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Urteil gegen Pricewaterhousecoopers

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Das Landgericht MünchenI hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) zur Zahlung von Schadenersatz an einen Privatanleger verurteilt (Az. 28 O 17340/10). ‚Damit wird erstmals ein großer Wirtschaftsprüfer in Haftung genommen, weil er seinen Kontrollpflichten bei der Mittelverwendung nicht nachkam‘ sagt Rohan Fonseka, Rechtsanwalt der Kanzlei Mattil, die das Urteil erstritten hat.

Der Kläger hatte sich im Frühjahr 2002 an dem geschlossenen Filmfonds MBP NY 121 beteiligt. In diesem und Vorgängerfonds übte PwC die Funktion des Mittelverwendungskontrolleurs aus. ‚Die Anleger des Fonds wurden ausdrücklich damit geworben, dass eine externe Mittelverwendungskontrolle über einen renommierten Mittelverwendungskontrolleur erfolgen werde, insbesondere sollten dem Kontrolleur einzelne Unterlagen wie Versicherungsnachweise vor Freigabe der Fondsgelder vorgelegt werden‘, sagt Fonseka.

Quelle. Rechtsanwälte Mattil

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