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Totalverlustrisiko:Genussrechte der TWS

WOKANDAPIX (CC0), Pixabay
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Frage 1: Herr Högel, Genussrechte wie die der TWS werden immer wieder als attraktive Möglichkeit für Anleger angepriesen. Können Sie kurz erläutern, was Genussrechte genau sind und wie sie funktionieren?

Maurice Högel:
Genussrechte sind eine spezielle Form von Finanzinstrumenten, die zwischen Eigenkapital und Fremdkapital angesiedelt sind. Sie geben den Anlegern kein Mitspracherecht im Unternehmen, bieten jedoch eine feste Verzinsung oder eine gewinnabhängige Beteiligung. Im Falle der TWS scheinen die Genussrechte als langfristiges Investment für Bürgerinnen und Bürger gestaltet zu sein, mit einer festen Verzinsung und zusätzlicher Klimaschutzmotivation. Anders als bei klassischen Aktien oder Anleihen haben Genussrechte jedoch meist keine Absicherung durch gesetzliche Einlagensicherungssysteme, was ein erhöhtes Risiko für Anleger bedeuten kann.

Frage 2: Für Kleinanleger klingen die 4,3 Prozent beziehungsweise 4,5 Prozent Verzinsung bei der TWS durchaus verlockend. Welche Risiken verbergen sich hinter einer solchen Anlage?

Maurice Högel:
Der wichtigste Punkt ist, dass Genussrechte im Insolvenzfall des Unternehmens ein deutlich höheres Risiko bergen als klassische Anleihen oder Sparprodukte. Genussrechtsinhaber werden im Falle einer Insolvenz meist nachrangig behandelt, das heißt, sie stehen hinter anderen Gläubigern, wie etwa Banken oder Lieferanten. Wenn die TWS also in finanzielle Schwierigkeiten geraten würde, könnte es passieren, dass die Genussrechtsinhaber ihr Kapital teilweise oder sogar vollständig verlieren.
Ein weiteres Risiko besteht in der Bindung des Kapitals: Anleger können ihr Geld in der Regel nicht kurzfristig zurückfordern, da Genussrechte häufig langfristig angelegt sind. Es handelt sich also um ein Investment, bei dem man sich des illiquiden Charakters bewusst sein sollte. Schließlich hängt die Sicherheit und Rentabilität auch von der wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens ab – in diesem Fall von der TWS.

Frage 3: Sind Genussrechte für Kleinanleger generell empfehlenswert, oder gibt es bestimmte Voraussetzungen, die jemand erfüllen sollte, bevor er oder sie in Genussrechte investiert?

Maurice Högel:
Ich würde sagen, Genussrechte sind kein Investment für jeden. Kleinanleger sollten sich immer bewusst machen, dass solche Anlagen mit einem höheren Risiko einhergehen können, insbesondere da sie nicht durch die Einlagensicherung geschützt sind. Wer in Genussrechte investieren möchte, sollte deshalb einige Dinge beachten:

Finanzielle Stabilität: Anleger sollten nur Kapital investieren, das sie nicht kurzfristig oder dringend benötigen.
Diversifikation: Genussrechte sollten nicht die einzige Anlageform im Portfolio sein. Sie eignen sich als Ergänzung, nicht als alleinige Strategie.
Unternehmensbewertung: Es ist wichtig, die finanzielle Lage und die langfristigen Aussichten des Unternehmens genau zu prüfen. Die TWS gibt an, dass die Genussrechte der Energiewende und dem Klimaschutz dienen – ein Ziel, das viele Anleger anspricht. Aber trotzdem sollte man sicherstellen, dass das Unternehmen wirtschaftlich solide ist.

Kleinanleger, die sich nicht sicher sind, ob Genussrechte zu ihnen passen, sollten sich unbedingt vorab von einem unabhängigen Finanzberater beraten lassen.

Frage 4: Die TWS betont, dass die Genussrechte einen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten. Kann dieses „grüne“ Investment als Sicherheitsfaktor gewertet werden?

Maurice Högel:
Nicht unbedingt. Zwar klingt die Unterstützung von Klimaschutzprojekten und die Energiewende für viele Anleger positiv – und zweifellos ist das gesellschaftlich wertvoll. Aber die „grüne“ Ausrichtung eines Unternehmens schützt das Investment nicht vor wirtschaftlichen Risiken. Letztlich hängt die Sicherheit der Genussrechte von der wirtschaftlichen Lage des Emittenten, in diesem Fall der TWS, ab. Anleger sollten sich daher nicht ausschließlich von der Klimaschutz-Argumentation leiten lassen, sondern nüchtern bewerten, ob die finanzielle Substanz des Unternehmens und die vertraglichen Bedingungen der Genussrechte mit ihren eigenen Anlagezielen und Risikoprofilen übereinstimmen.

Frage 5: Welche konkreten rechtlichen Aspekte sollten Anleger vor dem Kauf von Genussrechten wie denen der TWS prüfen?

Maurice Högel:
Bevor Anleger in Genussrechte investieren, sollten sie die folgenden Punkte rechtlich und inhaltlich prüfen:

Prospekt und Vertragsbedingungen: Anleger sollten sich den Emissionsprospekt oder die Vertragsbedingungen genau ansehen. Dort sind die Rechte und Pflichten, die Verzinsung, sowie die Risiken des Investments dargelegt.
Nachrangabrede: Es ist wichtig, genau zu verstehen, was „nachrangig“ bedeutet, und welche Konsequenzen das im Insolvenzfall hat.
Kündigungs- und Rückzahlungsbedingungen: Genussrechte sind in der Regel langfristige Anlagen. Anleger sollten prüfen, ob und wie sie ihr Kapital vorzeitig zurückfordern können.
Unternehmenshistorie: Wie lange existiert das Unternehmen? Ist es wirtschaftlich stabil? Bei TWS scheint es sich um ein etabliertes Unternehmen zu handeln, das bereits mehrfach Genussrechte ausgegeben hat, was potenziell ein positives Zeichen ist.
Regulierung: Genussrechte fallen oft nicht in den Schutzbereich der Finanzaufsicht oder unter die Einlagensicherung. Anleger sollten sicherstellen, dass sie den unregulierten Charakter dieser Anlageform verstehen.

Frage 6: Abschließend gefragt: Was würden Sie Kleinanlegern raten, die aktuell mit dem Gedanken spielen, in Genussrechte wie die der TWS zu investieren?

Maurice Högel:
Ich würde Kleinanlegern raten, sich nicht allein von der attraktiven Verzinsung oder der grünen Ausrichtung leiten zu lassen. Sie sollten sich vor einer Investition genau informieren, sowohl über die TWS als auch über die Bedingungen der Genussrechte. Eine genaue Analyse des Prospekts und der finanziellen Lage des Unternehmens ist unerlässlich.

Außerdem sollten sie sicherstellen, dass sie nur Kapital investieren, das sie sich leisten können zu verlieren, und dass ihr Portfolio gut diversifiziert ist. Genussrechte können ein interessanter Baustein in einem Anlageportfolio sein, aber sie sind nicht ohne Risiko. Wer sich unsicher ist, sollte professionellen Rat einholen – entweder von einem unabhängigen Finanzberater oder einem Fachanwalt für Kapitalmarktrecht.

Fazit: Genussrechte wie die der TWS bieten eine attraktive Verzinsung und die Möglichkeit, Klimaschutzprojekte zu unterstützen. Dennoch sollten Anleger die damit verbundenen Risiken – insbesondere den möglichen Totalverlust – nicht unterschätzen. Informieren Sie sich gründlich und prüfen Sie, ob diese Anlageform zu Ihrem Risikoprofil passt!

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