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Verfassungswidrig

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Begrenzung des steuerlichen Abzugs von Kreditzinsen, die sogenannte Zinsschranke, für verfassungswidrig. Er sieht darin einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes und hat die Sache mit einem nun veröffentlichten 14-seitigen Beschluss (I R 20/15) dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

http://juve.de/nachrichten/verfahren/2016/02/zinsschranke-flick-gocke-erkaempft-vorlage-ans-verfassungsgericht

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