Für den TSV 1860 München ist der nächste einschneidende Schritt vollzogen: Über das Vermögen der TSV 1860 München KGaA ist am 1. September 2026 um 7.30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Nach den vorliegenden Angaben nennt das zuständige Verfahren ausdrücklich Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Eröffnungsgründe.
Damit ist aus dem bisherigen vorläufigen Insolvenzverfahren das reguläre Insolvenzverfahren geworden. Der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Max Liebig übernimmt nun offiziell die Funktion des Insolvenzverwalters.
Für die „Löwen“ bedeutet das allerdings nicht automatisch das Ende des Fußballs bei 1860. Vielmehr laufen jetzt zwei Entwicklungen nebeneinander: Auf der einen Seite muss die wirtschaftlich gescheiterte KGaA insolvenzrechtlich abgewickelt beziehungsweise verwertet werden. Auf der anderen Seite versucht der Verein, den Spielbetrieb über eine neu geschaffene Struktur fortzuführen.
Gerade diese Trennung dürfte in den kommenden Monaten entscheidend werden.
Zahlungsunfähig und überschuldet: Was die Eröffnung bedeutet
Die Formulierung im Insolvenzverfahren ist eindeutig. Nach den vorliegenden Informationen wurde das Verfahren über das Vermögen der KGaA „wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung“ eröffnet.
Damit geht es nicht mehr lediglich um die Gefahr einer Insolvenz. Das zuständige Gericht hat das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet.
Der Insolvenzverwalter übernimmt nun eine zentrale Position. Er muss sich einen vollständigen Überblick über Vermögen, Forderungen, Verträge und Verpflichtungen der Gesellschaft verschaffen und die Interessen der Gläubiger nach den Regeln des Insolvenzrechts berücksichtigen.
Dabei wird sich zeigen, welche Vermögenswerte überhaupt noch in der KGaA vorhanden sind und welche Forderungen der zahlreichen Gläubiger anerkannt werden.
Für 1860 beginnt damit die eigentliche Aufarbeitung der wirtschaftlichen Vergangenheit der Fußballgesellschaft.
Spieler könnten sich mit verkürzter Frist lösen
Besonders interessant sind die Auswirkungen auf noch bestehende Arbeitsverhältnisse.
Der im BR-Bericht zitierte Insolvenzrechtler Dirk Eichelbaum verweist auf die besonderen Kündigungsmöglichkeiten im Insolvenzverfahren. Danach können Arbeitsverhältnisse grundsätzlich mit einer verkürzten insolvenzrechtlichen Kündigungsfrist beendet werden, sofern nicht ohnehin eine kürzere Frist gilt.
Das kann auch Profifußballer betreffen.
Ein Spieler, der beispielsweise ursprünglich noch mehrere Jahre an die insolvente KGaA gebunden wäre, könnte sich dadurch unter Umständen wesentlich früher aus seinem Vertragsverhältnis lösen.
Allerdings bedeutet die Insolvenzeröffnung nicht automatisch, dass sämtliche Spielerverträge sofort beendet sind oder alle Spieler unmittelbar ablösefrei werden.
Entscheidend ist vielmehr, welche Verträge tatsächlich noch mit der insolventen KGaA bestehen, ob Kündigungen ausgesprochen werden und welche weiteren sportrechtlichen beziehungsweise arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen greifen.
Gerade vor dem Hintergrund der neuen Spielbetriebsgesellschaft ist außerdem entscheidend, welche Spieler bereits neue Verträge besitzen und welche Vertragsverhältnisse noch der alten Gesellschaft zuzuordnen sind.
Für die alte KGaA kann jeder werthaltige Vertrag wichtig werden
Das führt zu einer heiklen Frage.
Sollten noch wirtschaftlich wertvolle Rechte oder Verträge bei der insolventen KGaA liegen, kann ihre Behandlung nicht ausschließlich danach erfolgen, was sportlich für den TSV 1860 am angenehmsten wäre. Der Insolvenzverwalter hat die Interessen der Gläubiger zu berücksichtigen.
Eine einfache Verschiebung werthaltiger Vermögensgegenstände von der insolventen Gesellschaft in eine neue Gesellschaft wäre deshalb insolvenzrechtlich keineswegs beliebig möglich.
Genau hier dürfte die juristische Trennung zwischen alter KGaA und neuer Spielbetriebsgesellschaft besonders wichtig werden.
Der Spielbetrieb muss deshalb nicht enden
Die vielleicht wichtigste Nachricht für die Anhänger lautet dennoch: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die KGaA bedeutet nicht automatisch das Ende des TSV 1860 München oder die Einstellung des Spielbetriebs.
Der Verein hat sich auf dieses Szenario vorbereitet und eine neue Spielbetriebsgesellschaft aufgebaut.
Geschäftsführer Manfred Paula beschreibt die Strategie ausgesprochen deutlich. Nach seinen Angaben wurde bei der neuen Gesellschaft praktisch alles neu organisiert – von der Mannschaft über den eigentlichen Spielbetrieb bis zur Infrastruktur und den erforderlichen Systemen.
Das ist der Kern des Rettungsmodells: Der Fußball soll weiterlaufen, während die finanziell gescheiterte bisherige Gesellschaft das Insolvenzverfahren durchläuft.
Doch gerade deshalb wird die saubere rechtliche und wirtschaftliche Abgrenzung beider Strukturen wichtig.
Der Zwangsabstieg ist bereits Realität
Die Insolvenz trifft 1860 zudem nicht in einer normalen sportlichen Situation.
Nach den vom Nutzer bereitgestellten Informationen steht der Zwangsabstieg aus der 3. Liga bereits fest; ein Einspruch dagegen wurde vom DFB-Bundesgericht abgelehnt.
Damit müssen die Löwen gleichzeitig einen sportlichen und einen wirtschaftlichen Neustart bewältigen.
Das verändert praktisch alles: Einnahmen, Sponsoring, Zuschauererlöse, Spielerkader, Personalkosten und die wirtschaftlichen Möglichkeiten der neuen Spielbetriebsgesellschaft müssen auf die neue sportliche Realität zugeschnitten werden.
Der Neustart kann deshalb nicht einfach darin bestehen, die alte Kostenstruktur unter einem neuen Firmennamen fortzuführen.
Fans können selbst zu Insolvenzgläubigern werden
Besonders bitter kann die Situation für Anhänger werden, die bereits vor Bekanntwerden des Zwangsabstiegs Tickets beziehungsweise entsprechende Leistungen für die 3. Liga bezahlt hatten.
Soweit daraus Rückzahlungsansprüche gegen die insolvente KGaA bestehen, können die Betroffenen zu Insolvenzgläubigern werden.
Das bedeutet aber nicht, dass sie automatisch ihr gesamtes Geld zurückbekommen.
Im Insolvenzverfahren konkurrieren grundsätzlich zahlreiche Gläubiger um die vorhandene Insolvenzmasse. Wie viel am Ende ausgezahlt werden kann, hängt wesentlich davon ab, wie viel verwertbares Vermögen vorhanden ist und wie hoch die anerkannten Forderungen insgesamt ausfallen.
Der im Bericht zitierte Insolvenzexperte Eichelbaum dämpft deshalb die Erwartungen einfacher Gläubiger. Bei Vereinsinsolvenzen seien deren Aussichten auf eine hohe Befriedigung typischerweise begrenzt.
Wie hoch die Insolvenzquote bei 1860 tatsächlich ausfallen könnte, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht seriös sagen.
20. Oktober wird für die Gläubiger wichtig
Mit der Eröffnung des Verfahrens beginnt nun der formale Prozess zur Feststellung der Forderungen.
Nach den vorliegenden Angaben sollen die Gläubiger ihre Forderungen bis zum 20. Oktober 2026 schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden.
Das betrifft potenziell ganz unterschiedliche Gruppen: Geschäftspartner, Dienstleister, ehemalige oder möglicherweise noch bestehende Vertragspartner sowie gegebenenfalls Fans mit entsprechenden Rückzahlungsansprüchen.
Dabei reicht es grundsätzlich nicht, lediglich mitzuteilen, dass man Geld bekommen möchte. Forderungen müssen nach den insolvenzrechtlichen Regeln angemeldet und nachvollziehbar begründet werden.
Ob eine Forderung anschließend tatsächlich anerkannt wird, ist eine weitere Frage.
Große Gläubigerversammlung im Dezember
Der nächste große Termin ist bereits angesetzt.
Am 1. Dezember 2026 sollen nach den vorliegenden Angaben sowohl die Gläubigerversammlung als auch der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen stattfinden.
Bemerkenswert ist bereits der Veranstaltungsort: die Kleine Olympiahalle in München.
Dass für das Verfahren ein solcher Ort vorgesehen ist, zeigt zumindest, dass mit einer größeren Zahl Beteiligter gerechnet wird.
Bei diesem Termin dürfte das Bild über die wirtschaftliche Dimension der Insolvenz wesentlich klarer werden. Dann wird sich zunehmend zeigen, welche Forderungen angemeldet wurden, welche bestritten werden und welche Perspektive der Insolvenzverwalter für das weitere Verfahren sieht.
Wie viel Geld fehlt tatsächlich?
Eine der derzeit spannendsten Fragen beantwortet die Insolvenzeröffnung allein noch nicht: Wie groß ist das finanzielle Loch bei der KGaA tatsächlich?
Die Feststellung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ist erheblich. Daraus lässt sich aber noch nicht automatisch die endgültige Höhe der Gläubigerverluste ableiten.
Dafür muss zunächst geklärt werden, welche Vermögenswerte vorhanden sind, welche davon verwertbar sind, welche Sicherungsrechte bestehen und wie hoch die anerkannten Forderungen letztlich ausfallen.
Erst wenn diese Größen belastbarer feststehen, lässt sich abschätzen, ob Gläubiger beispielsweise einen erheblichen Teil ihrer Forderungen zurückerhalten oder nur mit einer niedrigen Quote rechnen müssen.
Auch die Vergangenheit der KGaA dürfte untersucht werden
Die Aufgabe des Insolvenzverwalters beschränkt sich nicht darauf, vorhandenes Geld einzusammeln und anschließend zu verteilen.
Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens wird regelmäßig auch die wirtschaftliche Vergangenheit einer Gesellschaft relevant. Dabei kann beispielsweise untersucht werden, welche Zahlungen vor dem Insolvenzantrag erfolgt sind und ob bestimmte Vorgänge nach den Regeln des Insolvenzrechts überprüft oder gegebenenfalls angefochten werden können.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass bei 1860 bereits unzulässige Zahlungen oder Pflichtverletzungen festgestellt worden wären.
Aber bei einer Gesellschaft, deren Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet wurde, gehört die Aufarbeitung der wirtschaftlichen Vorgeschichte zu den wichtigen Aufgaben des Verfahrens.
Der alte Investorenkonflikt könnte weitergehen
Zusätzliche Brisanz bekommt die Situation durch mögliche juristische Auseinandersetzungen rund um die bisherige Investorenstruktur.
Der im BR-Beitrag zitierte Dirk Eichelbaum erwartet hier offenbar erhebliches Konfliktpotenzial und verweist auf einen „sehr klagefreudigen Anwalt“ auf Investorenseite.
Welche konkreten Klagen tatsächlich erhoben werden, gegen wen sie sich richten und welche Erfolgsaussichten sie besitzen, geht aus dem vorliegenden Bericht allerdings nicht hervor.
Deshalb sollte zwischen der Erwartung künftiger Rechtsstreitigkeiten und tatsächlich bereits anhängigen oder entschiedenen Verfahren klar unterschieden werden.
Für 1860 besteht dennoch ein Risiko: Selbst wenn der operative Fußball unter einer neuen Gesellschaft funktioniert, können Streitigkeiten aus der Vergangenheit die Beteiligten noch lange beschäftigen.
Die entscheidende Frage: Ist die neue Gesellschaft wirklich wirtschaftlich tragfähig?
Der Neustart löst außerdem nicht automatisch das grundlegende Problem eines Fußballunternehmens: Der laufende Spielbetrieb muss finanziert werden.
Mannschaft, Trainer, Reisen, Stadion, Sicherheit, Verwaltung, Nachwuchs und zahlreiche weitere Kosten verschwinden nicht dadurch, dass eine neue Gesellschaft gegründet wird.
Deshalb wird sich die Zukunft von 1860 letztlich daran entscheiden, ob die neue Struktur ohne erneute strukturelle Defizite auskommt.
Manfred Paula spricht von einer klaren Linie und davon, dass die neue Gesellschaft Mannschaft, Infrastruktur und Systeme innerhalb kürzester Zeit neu aufgebaut habe.
Das ist organisatorisch entscheidend. Wirtschaftlich wird aber erst die Zukunft zeigen, ob Einnahmen und Ausgaben dauerhaft zusammenpassen.
Insolvenz der KGaA ist nicht gleich Insolvenz des gesamten TSV
Für die öffentliche Wahrnehmung ist zudem eine Unterscheidung wichtig.
Betroffen ist nach den vorliegenden Angaben die TSV 1860 München KGaA, also die bisherige Fußballgesellschaft. Daraus folgt nicht automatisch, dass der gesamte eingetragene Verein TSV München von 1860 e.V. insolvent wäre.
Gerade bei Fußballvereinen mit ausgegliederten Profiabteilungen werden Verein und Fußballgesellschaft rechtlich getrennt behandelt.
Deshalb wäre die verkürzte Aussage „1860 München ist komplett pleite und wird aufgelöst“ irreführend.
Die KGaA befindet sich im eröffneten Insolvenzverfahren. Der Fußball soll unter einer neuen Struktur fortgeführt werden.
Für die Löwen beginnt jetzt die schwierigere Phase
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. September ist deshalb gleichzeitig Endpunkt und Anfang.
Sie beendet die Unsicherheit darüber, ob das reguläre Insolvenzverfahren über die KGaA tatsächlich eröffnet wird. Gleichzeitig beginnt nun erst die detaillierte Abwicklung: Forderungen müssen angemeldet, Verträge geprüft, Vermögenswerte ermittelt und die Verbindungen zwischen alter und neuer Fußballgesellschaft rechtlich sauber behandelt werden.
Der 20. Oktober und insbesondere die Gläubigerversammlung am 1. Dezember werden wichtige Wegmarken.
Sportlich versucht 1860 längst, ein neues Kapitel aufzuschlagen. Insolvenzrechtlich ist die Vergangenheit dagegen noch lange nicht abgeschlossen.
Die größte Herausforderung besteht deshalb darin, zwei völlig unterschiedliche Prozesse gleichzeitig zu bewältigen: die alte KGaA geordnet abzuwickeln und einen neuen Spielbetrieb aufzubauen, der wirtschaftlich nicht dieselben Probleme produziert.
Ob dieser Neustart gelingt, wird nicht allein auf dem Fußballplatz entschieden. Mindestens ebenso wichtig wird sein, was in den kommenden Monaten beim Insolvenzverwalter, vor Gericht und bei den Gläubigern passiert.
Vielleicht „retten“ ja Trust Gold International und Helmut Kaltenegger die Löwen noch vor dem Zwangsabstieg? *sarkasmusaus*