Startseite Allgemeines Verfassungswidrig
Allgemeines

Verfassungswidrig

Teilen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Begrenzung des steuerlichen Abzugs von Kreditzinsen, die sogenannte Zinsschranke, für verfassungswidrig. Er sieht darin einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes und hat die Sache mit einem nun veröffentlichten 14-seitigen Beschluss (I R 20/15) dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

http://juve.de/nachrichten/verfahren/2016/02/zinsschranke-flick-gocke-erkaempft-vorlage-ans-verfassungsgericht

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Wahl-Desaster für Starmer: Labour verliert Wales – Reform UK räumt ab

Für Keir Starmer läuft es gerade ungefähr so gut wie ein Regenschirm...

Allgemeines

Pentagon öffnet die UFO-Akten: Endlich wissen wir… eigentlich gar nichts

Die USA haben geliefert: 161 streng geheime UFO-Dokumente wurden vom Pentagon veröffentlicht...

Allgemeines

BVB feiert die goldene Ananas: Vizemeister! Stoppt die Busparade!

Ganz Dortmund steht Kopf! Naja, zumindest so mittel. Borussia Dortmund hat sich...

Allgemeines

Eier-Aufstand bei Spar Österreich: Hühner fühlen sich plötzlich bayerisch

In Österreich sorgt derzeit ein Thema für mehr Aufregung als so manche...