Startseite Allgemeines Urteil gegen Unister
Allgemeines

Urteil gegen Unister

Teilen

Unister kommt nicht aus den Schlagzeilen. Gerichtliche Zwangsmaßnahme wegen zwei Verstößen gegen rechtskräftige Entscheidung. Das Landgericht Aschaffenburg hat der Travel Viva GmbH (Aschaffenburg) ein Ordnungsgeld von 8.000 Euro auferlegt (AZ: 2 HK O 1/15). Die bayerische Unister-Tochter hat nach Überzeugung des Gerichts auf ihren Internetseiten billigflug.de und airline-direct.de entgegen einer rechtskräftigen Entscheidung mit einem EC-Logo als Zahlungsmittel für Flugreisen geworben. Tatsächlich war aber in einigen Fällen keine Zahlung per EC-Karte, Lastschrift oder Überweisung möglich.

http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/8-000-euro-ordnungsgeld-gegen-unister-gesellschaft-verhaengt

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Unabhängige Wähler könnten die US-Wahlen entscheiden

Unabhängige Wähler spielen bei den bevorstehenden Wahlen in den Vereinigten Staaten eine...

Allgemeines

Nach 30 Jahren ohne Vorsorge: Ein Schicksalsschlag verändert alles

Eine 63-jährige Frau hatte seit 30 Jahren keine Untersuchung zur Früherkennung von...

Allgemeines

Chemie Leipzig, wacht endlich auf die neue Saison hat schon begonnen

Zwei Spiele, zwei Niederlagen, null Punkte und kein einziges eigenes Tor. Zweimal...

Allgemeines

Leipzigs 300-Millionen-Erbe: Weniger Rathaus, mehr Rechnung

Leipzig hat offenbar ein neues kommunalpolitisches Erfolgsmodell entwickelt: Die Bürger bekommen weniger...