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Unterschied zwischen einer nachrangigen Forderung und einer normalen Forderung im Insolvenzverfahren

geralt (CC0), Pixabay
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Wenn ein Unternehmen pleitegeht und ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, bedeutet das, dass es nicht mehr genug Geld hat, um alle seine Schulden zu bezahlen. In so einem Fall gibt es eine bestimmte Reihenfolge, in der die Gläubiger (also diejenigen, die noch Geld bekommen sollen) ausgezahlt werden.

Normale Forderung (einfache Insolvenzforderung)

Eine normale Forderung ist eine ganz normale Schuldforderung, die ein Unternehmen bei einer Insolvenz begleichen müsste. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Unbezahlte Rechnungen von Lieferanten
  • Gehälter von Mitarbeitern
  • Offene Darlehen von Banken
  • Mietrückstände

Diese Forderungen werden im Insolvenzverfahren anerkannt und – falls noch genug Geld vorhanden ist – anteilig ausgezahlt. Das bedeutet, dass jeder Gläubiger zumindest einen Teil seines Geldes zurückbekommt, je nachdem, wie viel Geld noch vorhanden ist.

Nachrangige Forderung

Eine nachrangige Forderung ist eine Forderung, die erst ganz am Ende ausgezahlt wird – und zwar nur, wenn nach der Auszahlung aller anderen Gläubiger noch Geld übrig ist. Das ist meistens nicht der Fall, weshalb nachrangige Gläubiger oft leer ausgehen.

Zu den nachrangigen Forderungen gehören unter anderem:

  • Zinsen und Strafen, die nach der Insolvenzeröffnung entstanden sind
  • Forderungen von Gesellschaftern (also zum Beispiel, wenn der Eigentümer dem Unternehmen selbst Geld geliehen hat)
  • Manchmal auch bestimmte Arten von Darlehen, die als „nachrangig“ vereinbart wurden

Was bedeutet das in der Praxis?

  • Normale Gläubiger haben eine bessere Chance, zumindest einen Teil ihres Geldes zurückzubekommen.
  • Nachrangige Gläubiger bekommen erst dann Geld, wenn wirklich noch etwas übrig ist – was in der Praxis fast nie passiert.

Ein Beispiel:
Angenommen, ein Unternehmen hat 100.000 € Schulden, aber nur 30.000 € Vermögen.

  1. Zuerst werden die Insolvenzverfahrenskosten bezahlt (z. B. der Insolvenzverwalter).
  2. Dann bekommen die normalen Gläubiger anteilig ihr Geld zurück. Wenn nach den Kosten noch 20.000 € übrig sind, aber die normalen Forderungen 50.000 € betragen, bekommt jeder nur 40 % seiner Forderung (20.000 € von 50.000 €).
  3. Falls danach noch Geld übrig wäre, kämen die nachrangigen Forderungen dran – aber das passiert meistens nicht.

Zusammenfassung:

  • Normale Forderungen werden im Insolvenzverfahren berücksichtigt und anteilig ausgezahlt.
  • Nachrangige Forderungen stehen in der Rangfolge ganz unten und werden nur bedient, wenn noch Geld übrig ist – was selten der Fall ist.
  • Nachrangige Gläubiger gehen deshalb meistens leer aus.

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