Verträge falsch abgerechnet

Um den Nachteilen des zum 07.08.2014 in Kraft getretenen Lebensversicherungsreformgesetzes zu entgehen, haben viele Verbraucher die eigene Versicherung rechtzeitig gekündigt. Leider wurden die gekündigten Verträge in einigen Fällen nicht korrekt abgerechnet.

Scheinbar haben sich bei den Versicherungsunternehmen Fehler im Zuge des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) eingeschlichen, denn anders lässt sich manche Vertragsabrechnung nicht erklären. Mit dem LVRG wurde unter anderem die Beteiligung an den Bewertungsreserven einer Versicherung geändert. Verbraucher erhalten nun einen geringeren Anteil an diesen Reserven als vor der Gesetzesänderung.

Um möglichst viel von den Bewertungsreserven zu retten, kündigten einige Kunden ihre Versicherungen rechtzeitig vor der Gesetzesänderung. Wenn in der Abrechnung des Vertrages nun eine Beteiligung an den Bewertungsreserven ausgewiesen wird, die wesentlich geringer ist als die Bewertungsreserven in der letzten Standmitteilung der Versicherung, sollten Verbraucher eine Nachberechnung fordern.

In einigen Fällen haben die Versicherungen vermutlich bereits vor dem Stichtag der Gesetzesänderung die Berechnung umgestellt.

Sollte dies passiert sein, oder andere Anhaltspunkte für eine falsche Abrechnung bestehen, empfiehlt sich eine schriftliche Beschwerde bei der Versicherung. Wenn keine Klärung erreicht werden kann, bietet es sich an, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzuschalten.

Gemäß § 4b Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz können sich Verbraucher mit Beschwerden direkt an die BaFin wenden. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein unterstützt Verbraucher im Rahmen einer persönlichen Beratung dabei.

Quelle:VZ SH

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