Verbraucherbeschwerden aus acht Bundesländern vor.

Wer über Viagogo Eintrittskarten für Fußballspiele, Konzerte oder andere Veranstaltungen sucht, bekommt den Eindruck, es handele sich um ein offizielles Ticket-Verkaufsportal. Während des gesamten Kaufvorgangs wird für Verbraucher nicht deutlich, dass Viagogo nicht Verkäufer der Tickets ist, sondern zwischen privaten Verkäufern und Käufern vermittelt.

„Auf diese Weise täuscht das Unternehmen die Nutzer über wesentliche Merkmale seiner Dienstleistung“, sagt Susanne Baumer, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Bayern. Das Risiko, dass das Ticket nicht geliefert wird oder die Preise höher sind als bei direkter Bestellung beim Veranstalter, trägt somit der Käufer. Der tatsächliche Verkäufer bleibt in der Regel unbekannt.

Risiken eines Ticket-Marktplatzes

Kaufen Sie Tickets über Online-Marktplätze wie Viagogo, kann es im Gegensatz zu „echten“ Verkaufsportalen Probleme geben:

    • Der private Verkäufer möchte am Weiterverkauf verdienen. Die Tickets sind damit häufig teurer als der aufgedruckte Preis.
    • Sie haben nicht nur mit dem Veranstalter und dem Plattformbetreiber Viagogo zu tun, sondern auch mit dem privaten Verkäufer. Das kann die Sache im Zweifel komplizierter machen. Auch kann das Ausfallrisiko eines privaten Verkäufers größer und schwerer einschätzbar sein, als z.B. bei gewerblichen Ticketverkaufsplattformen.
    • Bei einem solchen Kauf vom Zweitmarkt kann das Risiko bestehen, dass Sie unbrauchbare personalisierte Tickets erhalten.
  • Verkäufer können bei Viagogo einen sehr kurzfristigen Lieferzeitpunkt wählen. Selbst wenn Sie frühzeitig gekauft haben, kann es dann sein, dass Sie die Tickets erst wenige Tage vor der Veranstaltung erhalten. Verzögert sich dann die Zustellung, können Sie die Veranstaltung im schlimmsten Fall verpassen.

Gibt es Probleme mit einem Anbieter aus dem Ausland, kann das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland helfen.

Zusatzkosten schwierig zu erkennen

Viagogo weist Besteller zudem nicht ausreichend darauf hin, dass zu dem Preis für die Tickets noch Buchungs- und Abwicklungskosten sowie die Umsatzsteuer hinzukommen. Damit verstößt das Unternehmen nach Ansicht der Verbraucherschützer gegen den Grundsatz der Preisklarheit.

Auch das Garantieversprechen von Viagogo, sich bei ausbleibender Lieferung um Ersatztickets oder eine Erstattung zu kümmern, halten die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Bayern für irreführend: Das Unternehmen garantiert den Erhalt der Tickets. Damit wird für Verbraucher der Eindruck verstärkt, es mit einem direkten Ticketverkäufer zu tun zu haben. Tatsächlich beinhaltet diese Garantie jedoch nicht mehr, als dem Käufer gesetzlich sowieso zusteht. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen wird sie zudem noch erheblich eingeschränkt.

Die Verbraucherschützer haben Viagogo deshalb per Abmahnungsschreiben aufgefordert, seine Dienstleistung als Ticketbörse auf seiner Website deutlich zu machen und die Preise transparent darzustellen. Ebenso sei die Werbung mit der irreführenden „Viagogo-Garantie“ zu unterlassen.

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