Urteil

Ein von der Berliner Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte erstrittenes Urteil des Landgerichts Frankfurt/O. vom Oktober 2016  hat eine Beraterin dazu verpflichet, einer Anlegerin ihren Schaden in voller Höhe zu erstatten und sie von künftigen Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der V+ GmbH & Co. Fonds 1. KG freizustellen.

V+ Fonds: Anleger wurde falsch beraten
Die Anlegerin erwarb auf Grund einer Beratung der Anlagevermittlerin eine Beteiligung an der V+ GmbH & Co. Fonds 1. KG in einem Beteiligungsvolumen von Euro 15.000,00. Dem Erwerb war die Beratung der Anlagevermittlerin vorausgegangen. Diese war fehlerhaft. Die Beteiligung wurde als eine sichere Möglichkeit zur ergänzenden Altersvorsorge dargestellt, wobei die vielfältigen Risiken, insbesondere eines Teil- und Totalverlustes, verschwiegen wurden.

V+ Fonds: Berater empfiehlt Kündigung der Rentenversicherung
In der Beratung wurde der Anlegerin vorgeschlagen, die bestehende Rentenversicherung zu kündigen, um den Erlös aus dem aufgelösten Versicherungsvertrag bei der  V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG anzulegen und für die Dauer von 25 Jahren monatliche Raten auf den Beteiligungsvertrag zu zahlen, ohne auf die Verpflichtung mit der Vertragslaufzeit näher einzugehen.

V+ Fonds: Schadensersatz wegen mangelhafter Beratung
In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt/O. ließen die dortigen Richter deutlich werden, dass die erfolgte Beratung mangelhaft war und verurteilten die Vermittlerin in voller Höhe zu entsprechendem Schadensersatz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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