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Thomas Manske muss Einlagengeschäft abwickeln auf Anweisung der BaFin

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Thomas Manske, Weißenberg, mit Bescheid vom 12. Juni 2014 aufgegeben, das von ihm ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Herr Manske hat unter verschiedenen Namen, unter anderem „Finanzkanzlei Stuttgart“ und „Finanzkanzlei – Bankshop Pforzheim“, seit 2007 auf der Grundlage verschiedener „Darlehensverträge“ oder „Verträge über ein Investitions-Darlehen“ Anlegergelder entgegengenommen. Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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