Vario Vermögensverwaltung GmbH – Anleger sollten Darlehen außerordentlich kündigen!

Published On: Donnerstag, 11.04.2019By Tags:

Das zumindest ist unsere Meinung, denn wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren haben, wird es noch länger dauern, bis die längst fälligen Gelder der Anleger aus dem ehemaligen Crowdinvesting dann wirklich zurückgezahlt werden.

In einer unserer Redaktion vorliegenden Mail ist von einem möglichen Rückzahlungstermin 2020 die Rede, aber mal ehrlich, so wie das bis jetzt alles gelaufen ist, sollte jeder hier sehen, dass er sein Geld schnellstmöglich wiederbekommt.

„Sehr geehrte,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Der Emittent hat die Anleger per Newsletter (Newsletter) darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Rückzahlungen für die Projekte voraussichtlich um 1,5 Jahre verschoben werden müssen. Auf Rückfrage der Plattform, wurde für dieses Projekt entsprechend der 30.01.2020 genannt. Deshalb wurde der Zahlungsplan angepasst. Die Anpassung des Datums geschieht für alle Darlehensnehmer gleich. Sobald die Emittentin Ihre Kündigung annimmt, wird in Ihrem Benutzerkonto das Datum auf das Datum der Kündigung angepasst.

Bei der Verlängerung handelt es sich um kein zustimmungspflichtiges Angebot, sondern um ein geplantes Datum, an dem der Emittent davon ausgeht, dass er wieder genug liquide Mittel besitzt um die Gelder zurückzuführen.

Als Plattform können wir in dieser Angelegenheit nicht mehr machen, da die Kommunikation ausschließlich von dem Emittenten ausgeht.“

20190305_Stellungnahme_Vario[4]

Anmerkung der Redaktion:

Hier zeigen sich mehrere Konstruktionsfehler zu Lasten der Anleger! Die schicke Plattform hat wie ein Makler keine Einflussmöglichkeit.

Kündigung?

Mal ehrlich, was bleibt da außer einer außerordentlichen Kündigung wirklich übrig, wenn man sein Geld nicht weiter in Gefahr halten will?

Hier lauert natürlich immer noch das Totalverlustrisiko, jetzt sogar noch länger als nötig! Für die möglichen Fehlleistungen des Managements dann das Risiko weiter tragen zu müssen, ist eigentlich keinem Anleger zumutbar aus unserer Sicht.

Diebewertung hatte bereits berichtet

Auch hier haben wir wieder ein Investment mit einem Totalverlustrisiko für die Anleger, denn das Kapital stellen diese dem Unternehmen in Form eines Nachrangdarlehens zur Verfügung. Interessant ist hier zudem der Verschuldungsgrad der Gesellschaft (der Verschuldungsgrad gibt das Verhältnis zwischen dem bilanziellen Fremdkapital und Eigenkapital des Emittenten an). Der auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses 2016 berechneten Verschuldungsgrad des Emittenten beträgt 101,72 %; dies kann man dem Vermögensanlagen Informationsblatt entnehmen. Leider wurde die Bilanz, auf die man sich hier bezieht, bisher nicht im frei zugänglichen Bereich des Unternehmensregisters veröffentlicht. Dort findet man als letzte hinterlegte Bilanz nur die aus dem Jahre 2015.

Informations- und Teilhaberechte – Geschäftsführung

Darlehen haben einen entscheidenden Nachteil: der Darlehensgeber sitzt nicht im Chefbüro, sondern muss vor dem Gebäude am Gartenzaun stehen bleiben.

Dem Anleger stehen keinerlei Mitwirkungsbefugnisse, Stimm- und Weisungsrechte hinsichtlich der Führung des Geschäftsbetriebes des Darlehensnehmers, dessen Verwaltung und Bilanzierung.
Der Jahresabschluss wird auf Nachfrage per Email zur Verfügung gestellt.
Weitergehende Informations- und Kontrollrechte bestehen nicht.

Insolvenzrisiko

Im Rahmen der Insolvenz der Gesellschaft kommen die Darlehensgläubiger als letzte.

Bestimmungen über die Stellung der Anleger im Insolvenzfall: Die Anleger
(Investoren) werden mit all ihren Forderungen gegenüber dem Darlehensnehmer aus
dem gegenständlichen alternativen Finanzinstrument (Darlehensvertrag), dies
ungeachtet allfälliger entgegenstehender Vertragsbestimmungen, uneingeschränkt
nachrangig behandelt („Rangrücktrittserklärung“). Dies bedeutet, dass die Anleger
die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung von Zinsen solange und soweit
nicht fordern können, wie sie beim Darlehensnehmer einen Grund für die Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens herbeiführen würde, sowie dass alle Forderungen der
Anleger aus dem gegenständlichen alternativen Finanzinstrument (Darlehensvertrag)
daher erst nach Beseitigung eines allfälligen negativen Eigenkapitals des
Darlehensnehmers oder – im Falle der Insolvenz oder Liquidation des
Darlehensnehmers – erst nach vollständiger Befriedigung aller anderen (nicht
nachrangigen) Gläubiger begehrt werden können.“

5 Comments

  1. Wolfgang Mittwoch, 26.10.2022 at 10:09 - Reply

    Inzwischen muss man ja wohl alle Hoffnung fahren lassen, nochmals Geld zu sehen. Oder hat jemand andere News?

    • Müller Freitag, 30.12.2022 at 16:25 - Reply

      Gibt zumindest ein AZ jetzt von der Staatsanwaltschaft in Mannheim: 625 Js 18539/22

  2. Anleger Mittwoch, 14.04.2021 at 16:58 - Reply

    Die Firma Vario besteht offensichtlich nur noch aus Betrügern. Es kann mal Probleme beim Bau geben ja, aber was hier läuft ist kriminell. Die Firma reagiert seit vielen Monaten nicht mehr auf Anfragen von LeihDeinerUmweltGeld.
    Das investierte Geld ist wahrscheinlich weg, hoffentlich landen wenigstens die Verantwortlichen von Vario im Knast.

  3. Gerhard Montag, 08.03.2021 at 10:30 - Reply

    Ich bin über LDUG in die beiden Projekte „Walzenmühle Eggenstein“ und „Baden Carré“ der Vario Vermögensverwaltung GmbH investiert und habe noch keinen Cent meines Geldes wiedergesehen. Mitte 2020 sind auch die bereits um 1,5 Jahre (!) verschobenen Rückzahlungstermine ereignislos verstrichen. Seitdem bin ich intensiv mit LDUG in Kontakt, seit Ende 2020 auch mit Hilfe eines Anwalts. Die Kommunikation gestaltet sich aber äußerst schleppend. Die Vario Vermögensverwaltung GmbH ist schon seit ca. 1 Jahr „abgetaucht“ und reagiert weder auf Anfragen der Investoren noch kommuniziert sie mit den Plattformen. LDUG erweist sich leider als sehr träge, erstaunlich unprofessionell und letztlich als „lahmer Tiger“. Angeblich hat LDUG zusammen mit den beiden anderen Plattformen einen Anwalt beauftragt, um einheitlich gegen Vario vorzugehen. Das ist aber nun auch schon wieder mehrere Monate her, ohne dass irgend welche Ergebnisse erkennbar wären.
    Ich sehe die Wahrscheinlichkeit, mein Geld jemals zurückzubekommen, inzwischen als sehr gering an, denn eine außerordentliche Kündigung müsste ja die Vario akzeptieren. Die Plattformen zucken da nur mit den Schultern.
    Aus diesen (und anderen) schlechten Erfahrungen heraus kann ich nur dringend von solchen Immobilien Crowd-Investments auf Basis von Nachrangdarlehen abraten.

  4. Lisa Schmitt Donnerstag, 14.05.2020 at 12:20 - Reply

    Zitat aus der Stellungnahme der Vario: Residenz Walzenmühle Eggenstein:
    „Bei diesem Projekt sind mittlerweile die 8 Wohneinheiten notariell beurkundet. Lediglich der Verkauf der Villa gestaltet sich etwas schwierig, da der potenzielle Käufer mehrmals den Notartermin zur Beurkundung verschoben hat. ….Zur Erläuterung, da es sich hier um eine Denkmalrevitalisierung handelt, kann erst mit dem Bau begonnen werden, wenn alle Einheiten verkauft sind. …“
    Wie ist zu erklären, dass Stand 05.04.20 alle Wohnungen erneut zum Kauf angeboten werden:
    https://www.investition-baudenkmal.de/denkmalimmobilien/Alte-Leppsche-Muehle-bei-Karlsruhe.htm?tab=immoTab_kaufpreise
    Verkäufer ist allerdings nicht mehr die Vario Vermögensverwaltung GmbH
    Die Villa wird im Immobilienscout zum Kauf angeboten, sie soll unsaniert verkauft werden. https://www.immobilienscout24.de/expose/96617071#/
    Ich dachte die Darlehen waren für die Revitalisierung des Objektes.
    Es würde mich schon interessieren, ob die Anleger bei LdUG , Grundag und Zinsland über diesen Sachverhalt informiert wurden und die Darlehen für die Denkmalsanierung zurückerhalten haben. Auf der Homepage von LdUG ist weiter von einer Zahlungsverzögerung die Rede.

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