Veröffentlichung der Gehälter der Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Kassenärztliche Bundesvereinigung

VERÖFFENTLICHUNG DER GEHÄLTER DER VORSTÄNDE DER KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNGEN UND DER KASSENÄRZTLICHEN BUNDESVEREINIGUNG

In den amtlichen Bekanntmachungen dieser Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes werden für das Jahr 2021 die Angaben über die Gehälter der auf 6 Jahre gewählten hauptamtlichen Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung veröffentlicht.

Das Sozialgesetzbuch SGB V schreibt in § 79 Abs. 4 SGB V vor, dass die Höhe der jährlichen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder einschließlich Nebenleistungen sowie die wesentlichen Versorgungsregelungen in einer Übersicht zu veröffentlichen sind.

Zur Erläuterung möchten wir eingangs auf folgende Sachverhalte hinweisen:

Die Gehälter der Vorstände genauso wie die Gehälter aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KVen werden aus Verwaltungskostenbeiträgen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten gezahlt, die von den erarbeiteten Honoraren abgezogen werden. Über die Höhe dieser Beiträge entscheiden die Vertreterversammlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und damit indirekt alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten selbst. Es handelt sich also nicht, wie häufig dargestellt wird, um Krankenkassenbeiträge der Versicherten.

Bei den Vorstandsämtern handelt es sich um eine hauptamtliche Tätigkeit. Die ausgewiesenen Gehälter sind Bruttogehälter. Die Arbeitgeber (KVen) und die Arbeitnehmer (Vorstände) entrichten ggf. anteilig Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung, sofern keine besondere Versorgungsregelung nach beamtenähnlichen Maßstäben vertraglich fortgeführt oder vereinbart wurde. Im Falle einer Versorgungsregelung nach beamtenähnlichen Regelungen werden vom Arbeitgeber entsprechende Rückstellungen für eine (ggf. zusätzliche) Altersversorgung gebildet und ggf. Beihilfeleistungen im Krankheitsfalle gewährt.

Neben dem Gehalt haben einige Kassenärztliche Vereinigungen eine Dienstwagenregelung, nach der die Vorstände zur Unterstützung ihrer Arbeit Anspruch auf Gestellung eines Dienstwagens haben.

Im Zusammenhang mit einer Bewertung der Vorstandsvergütungen ist auf Folgendes hinzuweisen: Die Kassenärztlichen Vereinigungen mit Mitarbeiterzahlen von 200 bis zu 1000 Mitarbeitern sind mit mittelständischen Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen vergleichbar. Die unterschiedliche Höhe der Gehälter der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen ist natürlich abhängig von der wirtschaftlichen Bedeutung und Größe einer KV und der damit verbundenen Verantwortung der Vorstände. Die Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder vergleichbarer (Mitarbeiterzahl/​Umsatzgröße) privatwirtschaftlich organisierter Unternehmen und die Vorstandsvergütungen der Vorstandsmitglieder vieler gesetzlicher Krankenkassen liegen ebenfalls in dieser Größenordnung.

 

Berlin, Februar 2022

KBV

 

 

Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung
einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder gem. § 79 Abs. 4 SGB V

einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder gem. § 79 Abs. 4 SGB V

Kassenärztliche Vereinigung Vorstandsfunktion Im Vorjahr gezahlte Vergütungen Versorgungsregelungen Sonstige Vergütungsbestandteile Weitere Regelungen Gesamtvergütung
Grundvergütung variable Bestandteile Zusatzversorgung /​ Betriebsrenten Zuschuss zur privaten Versorgung Dienstwagen auch zur privaten Nutzung weitere Vergütungsbestandteile (u.a. priv. Unfallversicherung) Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/​ -entbindung bzw. bei Fusionen
gezahlter Betrag gezahlter Betrag jährlicher aufzuwendender Betrag jährlicher aufzuwendender Betrag bei bereits laufenden Verträgen ist anstelle der 1%-Regelung auch die Angabe der jährlichen Leasingkosten möglich jährlich aufzuwendender Betrag Höhe/​Laufzeit Höhe/​Laufzeit einer Abfindung/​ eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/​ Weiterbeschäftigung
1 Kassenärztliche Bundesvereinigung Vorstandsvorsitzender 364.768,80 € 27.387,74 € (Fahrtkosten) 40.000,00 € 5.500,20 €
(AG-Zuschuss KV, PV)
21.453,81 €
(private UV, Dienstunfähigkeitsversicherung *1)
6 Monatsgehälter bemessen an der Jahresvergütung brutto *2 Bei Amtsentbindung: 6-mon. Kündigungsfrist, falls keine einvernehmliche Lösung über die Auflösung des Anstellungsverhältnis zustande kommt. Bei Amtsenthebung: Beendigung der Ausübung des Amtes, Nachzahlung des Vorstandsgehalts, wenn der Vorstand ein rechtskräftiges Urteil erstreitet, nach welchem die Amtsenthebung rechtswidrig ist. 459.110,55 €
Stv. Vorstandsvorsitzender 321.532,08 € 40.000,00 € 4.612,08 €
(AG-Zuschuss KV, PV)
16.533,54 € (Leasingkosten) 16.647,74 €
(private UV, Dienstunfähigkeitsversicherung *1)
6 Monatsgehälter bemessen an der Jahresvergütung brutto *2 399.325,44 €
Vorstandsmitglied 321.532,08 € 10.127,00 € (Fahrtkosten) 40.000,00 € 5.500,20 €
(AG-Zuschuss KV, PV)
535,79 €
(private UV)
377.695,07 €
2 Baden-Württemberg Vorstandsvorsitzender 277.500,00 € 4.632,00 € 406,98 €
Versicherung
Vergütung für 6 Monate unter Anrechnung, sofern kein unmittelbarer Rentenbezug aus der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. der berufsständischen Versorgung oder die Aufnahme einer anderen Tätigkeit unmittelbar anschließt. Frist gem. § 622 BGB
(gesetzl. Kündigungsfrist)
282.538,98 €
Stv. Vorstandsvorsitzender 277.500,00 € 7.923,60 € 9.612,00 € 406,98 €
Versicherung
7.200,00 €
MK-Zuschuss
302.642,58 €
3 Bayerns Vorstandsvorsitzender 319.570,80 € *3 7.063,79 € Vergütungsanspruch für die Dauer von 6 Monaten in Höhe von 75% 326.634,59 €
1. Stv. Vorstandsvorsitzender 319.570,80 € *3 6.395,14 € 325.965,94 €
2. Stv. Vorstandsvorsitzender 291.854,04 € 39.618,00 € 4.027,56 € je angefangene Amtsperiode in Höhe von 6 Monatsgehältern 335.499,60 €
4 Berlin Vorstandsvorsitzender 280.349,88 € *4 6 Monate (1/​12 der jährlichen Grundvergütung), Anrechnung von Erwerbseinkommen 280.349,88 € *4
Stv. Vorstandsvorsitzender 280.349,88 € 280.349,88 €
Vorstandsmitglied 189.958,10 € *4 189.958,10 € *4
5 Brandenburg Vorstandsvorsitzender 276.217,13 € 30.000,00 € 41.349,48 € 347.566,61 €
Stv. Vorstandsvorsitzender 254.552,96 € 12.000,00 € 39.926,16 € 306.479,12 €
Vorstandsmitglied 254.552,97 € 33.114,24 € 287.667,21 €
6 Bremen Vorstandsvorsitzender 240.000,00 € 28.000,00 € 122,09 € 268.122,09 €
Stv. Vorstandsvorsitzender 220.000,00 € 28.000,00 € 122,09 € 248.122,09 €
7 Hamburg Vorstandsvorsitzender 276.222,60 € KV-/​PV-Zuschuss 5.297,16 € ja, 1%-Regel
(GWG 5.852,64 €)
175,64 € 288.988,04 €
Vorstandsmitglied 259.091,16 € 9.999,96 € KV-/​PV-Zuschuss 4.920,60 € ja, 1%-Regel
(GWG 10.970,28 €)
175,64 € 285.157,64 €
8 Hessen Vorstandsvorsitzender 280.000,00 € 28.944,60 € 26.050 €
(brutto)jährliche Pauschalabgeltung anstelle eines Dienstwagens
80.000 €
einmalige Zahlung nach Beendigung der 6jährigen Dienstzeit bei Wiederaufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit (Umfang mindestens hälftiger Versorgungsauftrag)
Kündigungsfrist 6 Monate, Vergütungsanspruch endet mit Ende des Dienstverhältnisses 334.994,60 €
Stv. Vorstandsvorsitzender 280.000,00 € 18.433,60 € 324.483,60 €
9 Mecklenburg – Vorpommern Vorstandsvorsitzender 196.000,00 € 42.100,00 € betriebliche Altersversorgung und rückgedeckte Unterstützungskasse
30.000 €
nein VD-Vertrag 268.100,00 €
Stv. Vorstandsvorsitzender 186.000,00 € 38.600,00 € rückgedeckte Unterstützungskasse
30.000 €
nein Für jedes volle Jahr der Vorstandstätigkeit eine Monatsvergütung als Übergangsgeld bei Aufnahme vertragsärztlicher Tätigkeit (grds. 6 Monate) 254.600,00 €
Stv. Vorstandsvorsitzender 183.500,00 € 39.300,00 € nein 252.800,00 €
10 Niedersachsen Vorstandsvorsitzender 286.125,00 € *5 *5 6.940,08 € 293.065,08 €
Stv. Vorstandsvorsitzender 220.500,00 € 3.505,00 € *6 Vergütung für 6 Monate unter Anrechnung anderweitiger Bezüge Vergütung für 6 Monate unter Anrechnung anderweitiger Bezüge 227.185,00 €
11 Nordrhein Vorstandsvorsitzender 259.877,00 € 73.007,00 € 19.916,96 € Vergütung für 6 Monate unter Anrechnung anderweitiger Bezüge Bei Abwahl 75 % für maximal 3 Jahre 352.800,96 €
Stv. Vorstandsvorsitzender 257.042,06 € 64.439,00 € 4.771,50 € 715,05 € 326.967,61 €
12 Rheinland-Pfalz Vorstandsvorsitzender 246.114,00 € 23.000,04 € 9.882,15 € *7 840,74 € *8 *9 Abwicklung des Dienstvertrages erfolgt analog zur Regelung des § 622 Abs.1 und 2 BGB 279.836,93 € *10
Stv. Vorstandsvorsitzender 240.520,56 € 23.000,04 € 5.150,89 € *7 840,74 € *8 269.512,23 € *10
Vorstandsmitglied 234.927,00 € 23.000,04 € 9.822,43 € *7 840,74 € *8 268.271,83 € *10
13 Saarland Vorstandsvorsitzender 267.000,00 € 15.901,82 € 4.614,96 € nein nein 60% der Grundvergütung abzüglich aller Einkünfte mit Ausnahme der selbständigen vertragsärztlichen Tätigkeit /​ 2 Jahre

Bei Amtsenthebung/​ -entbindung: keine Zahlungen und Wegfall des Übergangsgeldes

287.516,78 €
Stv. Vorstandsvorsitzender 247.500,00 € 4.614,96 € nein nein 252.114,96 €
14 Sachsen Vorstandsvorsitzender 289.200,00 € 12 % der Grundvergütung 9.036,96 € 169,86 € 333.110,82 €
Stv. Vorstandsvorsitzender 262.800,00 € 12 % der Grundvergütung 9.036,96 € 169,86 € 303.542,82 €
15 Sachsen-Anhalt Vorstandsvorsitzender 277.850,04 € 10.006,00 € *11 617,01 € *12
5.811,48 € *14
100 %, 6 Monate 294.284,53 €
Stv. Vorstandsvorsitzender 252.534,48 € 5.460,00 € *11 414,72 € *12
7.761,17 € *13
2.964,60 € *14
100 %, 6 Monate 269.134,97 €
Vorstandsmitglied 242.830,80 € 7.428,00 € *11 414,72 € *12
1.434,43 € *13
13.739,16 € *14
265.847,11 €
16 Schleswig-Holstein Vorstandsvorsitzender 269.838,42 € 37.035,00 € *15 306.873,42 €
Stv. Vorstandsvorsitzender 69.838,42 € 37.035,00 € *15 306.873,42 €
17 Thüringen Vorstandsvorsitzender 240.000,00 € 7.422,20 € 12.156,00 € 259.578,20 €
Stv. Vorstandsvorsitzender 240.000,00 € 7.422,20 € 6.244,00 € 253.666,20 €
18 Westfalen-Lippe Vorstandsvorsitzender 260.000,00 € 55.000,00 € 11.472,00 € 1.351,52 € *16 327.823,52 €
Stv. Vorstandsvorsitzender 255.000,00 € 53.700,00 € 10.890,00 € 1.394,62 € 320.984,62 €
Vorstandsmitglied 287.690,00 € 55.610,00 € 10.032,00 € 1.187,18 € 354.519,18 €

*1 Bei Dienstunfähigkeit 75% der Grundvergütung

*2 Wegfall des Übergangsgeldes, wenn die Einkünfte aus kassenärztlicher Tätigkeit im ersten Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Amt höher liegen als im Jahr vor der Aufnahme des Amtes. Anrechnung der Differenz zwischen den Einkünften aus kassenärztlicher Tätigkeit im ersten Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Amt und den Einkünften des Vorjahres, falls die Einkünfte aus kassenärztlicher Tätigkeit im ersten Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Amt unterhalb derer im letzten Jahr vor der Aufnahme des Amtes liegen, Anrechnung übriger Erwerbseinkommen aus beruflicher Tätigkeit im ersten Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Amt werden angerechnet. Wegfall des Übergangsgeldes bei einem Amtsverzicht.

*3 Fortführung der Versorgung aus Vorvertrag

*4 Die Grundvergütung reduziert sich anteilig monatlich um 0,5% pro Stunde bei der Ausübung einer ärztlichen Praxistätigkeit

*5 Fortführung der beamtenähnlichen Versorgung aus Vorvertrag

*6 Bahncard 100

*7 Leasingraten

*8 Unfallversicherung

*9 Die Vergütung wird – wenn keine Wiederwahl und kein Wechsel in eine andere, hauptamtliche Funktion bei der KV RLP oder der KBV erfolgt – für die Dauer von bis zu 6 Monaten nach der Beendigung des Vorstandsamtes als Übergangsgeld weiterbezahlt, sofern das Ausscheiden aus dem Amt nicht durch Amtsenthebung oder Amtsniederlegung/​Eigenkündigung erfolgt ist und die bisherige vertragsärztliche/​vertragspsychotherapeutische Tätigkeit fortgesetzt bzw. wieder aufgenommen wird. Auf das Übergangsgeld ist erzieltes Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen anzurechnen, nicht jedoch Einkünfte aus einer vertragsärztlichen Tätigkeit. Die Dauer des Übergangsgeldes beträgt pro vollem Jahr der Vorstandstätigkeit einen Monat, höchstens jedoch 6 Monate.

*10 Vergütung+Vorsorge+Leasingkosten+Unfallversicherung

*11 1 %-Regelung

*12 Unfallversicherung

*13 Lebensversicherung

*14 Übernahme Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung

*15 Sofern mit Ablauf der Amtsperiode ein neuer Vorstand noch nicht gewählt wurde, verlängern sich die Vorstandsdienstverträge bis zum Ablauf des Monats, der auf den folgt, in dem der neue Vorstand gewählt wurde. Auszahlung Amtszeitbonus im Folgejahr der Beendigung der Amtsperiode, nach Feststellung der Erfüllung von vertraglich festgelegten Regelungen/​Bedingungen. Für den Amtszeitbonus wird in der Mitte jedes Jahreszeitraumes (1. Januar) der Amtsperiode ein Betrag (beginnend am 01.01.2019 i.H.v. 35.367,-€ für die Amtsperiode 01.08.18-30.06.24) thesauriert und verzinst zurückgestellt.

*16 Bis zum Ende der vereinbarten Vertragsdauer 70% der zum Zeitpunkt des Ausscheidens erhaltenen Vergütung; Einkünfte aus einer anderen genehmigten Tätigkeit werden angerechnet

 

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