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Published On: Dienstag, 27.02.2024By Tags:

Ab Herbst 2025 werden Banken innerhalb der Eurozone keine zusätzlichen Gebühren mehr für Sofortüberweisungen in Euro erheben dürfen. Diese Neuerung folgt der endgültigen Zustimmung zu einer EU-Verordnung durch die Mitgliedstaaten in Brüssel. Demnach dürfen die Kosten für Echtzeitüberweisungen die von Standardüberweisungen, die üblicherweise kostenlos sind, nicht überschreiten.

Banken in Österreich und den anderen 19 Euro-Ländern sind dann verpflichtet, Überweisungen anzubieten, die innerhalb von weniger als zehn Sekunden abgewickelt werden – und das 24/7, unabhängig von regulären Geschäftszeiten. Das Europäische Parlament hatte diesem Vorhaben bereits Anfang Februar seine Zustimmung erteilt.

Laut der EU-Kommission stellen Sofortüberweisungen derzeit lediglich elf Prozent aller Euro-Transaktionen in der EU dar. Normalerweise werden überwiesene Beträge binnen eines Tages dem Konto des Empfängers gutgeschrieben, wobei Wochenenden und Feiertage zu Verzögerungen führen können.

Die Verordnung zielt zudem auf eine verstärkte Bekämpfung der Finanzkriminalität ab. Banken müssen künftig einen Abgleich zwischen Kontonummer und dem Namen des Empfängers durchführen, was einen besseren Schutz vor Betrugsfällen gewährleistet.

Das Gesetz tritt voraussichtlich im April in Kraft und wird nach einer Übergangsphase von 18 Monaten, also etwa im Herbst 2025, wirksam. In Ländern außerhalb der Eurozone wird die Regelung ab 2027 für Euro-Überweisungen und ab 2028 für Transaktionen in nationalen Währungen gelten.

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