UDI – Kann Rainer J. Langnickel überhaupt noch Geschäftsführer bleiben? Welche Rolle spielt die Kanzlei WallnerWeiß aus Dresden?

Moderne Unternehmenssanierung, mit diesen Schlagwörtern wirbt die Kanzlei WallnerWeiß auf ihrer Webseite. Mal ehrlich, als Anleger der UDI Gesellschaften kommt man sich da doch „veralbert“ vor, denn das was da gerade bei UDI passiert, ist sicherlich keine moderne Unternehmenssanierung, sondern höchstens eine altbewährte Vernichtung von Insolvenzmasse, aber möglicherweise auf eine moderne Art.

Insolvenzmasse steht ja den Anlegern eigentlich zu und womit der Insolvenzverwalter dann auch sorgsam mit umgehen muss, damit am Ende des Verfahrens für die Anleger eine ordentliche Quote übrig bleibt und nicht ein nahezu Totalverlust.

Bedenken muss man dabei auch, dass der Insolvenzverwalter eigentlich nur ein Dienstleister ist. Ein Dienstleister im Auftrag des zuständigen Insolvenzgerichtes. Hier sprechen wir über das Insolvenzgericht des Amtsgerichtes Leipzig.

Jenes Insolvenzgericht Leipzig über das man als Außenstehender nur noch den Kopf schütteln kann. Man stellt sich schon die Frage, „welche juristische Qualität von Richtern“ dort Handlungen vornimmt?

Aber auch den Insolvenzverwalter WallnerWeiß darf man bei dieser Kritik nicht außen vor lassen, denn mit ein wenig juristischem Sachverstand hätte dem Insolvenzverwalter von Beginn an klar sein müssen, dass das mit der Eigeninsolvenz eigentlich nicht gutgehen kann. Es sei dann, es war ein reines taktisches Spielchen, um sich die Insolvenzverfahren als Verwalter frühzeitig zu sichern. Dann hätte alles geklappt.

Es ist eigentlich ein „No GO“ ein Insolvenzverfahren in Eigenregie durchzuführen, wenn die BaFin eine Rückabwicklungsverfügung erlassen hat. Eigeninsolvenz bereinigt keine ungesetzlichen Handlungen. Genau das hätte die Kanzlei WallnerWeiß aus Dresden doch wissen können, ja aus unserer Sicht sogar wissen müssen. Möglicherweise wollte man das aber auch nicht wissen.

Das wollen wir in den nächsten Wochen sicherlich noch versuchen aufzuklären, denn es darf und kann nicht sein, dass immer die Anleger „die Doofen“ sind und sich Andere die Taschen voll machen.

Man muss aber auch einmal die Frage stellen, an das zuständige Gewerbeamt, ob ein Rainer J. Langnickel überhaupt geeignet ist, die Position eines Geschäftsführers in diversen UDI Gesellschaften auszuüben.

Auf die Stellungnahme der Gewerbebehörde sind wir dann sehr gespannt. Vielleicht handelt die aber dann auch im Interesse der Anleger und macht der Funktion von Herrn Langnickel ein jähes Ende.

 

 

 

 

 

 

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