Startseite Allgemeines Urteil des Kammergerichts Berlin wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Beihilfe zur Freiheitsberaubung rechtskräftig
Allgemeines

Urteil des Kammergerichts Berlin wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Beihilfe zur Freiheitsberaubung rechtskräftig

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
Teilen

Der für Staatsschutzstrafverfahren zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Kammergericht Berlin wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Beihilfe zur Freiheitsberaubung verworfen.

Dieses hatte den Angeklagten wegen der Tat zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Nach den vom Kammergericht getroffenen Feststellungen entführte der vietnamesische Geheimdienst im Sommer des Jahres 2017 den früheren Manager eines staatlichen vietnamesischen Baukonzerns aus Berlin nach Vietnam, nachdem Bemühungen, seine Auslieferung zu erreichen, keinen Erfolg gehabt hatten. Der Mann war im Jahr 2016 nach Deutschland gekommen und hatte hier politisches Asyl beantragt; inzwischen ist er in Vietnam in zwei Verfahren unter anderem wegen Untreue jeweils zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Der aus Vietnam stammende, in Tschechien lebende Angeklagte, der selbst kein Mitglied des vietnamesischen Geheimdienstes ist, war in die Operation eingebunden, beschaffte mehrere im Rahmen der geheimdienstlichen Operation verwendete Fahrzeuge und half bei der Beseitigung von Spuren.

Der Angeklagte hat sich mit Verfahrensbeanstandungen und der Sachrüge gegen seine Verurteilung gewandt. Diese hat der 3. Strafsenat verworfen und dabei nähere Ausführungen zu den – hier erfüllten – Voraussetzungen der geheimdienstlichen Agententätigkeit sowie zur Völkerrechtswidrigkeit der Entführung durch den vietnamesischen Geheimdienst gemacht. Das Urteil des Kammergerichts ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 7. August 2019 – 3 StR 562/18

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

„Toy Story 5“ oder doch „Taylor Story“? Pixar-Premiere wird zur Swift-Festspiele-Woche

Los Angeles erlebt derzeit ein Phänomen, das Wissenschaftler bislang nicht erklären können:...

Allgemeines

Trump und der ewige Friedensdeal: Bomben heute, Einigung morgen

US-Präsident Donald Trump bleibt seiner bewährten außenpolitischen Strategie treu: Erst bombardieren, dann...

Allgemeines

Rechtsanwalt Niklas Linnemann zur Stellungnahme der TGI AG aus Vaduz

Interview: „Die Unschuldsvermutung gilt – aber sie ersetzt keine rechtliche Prüfung“ Rechtsanwalt...

Allgemeines

Alfreds WM-Kommentar: Sabretooth kämpft jetzt gegen einen Gegner ohne Drehbuch

Man kennt Tyler Mane als furchteinflößenden Bösewicht. Als Sabretooth bei den X-Men,...