Startseite Allgemeines UCITS III (OGAW):Regulierung des Fondsmarktes
Allgemeines

UCITS III (OGAW):Regulierung des Fondsmarktes

Teilen

OGAW ist die Abkürzung für „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ (französisch: OPCVM für Organisme de placement collectif en valeurs mobilières; englisch: UCITS für Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities). Im europäischen Rechtsrahmen versteht man darunter Investmentfonds, die in gesetzlich definierte Arten von Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten investieren (Wertpapierfonds).

Die OGAW-Richtlinie (Richtlinie des Rates vom 20. Dezember 1985 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) – Richtlinie 85/611/EWG) definiert die speziellen Anforderungen an Fonds und ihre Verwaltungsgesellschaften. Einen Schwerpunkt bildet hierbei die Regelung der zulässigen Vermögensgegenstände, in die ein OGAW investieren darf (englisch: eligible assets). Detaillierte Vorschriften zu diesem Thema sind in der Durchführungsrichtlinie Richtlinie 2007/16/EG der EU-Kommission enthalten.

OGAW unterliegen der Zulassungspflicht und werden von der Finanzaufsicht (in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin) überwacht. Die OGAW-Richtlinie schreibt ferner eine Reihe von Pflichtinformationen für Anleger vor. Hierzu gehören der ausführliche und der vereinfachte Verkaufsprospekt sowie die Jahres- und Halbjahresberichte. Auf diese Weise sollen einheitliche Standards beim Anlegerschutz gewährleistet und das grenzüberschreitende Angebot von Investmentfonds erleichtert werden. OGAW profitieren vom „Europa-Pass“, der es ihnen gestattet, vorbehaltlich einer Anzeige in allen EWR-Staaten (EU plus Norwegen, Liechtenstein und Island) öffentlich angeboten zu werden, sofern sie über eine Zulassung in ihrem Herkunftsland verfügen.

Im Juli 2008 hat die EU-Kommission einen Entwurf zur Überarbeitung der OGAW-Richtlinie (UCITS IV) vorgelegt, der auf weitere Integration des europäischen Fondsmarktes abzielt. Geplant ist insbesondere, das Anzeigeverfahren für den grenzüberschreitenden Vertrieb zu vereinfachen, grenzüberschreitende Fondsfusionen zu ermöglichen und ein neues Konzept der Anlegerinformation einzuführen (sogenannte Key-Investor-Information), welches den bisherigen vereinfachten Verkaufsprospekt ablösen soll.

Quelle Wikipedia

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

EU startet Milliardenprogramm für sieben KI-Gigafactories

Die Europäische Kommission hat das Bietverfahren für den Aufbau von bis zu...

Allgemeines

Rekordtransfer: Bayer Leverkusen verliert Top-Talent an Juventus Turin

Der internationale Transfermarkt nimmt nach dem Ende der Weltmeisterschaft deutlich Fahrt auf....

Allgemeines

Deutsche E Metalle AG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung: Was wird aus dem Lithiumprojekt und dem geplanten Börsenzusammenschluss?

Aktenzeichen: 536 IN 1409/26 – Stand: 30. Juli 2026 Das Amtsgericht Dresden...

Allgemeines

1.741 Freunde sollt ihr sein: dict.cc und das Cookie-Banner als Lebensaufgabe

Wer bisher dachte, ein Onlinewörterbuch sei vor allem dazu da, schnell ein...