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ThomasLloyd: Erst große Gelassenheit, jetzt gleich drei vorläufige Insolvenzverwalter

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Vor ein paar Wochen klang bei ThomasLloyd noch alles erstaunlich entspannt:
Keine Aufregung, keine Krise, keine ernste Gefahr. Verschiedene Insolvenzanträge von Dritten? Angeblich eher ein Missverständnis mit juristischem Beipackzettel. Sofern offene Forderungen überhaupt berechtigt seien, würden diese selbstverständlich beglichen – und etwaige Insolvenzgründe damit gleich mit entsorgt.

Gegenüber diebewertung.de wurde Anfang Januar noch der Eindruck vermittelt, als handle es sich bei den Anträgen eher um störendes Hintergrundrauschen als um ein echtes Problem. Frei nach dem Motto:

„Bitte weitergehen, hier ist alles unter Kontrolle.“

Nur dumm, dass inzwischen aus dem „alles halb so wild“ ein ziemlich amtlicher Realitätsschock geworden ist.

Denn das Amtsgericht Lingen (Ems) hat nun für gleich drei Gesellschaften Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht und Dr. Christoph Morgen von Brinkmann & Partner aus Münster zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt:

  • Cleantech Infrastruktur GmbH (Az.: 18 IN 98/25)
  • Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (Az.: 18 IN 100/25)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Az.: 108 IN 98/25)

Mit anderen Worten:
Aus dem angekündigten „wird schon bezahlt werden“ wurde nun ein gerichtliches
„Dann schauen wir uns das lieber mal genauer an.“

Cleantech Infrastruktur GmbH: Festzins klingt solide – bis man auf die Aktivseite schaut

Die Cleantech Infrastruktur GmbH war für Anleger kein unbekannter Name. Angeboten wurden vor allem nachrangige Namens-Teilschuldverschreibungen mit fester Verzinsung – also jene Sorte Produkt, die auf dem Papier nach Stabilität klingt, bis jemand die unangenehme Frage stellt:

Wo ist das Geld eigentlich wirklich gelandet?

Früher hießen die Produkte noch angenehm schlicht:

  • ThomasLloyd Festzins 6
  • ThomasLloyd Festzins 12
  • ThomasLloyd Festzins 24

Später wurde es dann marketingtechnisch ambitionierter:

  • CTI 1D SP
  • CTI 1D
  • CTI 2D

Das klingt nach institutioneller Finanzarchitektur, hilft aber wenig, wenn am Ende der vorläufige Insolvenzverwalter vor allem eines vorfindet: konzerninterne Forderungen.

Im Handelsregister finden sich zuletzt aussagekräftige Abschlüsse bis 2022. Ein diebewertung.de vorliegender englischsprachiger Abschluss für 2024 weist Anleihen und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von rund 26 Millionen Euro aus.

Die eigentliche Pointe liegt aber auf der Aktivseite. Das Vermögen soll im Wesentlichen bestehen aus:

  • Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 12,0 Millionen Euro
  • sonstigen Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 14,1 Millionen Euro

Übersetzt heißt das:

Das Geld ist nicht weg – es ist nur konzernintern auf Wanderschaft.

Und weil die internationale ThomasLloyd-Struktur seit Jahren eher an ein Gesellschaftsrecht-Labyrinth als an einen transparenten Unternehmensverbund erinnert, dürfte die Werthaltigkeitsprüfung für den Insolvenzverwalter alles andere als vergnügungssteuerpflichtig werden.

Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH: Wenig Transparenz, aber erstaunlich viel Emissionsromantik

Über die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH ist öffentlich nur wenig Aktuelles greifbar – was im ThomasLloyd-Universum inzwischen fast schon als etablierter Kommunikationsstil durchgeht.

Im Bundesanzeiger finden sich lediglich Jahresabschlüsse bis einschließlich 2020. Damals waren dort bereits:

  • Genussrechte und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 6,7 Millionen Euro

bilanziert.

Und wie sah die Aktivseite aus?
Natürlich mit dem bewährten Klassiker:

  • Ausleihungen
  • Forderungen gegen nahestehende Unternehmen

Man könnte fast meinen, im Konzern sei das Lieblingsinvestment nicht Infrastruktur, sondern gegenseitiges Geld-Verschieben mit ernster Miene.

Etwas aktuellere Zahlen tauchen in einem Verschmelzungsvertrag aus dem Jahr 2024 mit der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Asia Holding GmbH auf. Dort finden sich weitere Emissionen mit jenen Namen, die klingen, als hätte ein Vertriebsteam und eine Wellness-Broschüre gemeinsam Produktetiketten entwickelt:

  • ThomasLloyd Absolute Return Management Portfolio Protected
  • ThomasLloyd Managed Portfolio Growth

Schon die Namen allein schreien förmlich:

„Vertrauen Sie uns – und bitte möglichst nicht zu tief nachfragen.“

Das angegebene Emissionsvolumen summiert sich auf insgesamt 23,9 Millionen Euro.

ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH: Hier wird es wirklich unerquicklich

Richtig unerquicklich wird es allerdings bei der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH.

Denn an diese Gesellschaft flossen nach den vorliegenden Informationen aus mehreren großen geschlossenen Fonds hunderte Millionen Euro Anlegerkapital, insbesondere aus:

  • Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI VARIO D)
  • Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI 5 D)
  • Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI 9 D)

Der jüngste im Handelsregister abrufbare Jahresabschluss stammt aus 2021. Bereits damals standen dort:

  • Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 589 Millionen Euro

auf der Passivseite.

Das Problem:
Schon zu diesem Zeitpunkt fehlte auf der Aktivseite gut ein Drittel. Die Gesellschaft war bilanziell mit rund

  • 221 Millionen Euro

erheblich überschuldet.

Das war also keine kleine Delle.
Das war eher ein buchhalterischer Krater mit Konzernanschluss.

Und wer gehofft hatte, dass sich die Lage seither wundersam verbessert hat, wird von einer diebewertung.de vorliegenden vorläufigen Bilanz zum Ende des Jahres 2023 unsanft wieder eingefangen:

  • Negatives Eigenkapital: 179,3 Millionen Euro
  • Verbindlichkeiten: 617,8 Millionen Euro

Oder einfacher formuliert:

Das sieht nicht nach Gesundung aus – das sieht eher nach fortgesetzter Schieflage mit englischsprachiger Bilanzoptik aus.

Das Statement vom Januar: Erst juristische Drohkulisse, dann Insolvenzrealität

Besonders hübsch wirkt rückblickend das Statement, das diebewertung.de bereits am 9. Januar 2026 erhalten hatte.

Damals erklärte die Cleantech Infrastruktur GmbH, dass die Rechtmäßigkeit eines Insolvenzantrags – sowohl Zulässigkeit als auch Begründetheit – anwaltlich geprüft werde. Sofern eine Forderung rechtlich fällig sei, werde diese bezahlt, wodurch der Antrag dann hinfällig werde.

Kurz gesagt:

„Wir prüfen, wir zahlen vielleicht, und dann ist das Thema ohnehin erledigt.“

Wie so oft gab es dazu auch gleich die bekannte Begleitmusik aus dem Krisenkommunikations-Baukasten:

  • Hinweise auf mögliche anwaltliche Schritte
  • Warnungen vor angeblich kreditschädigender Berichterstattung
  • und die freundliche Erinnerung, journalistische Sorgfalt walten zu lassen

Das ist im Bereich problematischer Kapitalmarktmodelle inzwischen fast ein eigenes Genre:

Je angespannter die Lage, desto länger das Drohpotenzial im Pressestatement.

Nur leider haben Insolvenzgerichte die unangenehme Eigenschaft, sich von empörten Formulierungen und juristisch dekorierten Warnhinweisen eher selten beeindrucken zu lassen.

Was jetzt besonders auffällt

Die Konstellation ist in ihrer Gesamtheit unerquicklich – und gleichzeitig erschreckend vertraut:

  • alte oder lückenhafte öffentliche Abschlüsse
  • hohe Verbindlichkeiten
  • Vermögenswerte überwiegend in Form von Forderungen gegen verbundene Unternehmen
  • internationale, schwer durchschaubare Konzernstrukturen
  • Vertriebsprodukte mit wohlklingenden Namen
  • Kommunikation, die lange eher auf Beruhigung und Abwehr als auf Transparenz setzte

Oder ganz trocken gesagt:

Wenn das Vermögen vor allem aus Forderungen an den eigenen Konzern besteht, die Zahlen hinterherhinken und am Ende gleich drei Gesellschaften unter Sicherungsmaßnahmen stehen, dann war das Problem womöglich doch etwas größer als ein „unbegründeter Antrag Dritter“.

Fazit

Was ThomasLloyd gegenüber diebewertung.de noch vor wenigen Wochen als beherrschbares Thema darstellen wollte, ist inzwischen nicht mehr nur Gegenstand anwaltlicher Wortwahl, sondern amtliche Insolvenzrealität.

Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bei gleich drei Gesellschaften ist kein Betriebsunfall in der Außendarstellung, sondern ein massives Warnsignal. Vor allem dann, wenn die Bilanzen schon seit Jahren darauf hindeuten, dass das Kartenhaus nicht erst gestern zu wackeln begann.

Oder in der Kurzfassung:

Erst hieß es: „Wird geprüft und gegebenenfalls bezahlt.“
Jetzt heißt es: „Dr. Morgen übernimmt.“

Und das ist erfahrungsgemäß selten ein Zeichen dafür, dass alles ganz wunderbar läuft.

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