Wenn ein Unternehmen pleitegeht und ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, bedeutet das, dass es nicht mehr genug Geld hat, um alle seine Schulden zu bezahlen. In so einem Fall gibt es eine bestimmte Reihenfolge, in der die Gläubiger (also diejenigen, die noch Geld bekommen sollen) ausgezahlt werden.
Eine normale Forderung ist eine ganz normale Schuldforderung, die ein Unternehmen bei einer Insolvenz begleichen müsste. Dazu gehören zum Beispiel:
Diese Forderungen werden im Insolvenzverfahren anerkannt und – falls noch genug Geld vorhanden ist – anteilig ausgezahlt. Das bedeutet, dass jeder Gläubiger zumindest einen Teil seines Geldes zurückbekommt, je nachdem, wie viel Geld noch vorhanden ist.
Eine nachrangige Forderung ist eine Forderung, die erst ganz am Ende ausgezahlt wird – und zwar nur, wenn nach der Auszahlung aller anderen Gläubiger noch Geld übrig ist. Das ist meistens nicht der Fall, weshalb nachrangige Gläubiger oft leer ausgehen.
Zu den nachrangigen Forderungen gehören unter anderem:
Ein Beispiel:
Angenommen, ein Unternehmen hat 100.000 € Schulden, aber nur 30.000 € Vermögen.
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