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Urteil

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Streikführende Gewerkschaften können gegenüber Arbeitgebern schadensersatzpflichtig werden. Dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sorgt für viel Aufsehen bei Experten für deutsches Streik- und Tarifvertragsrecht. Geklagt hatten Fluggesellschaften und ein Flughafenbetreiber gegen die Gewerkschaft der Fluglotsen. Der Schadensersatzanspruch entsteht laut BAG allerdings nur dann, wenn die Gewerkschaft die in einem Tarifvertrag vereinbarte Friedenspflicht verletzt.

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