Thomas Limberg – Johan Zwart von der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG – Ist das so in Ordnung?

Im Downloadbereich der CO.NET Verbrauchergenossenschaft gibt es eine interessante Broschüre der Genossenschaft, in der wir auch einen Risikohinweis finden, welcher mit der Zeichnung eines Genossenschaftsanteil verbunden ist. Mal ehrlich, meine Herren vom Vorstand der Genossenschaft, was soll der Anleger mit solch einem Hinweis anfangen?

Zitat aus der Brochüre:

„Zu Ihrer Sicherheit

Der Gesetzgeber verpflichtet uns, Sie darauf hinzuweisen, dass Ihr eingesetztes Geld verloren gehen kann. Das kann durch nicht vorhersehbare Ereignisse möglich sein.

Betrachten wir die Lage realistisch, wird schnell klar, dass das Erfolgsmodell der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG keine irrationalen Ängste zulässt.

Warum?Wir sind eine eingetragene Genossenschaft, die sicherste Gesellschaftsform in Deutschland (Quelle: Statistisches Bundesamt). Sie sind als Mitglied ein Teil der Genossenschaft und entscheiden mit.

Wir arbeiten seit 2001 konservativ und sicherheits-orientiert. Wir investieren Ihr Geld ohne Verbindlichkeiten in Sachwerte, die gegen Elementar- und andere Schäden versichert sind.

Unser Dienstleistungsbereich, mit DiRa®, CO.NET MasterCard® oder Lizenzsystemen, ist ein solider Teil, aus dem genossenschaftliche Ausschüttungen generiert werden können.

Ein umfassendes Versicherungspaket zur Absicherung von Risiken schützt die Genossenschaft.Eine Nachschusspflicht ist laut Satzung ausgeschlossen.“

Nun, sehr geehrte Herren Limberg und Zwart, hat sich die Situation der Genossenschaft ja möglicherweise dramatisch verändert durch die Verfügung der BaFin. Ich kann auch nur hoffen, dass alle Anleger und der Vertrieb immer ordnungs- und wahrheitsgemäß informiert wurden, wovon ich natürlich derzeit ausgehe.

Liest man allerdings die Seite von Herr Apitzsch, dann könnten einem dabei Zweifel kommen. Es kann aber auch an Herrn Apitzsch liegen, dass er da etwas nicht richtig verstanden haben könnte. Herr Apitzsch suggeriert ja auf seiner Seite, „dass die BaFin ihr Geschäftsmodell“ geprüft habe und keine Bedenken hatte.

Ich persönlich bin der Meinung, dass die Genossenschaft einen Neustart versuchen sollte und zwar mit einem von der BaFin gestatteten Prospekt, wie sie ihn ja offensichtlich einfordert.

Vielleicht sind Sie aber auch mit ihrem Widerspruch gegen die BaFin-Verfügung erfolgreich vor den entsprechenden Gerichten? Ich gehe allerdings davon aus, dass vor der Verfügung der BaFin Ihnen, also der CO.NET Verbrauchergenossenschaft, die Gelegenheit zu einer qualifizierten Stellungnahme gegeben wurde. So zumindest kenne ich die BaFin aus der Vergangenheit.

Natürlich berichten wir dann gerne auch über den Ausgang der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der BaFin, sofern wir davon Kenntnis erhalten.

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