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Verträge Ohne Laufzeit

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Kunden, die einen Vertrag mit einer geringen Laufzeit wählen, machen dies in der Regel mit der Absicht, kurzfristig wieder aus dem Vertrag aussteigen zu können.Die 1&1 Telecom GmbH bietet ihren Kunden mit einer Notebook-Flat „ohne Laufzeit“ einen solchen Vertrag an. Wer dann kurzfristig aussteigen möchte, erlebt eine Überraschung: das Unternehmen hat im Kleingedruckten eine Kündigungsfrist von einem Vierteljahr versteckt. Mit solchen Klauseln werden der Wunsch des Kunden und die getroffene Vereinbarung über einen Vertrag mit kurzer Laufzeit schlichtweg ausgehebelt.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist erfolgreich gegen diese unzulässige Klausel vorgegangen. Nachdem das Unternehmen sich geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Klausel zu streichen, ist die Verbraucherzentrale mit dem Fall vor Gericht gegangen. Nun hat das Landgericht Koblenz mit seinem Urteil vom 4. Dezember 2012 (Az: 1 O 378/12 nicht rechtskräftig) die von 1&1 verwendete Klausel für ungültig erklärt.

Eine ähnliche Klausel verwendet Unitymedia KabelBW. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das Unternehmen daher ebenfalls abgemahnt – eine Reaktion steht noch aus.

Quelle:VBZ Bayern

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