Travel24.com mus Strafe bezahlen

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 10. Juli 2017 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Travel24.com AG festgesetzt. Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Travel24.com AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2015 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Die Gesellschaft hat am 26. Juli 2017 gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

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