Natürlich hatten wir in den letzten Tagen auch Reaktionen auf unseren Bericht zum Thema „TH Mining AG“ und Thomas Hölscher erhalten. Gefragt wurde uns auch, warum wir manche Dinge nicht so klar benannt haben, wie eben jener Artikel, den kgeld.ch veröffentlicht hat.
Ganz klar: Geau das hatten wir getan, aber bei uns hatte sich Thomas Hölscher gegen unsere Veröffentlichung gewehrt und vor dem Landgericht Köln teilweise auch Recht bekommen. Das Gericht betonte, nichts am Wahrheitsgehalt unserer Berichterstattung zu bemängeln, sah aber hier eine Verdachtsberichterstattung, die so nicht stehen bleiben durfte. Möglicherweise ist das im Schweizer Presserecht nun anders, oder aber auch dort wird es eine Korrektur geben, wenn ein Schweizer Gericht dies ähnlich sehen würde wie das Landgericht Köln.
Positiv sehen wir aber, dass Thomas Hölscher zu den Vorhaltungen sogar Stellung bezieht und unserer Interpretation nach, wenn die Berichterstattung so korrekt ist, wovon wir ausgehen, dem Journalisten auch in seinen Ausführungen Recht gegeben wurde.
Allein das sollte Anleger dann doch nachdenklich machen und sie sollten sich den Verbleib in diesem Investment genau überlegen. Neuen Investoren sei gesagt: Natürlich kann man dort ein Investment tätigen, aber ich würde nun einmal die Klärung der Situation abwarten. Das kann durchaus noch ein paar Monate dauern.
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