Urteil in den USA gegen Solarworld

Schwerer Schlag für Solarworld und seine Anleger: Der deutsche Solarstromkonzern muss nun im Zuge des Urteils 800 Mio. US-Dollar zahlen.

Seit Jahren befindet sich nun der deutsche Solartechnologiekonzern Solarworld AG im Rechtsstreit mit dem amerikanischen Siliziumhersteller Hemlock. Nach eigener Unternehmenseinschätzung dürfte die 800 Mio. US-Dollar Schadensersatzforderung auch das Ende für den Konzern bedeuten. Ein US-Gericht hat nun im langwierigen Prozess dem Kläger Hemlock Recht zugesprochen. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Dennoch wird Solarworld nicht vor dem Schritt der Berufung zurückschrecken, denn die Millionenforderung ist mehr als existenzgefährdend für das deutsche Photovoltaikunternehmen und könnte demnach auch bei seinen zahlreichen Anlegern für Entsetzen sorgen.

Führender Photovoltaikkonzern

Die 1998 gegründete Solarworld AG ist ein international agierendes Unternehmen aus Bonn, das auf Solarstromtechnologien konzentriert ist. Als zu Anfang gefeierter „Star am Börsenhimmel“, erwischte es auch Solarworld im Jahr 2012. Die Überkapazität auf dem internationalen Markt, sowie der Preisverfall sorgten für Miese, sodass Anleger weitere Investitionen zur Rettung des Unternehmens tätigten. Die Talfahrt im besagten Jahr kostete Solarworld etwa 69 Millionen Euro. Die Aktionäre konnten durch einen Kapitalverzicht das Unternehmen vor dem Untergang retten. Seit 2013 befindet sich das Bonner Solarstromtechnologieunternehmen nun im Rechtsstreit mit dem Siliziumhersteller Hemlock. Solarworld wurde auf 750 Mio. Dollar verklagt. Das deutsche Photovoltaikkonzern hätte die 2005 abgeschlossenen Lieferverträge nicht eingehalten. Die Forderung in Millionenhöhe von Hemlock könnte deshalb erneut für einen tiefen Einschnitt im Unternehmen sorgen. Die Kapitalhöhe könnte den Betrag kaum decken. Weiterhin werden die Aktionäre einem erneuten Schuldenschnitt wohl kaum zustimmen, sodass Solarworld im schlimmsten Fall, bei erfolgloser Berufung, die Pleite drohen könnte. Das Gericht entscheidet allein und ohne die Einbindung einer Jury – dies kommt oftmals vor, wenn die Beweislage nahezu eindeutig ist und die nötigen Argumente für ein schnelleres Verfahren vorliegen.

Möglichkeiten für Betroffene aus Prospekthaftung und Vermittlerhaftung
Anleger sollten zeitig reagieren und anwaltlichen Rat hinzuziehen um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Ansprüche auf Schadensersatz können insbesondere im Zuge der Prospekt- und Vermittlerhaftung in Betracht kommen.

Rechtsanwalt Dr. Jan Finke

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