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Unlauterer Werbeanruf für ARAL-Tankgutschein: Abofalle mit wöchentlicher Abbuchung von 9,90 Euro

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Es war einer dieser Werbeanrufe, die das Ziel haben, auf krumme Tour abzukassieren.

Versprochen wurde der Gewinn eines ARAL-Tankgutscheins in Höhe von 10 Euro. Einzige Bedingung: der Anruf bei einer kostenfreien (0)800er-Nummer. Wer wählte, der wurde per Bandansage aufgefordert, die Tasten 1 und 9 zu drücken, um den Tankgutschein zu aktivieren. Der Haken jedoch: Dadurch meldete sich der Anrufer zugleich bei einem so genannten Gewinnspieleintragsdienst an. Und der vereinnahmte jede Woche 9,90 Euro – ganz einfach über die Telefonrechnung des hereingelegten Verbrauchers.

Laut Bundesnetzagentur erscheinen die Forderungen auf der Telefonrechnung unter „mr. next id technologies GmbH (ehemals: NEXT ID technologies GmbH), Mildred-Scheel-Str. 1, 53175 Bonn“. Bei den Kunden der Telekom Deutschland GmbH sind die Rechnungsbeträge unter den Artikel-/Leistungsnummern 82583 und 67965, bei den übrigen Anbietern allgemein unter Angabe der Produkt-IDs 91960 und 91994 sowie möglicherweise auch unter den Produkt-IDs 91022, 91023 und 91024 aufgeführt. Dem unlauteren Treiben hat die Agentur jetzt ein Ende gesetzt. Sämtlichen Netzbetreibern hat sie untersagt, Beträge mit diesen Nummern ab dem 12. Mai 2011 in Rechnung zu stellen oder für bereits zugestellte Rechnungen das Inkasso zu betreiben.

Für alle, die bereits bezahlt haben, kommen die beiden Verbote zwar zu spät. Aber sie können mit Verweis auf das Inkassierungsverbot der Bundesnetzagentur das Geld zurückfordern. Enthält die Telefonrechnung keinen Hinweis auf die von der „mr. next id technologies GmbH“ in Rechnung gestellte Produkt-ID, sollte man sich zunächst beim jeweiligen Telefonanbieter nach dieser Nummer erkundigen. Denn nur mit der ID kann der Verbraucher prüfen, ob die Verbote auch die ihm berechnete Leistung betreffen. Rechtsrat und Hilfestellungen bietet die Verbraucherzentrale.

Quelle:VBZ Bayern

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