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THD Treuhanddepot GmbH – ein Fall für die BaFin?

qimono (CC0), Pixabay
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Nachdem Lars Clasen nun am gestrigen Tage vom Insolvenzgericht Oldenburg „einen auf die Finger bekommen hat“, könnte der Ärger für ihn nun möglicherweise weitergehen, denn natürlich haben wir eine uns vorliegende Präsentation einmal an die BaFin weitergeleitet.

Insbesondere geht es uns hier um die Ausführungen zum Thema „Mietpool“, die in dieser Präsentation gemacht werden. Da wollen wir dann einmal von der BaFin wissen, ob Herr Clasen das dann ohne Gestattung der BaFin auch darf, denn aus unserer Sicht betreibt Herr Clasen da eine Kapitalsammelstelle und genau das wäre eigentlich doch mit der BaFin abzustimmen.

Zudem muss man doch auch einmal die Frage stellen, welche Mieten Herr Clasen denn da überhaupt einsammelt, denn von den Direktinvestments darf er das möglicherweise gar nicht, denn hier dürfte er das nach unseren Informationen erst dann, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Wir befinden uns hier aber meiner Kenntnis nach erst im vorläufigen Insolvenzverfahren.

Möglich, dass Herr Clasen von Beruf her immerhin Rechtsanwalt da schon ein Stück weiter ist als wir in der Redaktion.

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