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Urteil

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Im Prozess um herabwürdigende Äußerungen über Flüchtlinge ist gestern der Gründer der fremdenfeindlichen PEGIDA-Bewegung, Lutz Bachmann, wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das Amtsgericht Dresden erlegte dem 43-Jährigen eine Geldstrafe von 9.600 Euro auf. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor sieben Monate Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.

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