Unfälle mit Kollegen

Published On: Sonntag, 19.12.2010By Tags:

Unfälle auf privaten Feiern mit den Arbeitskollegen sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Das gilt insbesondere dann, wenn die Feier von den Kollegen selbst organisiert wurde, hat das Sozialgericht Berlin entschieden (Aktenzeichen: S 98 U 794/08).

Leave A Comment