Das Unternehmen TGI International präsentiert sich als globaler Anbieter für physisch hinterlegtes Gold mit digitaler Abwicklung über Blockchain-Technologie und USDT-Zahlungen. Das Modell kombiniert den Verkauf von 24-Karat-Goldbarren mit einem System aus monatlichen „Discount-Zahlungen“ sowie einem Affiliate-Vertriebssystem.
Nach den vorliegenden Informationen erwerben Kunden physisches Gold, das in Hochsicherheitslagern verwahrt und als Eigentum im Kundenkonto geführt wird. Ergänzend werden monatliche Zahlungen von etwa 3 % bis 5 % des Kaufpreises in USDT (BEP-20) ausgelobt. Zudem bestehen Laufzeitmodelle von ein bis drei Jahren sowie Buy-back-Optionen zum Tagespreis.
Das Unternehmen beschreibt sich selbst als Verbindung aus klassischem Edelmetallhandel, digitaler Tokenisierung und internationalem Zahlungsverkehr. Die Abwicklung erfolgt vollständig über Kryptowährungen, klassische Bankverbindungen spielen dabei keine Rolle.
Im Vertriebsmodell werden zudem Affiliate-Strukturen genutzt, bei denen Partner Provisionen über mehrere Ebenen erhalten können.
Auffälligkeit: Rechtsanwalt Dr. Robert Weik aus Wien als juristischer Begleiter
Besonders bemerkenswert ist der Umstand, dass im Umfeld des Projekts Rechtsanwalt Dr. Robert Weik aus Wien als juristischer Ansprechpartner bzw. „Attorney at Law“ genannt wird. Nach außen wird er im Zusammenhang mit der rechtlichen Absicherung und Vertragsgestaltung des Modells dargestellt.
Die Einbindung eines externen Rechtsanwalts in der Außendarstellung dient typischerweise dazu, Vertrauen in die rechtliche Struktur und Vertragssicherheit eines solchen Geschäftsmodells zu stärken. Gleichzeitig ersetzt dies jedoch keine aufsichtsrechtliche Prüfung durch zuständige Behörden.
Rechtliche Bewertung (Einordnung durch Rechtsanwalt Niklas Linnemann)
Hinweis: Die nachfolgende Einschätzung stellt eine allgemeine rechtliche Bewertung auf Basis der vorliegenden Informationen dar und ersetzt keine Einzelfallprüfung.
1. Erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung
Das Modell kombiniert den Erwerb von physischem Gold mit regelmäßigen geldwerten Rückflüssen in USDT. Juristisch ist zu prüfen, ob wirtschaftlich ein kapitalähnliches Anlageprodukt vorliegt.
In diesem Fall könnten insbesondere Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG) einschlägig sein, etwa hinsichtlich erlaubnispflichtiger Finanz- oder Bankgeschäfte.
2. Vermögensanlage oder Finanzprodukt
Durch die Struktur aus Laufzeitbindung, monatlichen Zahlungen und Rückkaufmechanismus kann das Modell auch in den Anwendungsbereich des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) fallen. Entscheidend ist, ob Anleger wirtschaftlich eher eine Geldanlage als einen reinen Sachkauf tätigen.
3. Rolle von Rechtsberatung in der Außendarstellung
Die Nennung eines Rechtsanwalts im Marketingumfeld kann rechtlich zulässig sein, ist jedoch kritisch zu bewerten, wenn daraus der Eindruck einer behördlichen oder aufsichtsrechtlichen Legitimation entsteht.
Rechtlich ist klar zu unterscheiden zwischen:
- privater Vertragsgestaltung durch Anwälte und
- staatlicher Zulassung durch Finanzaufsichtsbehörden (z. B. BaFin)
4. Transparenz- und Irreführungsrisiken
Besonders zu prüfen ist, ob Anleger ausreichend erkennen können:
- ob Renditen garantiert oder variabel sind
- ob Risiken bestehen (z. B. Goldpreis, Liquidität, Rückkauf)
- ob die Struktur eher Investment- oder Handelscharakter hat
Unklare oder überoptimistische Darstellungen können im Einzelfall wettbewerbs- oder aufsichtsrechtlich relevant sein.
5. Kryptowährungsabwicklung
Die ausschließliche Nutzung von USDT (BEP-20) als Zahlungs- und Auszahlungsmittel kann zusätzliche Anforderungen aus dem Bereich:
- Geldwäscheprävention (AML)
- Zahlungsdiensteaufsicht
auslösen.
Fazit
Das Geschäftsmodell von TGI International bewegt sich aus rechtlicher Sicht in einem regulatorisch sensiblen Grenzbereich zwischen Sachwertverkauf und Finanzanlageprodukt.
Die Einbindung von Rechtsanwalt Dr. Robert Weik kann zwar zur vertraglichen Strukturierung beitragen, ersetzt jedoch keine aufsichtsrechtliche Bewertung durch zuständige Behörden.
Ob eine Erlaubnispflicht besteht, hängt maßgeblich von der tatsächlichen wirtschaftlichen Ausgestaltung der Zahlungen, Rückkaufmechanismen und Vertriebsstruktur ab.

Also, wenn ich Staatsanwalt wäre, und ein des Betrugs Beschuldigter wäre CEO eines gleichartigen Unternehmens in Dubai, würde ich durchaus Flucht- und Tatbegehungsgefahr sehen.
TGI schreibt:
Anm: Die Gutachten würde ich wirklich gerne sehen, sofern diese denn existieren.
„Guyana, Südamerika
Aulicio Mining Inc.
Goldhandel & Goldexport · Gesamtfläche ca. 2× Wien · TGI hält 35 % Beteiligung.
45,32 t geprüftes Gold ≈ 6,69 Mrd. €*
Gegründet 2018, rund 60 Mitarbeiter vor Ort
Staatlich geprüftes Gutachten über die Goldmenge
45,32 Tonnen Gold in nur einem kleinen Teil der Mine
TGI International mit 35 % direkt beteiligt
*Goldwert auf Basis des staatlich geprüften Gutachtens (Stand 17. Jänner 2026, 4.595,25 €/oz). Alle Angaben aus der offiziellen TGI-International-Präsentation; Werte unverbindlich und können mit dem Goldpreis schwanken.“
„Sambia, Lusaka
Bootup Africa Ltd.
Partnerschaft TGI AG × Bootup Africa · 20 Lizenzen über 1 Mio. Hektar (≈ 1,4 Mio. Fußballfelder).
600 t Goldader bei nur einer Lizenz (lt. Gutachten)
Ethisches Gold: chemiefreier, nachhaltiger Abbau
Patentierte Maschine: 10 Tonnen Gestein pro Stunde
Fokus auf Wiederaufforstung & lokale Arbeitsplätze
Unbefristete Partnerschaft — frühester Ausstieg ab 2040“
Das Sambia-Gold der TGI: Was lässt sich davon überprüfen?
Die TGI bewirbt ihr Geschäft mit einem Partner in Sambia: der Bootup Africa Ltd. mit angeblichem Sitz in Lusaka. Die Eckdaten klingen gewaltig – 20 Lizenzen, 1 Mio. Hektar (rund 1,4 Mio. Fußballfelder), eine „Goldader mit 600 Tonnen Gold“ bei nur einer Lizenz, eine patentierte, chemiefreie Maschine mit 10 Tonnen Gestein pro Stunde, ethischer Abbau, Wiederaufforstung, lokale Arbeitsplätze.
Ich habe das auf zwei voneinander unabhängigen Wegen überprüfen lassen. Beide kommen zum selben Ergebnis: Von den konkreten Behauptungen lässt sich öffentlich praktisch nichts bestätigen – und genau die Nachweise, die eine echte Mine dieser Größe zwangsläufig hinterlassen würde, fehlen.
Die Firmenspur ist dünn
„Bootup Africa Limited“ wurde zunächst nicht in Sambia, sondern in Schottland registriert (Companies House, Edinburgh, Jänner 2023) – und dort nach rund anderthalb Jahren wieder zwangsgelöscht. Eine belastbare sambische Eintragung (PACRA) war öffentlich nicht zu verifizieren. Die sambische Bergbaukammer kennt das Unternehmen nicht: Ihr CEO antwortete dem Magazin News.at, man kenne weder die Firma noch den Betreiber, sie seien auch keine Mitglieder. Lizenznummern, mit denen man die Behauptungen im öffentlichen Lizenzregister Sambias hätte prüfen können, wurden nicht herausgegeben.
Die Zahlen widersprechen einander
Auffällig ist, dass die Angaben je nach Quelle auseinanderlaufen. Die TGI-nahe Werbung spricht von 20 Lizenzen und über 1 Mio. Hektar – eine Partnerseite (Entheogen) dagegen nur von acht lizenzierten Goldkonzessionen, dort wiederum mit „750.000 oz confirmed reserves“. Das passt weder zu den 20 Lizenzen noch zu den „600 Tonnen Gold“ (das wären rund 19 Mio. Unzen). Solche Abweichungen ließen sich mit einem einzigen Registerauszug auflösen – der fehlt.
Die patentierte Maschine widerlegt sich selbst
Die „patentierte Wundermaschine“ ist laut News.at eine handelsübliche Kugelmühle eines chinesischen Herstellers, der gegenüber dem Magazin bestätigte: „Ja, das ist unsere Maschine.“ Eine Patentrecherche zu Gold oder Aufbereitung in den Namen der Beteiligten ergab keinen Treffer. Bezeichnend ist, dass schon Bootups eigene Website uneinheitlich ist: An einer Stelle heißt es „patented process“, an anderer nur noch „a patent application secures the uniqueness of our process“ – und auf der eigenen „Traction“-Seite steht „0 Patents“. „Patentiert“ ist damit nach derzeitigem Stand nicht belegt.
Schwache eigene Website
Für ein angeblich großskaliertes, patentgestütztes Goldprojekt wirkt der eigene Auftritt ungewöhnlich improvisiert: Die Datenschutzerklärung enthält den unausgefüllten Platzhalter „[Insert Contact Email]“, und die „Traction“-Seite weist neben „0 Patents“ auch „0 Happy Customers“ aus. Das beweist für sich genommen nichts – passt aber schlecht zu einer transparent dokumentierten, operativen Mine.
Was eine echte Mine dieser Größe hinterlassen müsste
In Sambia ist ein belastbarer Nachweis nicht ein Werbevideo, sondern eine Kette amtlicher Belege – nach dem Minerals Regulation Commission Act 2024 öffentlich einsehbar. Konkret: ein Eintrag im öffentlichen Bergbaukataster (Lizenznummern, Halter, Fläche); eine Umweltgenehmigung der Behörde ZEMA (EIA/EPB); für Exporte ein Mineral Analysis & Valuation Certificate, eine Royalty Clearance, Production Returns und die Quelllizenz; dazu PACRA-Firmenauszug, Steuerspur, aus dem Satelliten sichtbare Anlagen. Zu Bootup fand sich in keinem dieser öffentlichen Register – Kataster, ZEMA-Archiv, PACRA, Patent-Journal, WIPO – ein einschlägiger Treffer. Bei vergleichbaren Goldprojekten sind ZEMA-Unterlagen sehr wohl öffentlich sichtbar, was das Fehlen hier umso auffälliger macht.
Eine faire Einschränkung
Ehrlicherweise: Einige sambische Register sind interaktive Portale, die nicht alles für Suchmaschinen indexieren. Das Fehlen eines öffentlichen Treffers ist also kein absoluter Beweis, dass es die Mine nicht gibt. Bei einem angeblich großflächigen, aktiv exportierenden Goldprojekt ist es aber ein starkes Negativsignal – denn normalerweise würde zumindest eine Teilspur amtlich sichtbar.
Einordnung
Das alles steht im Zusammenhang mit den bekannten Maßnahmen gegen die TGI: BaFin-Untersagung und Abwicklungsanordnung, FMA-Warnungen und -Verfügung in Liechtenstein und Österreich, eine Hausdurchsuchung der Staatsanwaltschaft in Vaduz und eine Warnung der Stiftung Warentest. Diese Verfahren beweisen nicht, dass Bootup keine Mine hat – sie erhöhen aber die Schwelle, ab der bloße Werbeaussagen ohne Primärunterlagen als belastbar gelten könnten. Die TGI weist die Vorwürfe zurück; bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
Mein Fazit ist kein Schuldspruch, sondern eine Feststellung: Die Sambia-Geschichte lässt sich mit den Mitteln, mit denen sich jede echte Mine überprüfen ließe, derzeit nicht bestätigen. Wer investiert hat oder es erwägt, sollte vier Dinge verlangen und selbst prüfen – den sambischen Firmenauszug (PACRA), die konkreten Lizenznummern (im öffentlichen Kataster nachschlagbar), eine ZEMA-Umweltgenehmigung und das vollständige Lagerstättengutachten zur „600-Tonnen-Ader“ mit Autor, Datum, Probenahme und Labor. Kann das nicht vorgelegt werden, bleibt die Behauptung unbelegt.
Quellen u. a.: News.at (Sebastian Reinhart/Jonas Heitzer), eigene Registerrecherche (sambisches Bergbaukataster, ZEMA, PACRA, WIPO), Stiftung Warentest, BaFin/FMA. Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen und ist keine Rechts- oder Anlageberatung.
Und dann sind da noch die Versprechen von Michel Gchwendtner dem CEO der Bootup in einem Instagrammvideo vom letzten Herbst, es gäbe bis Ende des Jahres, ein „bankable Gutachten“ im NI 43-101 – Standard, das weltweit quasi unbegrenzte Kreditlinien bei den Banken garantiert.
„KI: Ein bankables Gutachten ist ein Gutachten, das so erstellt ist, dass es von Banken und Investoren als verlässliche Entscheidungsgrundlage für eine Finanzierung akzeptiert wird. Einfach erklärt: „Bankable“ bedeutet so viel wie „finanzierbar“ oder „banktauglich“.
Ein bankables Gutachten liefert also alle relevanten, geprüften und belastbaren Informationen, damit eine Bank entscheiden kann: „Geben wir für dieses Projekt Geld oder nicht?““
https://www.instagram.com/reels/DQhhn39jf6R/
Das Guyana-Gold der TGI: Was lässt sich von der Aulicio-Mine überprüfen?
Die zweite Partnermine, mit der die TGI ihr Modell begründet, liegt in Guyana: die Aulicio Mining Inc. Die beworbenen Eckdaten: Goldhandel und -export, eine Fläche „rund 2× Wien“, TGI mit 35 % beteiligt, gegründet 2018, rund 60 Mitarbeiter vor Ort – und ein „staatlich geprüftes Gutachten“ über „45,32 Tonnen geprüftes Gold ≈ 6,69 Mrd. €“, angeblich „in nur einem kleinen Teil der Mine“.
Ich habe das auf mehreren Wegen überprüfen lassen. Ergebnis: Aulicio hat – anders als der Sambia-Partner – durchaus eigene Unterlagen vorzuweisen. Aber die beworbenen Großzahlen lassen sich öffentlich nicht belegen, und die amtlichen Nachweise, die ein echter Goldproduzent und -exporteur in Guyana hinterlässt, fehlen.
Was Aulicio an eigener Dokumentation hat
Fairerweise: Es gibt mehr als nur Werbung. Ein eigenes Infoblatt nennt eine „Company Reg. No. 9445″ in Georgetown, und ein „Technology Report 2021″ beschreibt Aulicio als alluvialen Goldproduzenten mittleren Maßstabs mit Camps in den Regionen 7 und 8, Goldgehalten von 2–6,5 g/t und Anlagen bis 40 t/h. Das deutet auf reale operative Aktivität hin.
… aber es sind eigene Unterlagen, keine amtliche Bestätigung
Entscheidend ist, was in diesen Dokumenten fehlt: keine Permit- oder Lizenznummern, keine Bohrdatenbank, keine anerkannte Methodik, kein qualifizierter Sachverständiger, keine Tabellen nach NI 43-101 oder JORC. Es sind unternehmenseigene Papiere ohne behördliche Validierung. Aus ihnen lässt sich weder eine Ressource von 45,32 Tonnen noch ein Milliardenwert ableiten. Auch die Formulierung im Bericht, die Bergbaubehörde GGMC beobachte die Bemühungen „wohlwollend“ und ihre Geologen kämen häufig vorbei, ist keine amtliche Bestätigung von Ressourcen, Produktion oder Export.
Keine Spur in den amtlichen Registern
Ein echter Produzent dieser Größe müsste in Guyana sichtbar sein: über Permit-/Lizenznummern bei der GGMC, über Gazette-Bekanntmachungen, über eine EPA-Umweltgenehmigung und – beim Verkauf – über das Guyana Gold Board, das ein gesetzliches Ankaufs- und Exportmonopol hat. In keinem dieser Systeme fand sich eine Aulicio-spezifische Spur. Auch ein frei zugänglicher amtlicher Registerauszug mit Geschäftsführern und Status war nicht greifbar; bereits frühere Recherchen berichteten, das Handelsregister in Georgetown habe die Eintragung nicht bestätigt. Die Existenz eines Firmennamens ist damit klar von einer belastbaren Produktionsverifikation zu trennen.
Die Flächenangaben widersprechen sich
Je nach Material schwankt die Konzessionsfläche zwischen „2× Wien“ (rund 830 km²), „8.100 ha“ und „4.100 ha“ – ein Unterschied um rund das Zwanzigfache. Solche Abweichungen ließen sich mit einer einzigen Lizenznummer auflösen; sie fehlt.
Menge und Bewertung sind unplausibel
45,32 Tonnen entsprechen rund 1,46 Mio. Unzen. Das übersteigt die gesamte nationale Jahresförderung Guyanas (2024: rund 434.000 Unzen bzw. 13,5 t) um mehr als das Dreifache – und das angeblich „in nur einem kleinen Teil“ einer Mine. Auch die Bewertung passt nicht: 6,69 Mrd. € für 45,32 t ergeben rund 147.000 € pro Kilogramm – mehr als der Marktpreis für fertiges, raffiniertes Gold. Hier wird unverarbeitetes Gold im Boden teurer angesetzt als gelieferte Goldbarren. Das ist ökonomisch verkehrt herum.
Ein „staatlich geprüftes Gutachten“ gibt es so nicht
Kein Staat – auch Guyana nicht – stellt Zertifikate über die im Boden liegende Goldmenge aus. Behörden vergeben Lizenzen und regulieren; sie bestätigen keine Tonnagen. Zur Einordnung gehört eine faire Präzisierung: Für private, nicht börsennotierte Minen ist ein Bericht nach NI 43-101 oder JORC nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Sobald aber gegenüber Investoren mit konkreten Tonnen- und Milliardenwerten geworben wird, ist genau ein solcher unabhängiger, von einem qualifizierten Sachverständigen erstellter Bericht der branchenübliche Maßstab. Ein solcher Bericht zu den 45,32 Tonnen ist öffentlich nicht auffindbar.
Die 35-%-Beteiligung wirft eine offene Frage auf
Guyana untersagt ausländisches Eigentum an kleinen und mittleren Bergbaukonzessionen weitgehend; eine Beteiligung läuft dort üblicherweise über Joint Ventures mit einheimischen Partnern. Aulicio beschreibt sich selbst als alluviales Projekt mittleren Maßstabs. Das beweist nicht, dass eine 35-%-TGI-Beteiligung unzulässig wäre – es bedeutet aber, dass die genaue Rechtsstruktur offengelegt werden müsste, um die Beteiligungsbehauptung überhaupt prüfbar zu machen. Eine solche Unterlage wurde öffentlich nicht gefunden. Das ist eine begründete Frage, keine Rechtsfeststellung.
Wichtig zur Einordnung: der Freispruch
Fairerweise gehört dazu: Die Vorgängerfirma GGMT und die Verantwortlichen wurden am 12. März 2025 in Wien rechtskräftig freigesprochen. Der Freispruch erging aber, weil das Buchsachverständigen-Gutachten der Anklage als unzureichend galt, und betraf die österreichische Vertriebsebene und die Vorsatzfrage. Der gerichtliche Sachverständige hielt fest, dass es zu Dauer und Abbaumenge keine schlüssigen Dokumente wie Produktionsberichte gebe. Der Freispruch ist also kein Nachweis dafür, dass die Lizenzen, die Produktion oder die jetzt genannten 45,32 Tonnen existieren.
Eine faire Einschränkung
Ein Teil der amtlichen Register ist öffentlich beschrieben, aber nicht vollständig frei durchsuchbar. „Nicht gefunden“ heißt hier also: in belastbarer Form öffentlich nicht auffindbar – nicht automatisch „existiert nicht“. Genau deshalb ist der nächste sinnvolle Schritt, konkrete Lizenz- und Aktennummern bei den Behörden anzufordern. Ohne diese Nummern bleiben die großen Mengen- und Wertbehauptungen öffentlich unzureichend abgesichert.
Einordnung
Das alles steht im Zusammenhang mit den bekannten Maßnahmen gegen die TGI: BaFin-Untersagung und Abwicklungsanordnung, FMA-Warnungen in Liechtenstein und Österreich, eine Hausdurchsuchung der Staatsanwaltschaft in Vaduz und eine Warnung der Stiftung Warentest. Die TGI weist die Vorwürfe zurück; bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
Mein Fazit ist kein Schuldspruch, sondern eine Feststellung: Auch die Guyana-Geschichte lässt sich mit den Mitteln, mit denen sich jeder echte Goldproduzent überprüfen ließe, derzeit nicht belastbar bestätigen. Wer investiert hat oder es erwägt, sollte vier Dinge verlangen und selbst prüfen – die GGMC-Permit-/Lizenznummern (samt Gazette-Bekanntmachung), die EPA-Umweltgenehmigung, eine Verkaufs-/Ausfuhrspur über das Guyana Gold Board und den vollständigen NI-43-101-/JORC-Bericht zu den 45,32 Tonnen. Kann das nicht vorgelegt werden, bleibt die Behauptung unbelegt.
Quellen u. a.: eigene Registerrecherche (GGMC, Guyana Gold Board, EPA, DCRA), Aulicio-eigene Unterlagen (Infoblatt 2021, Technology Report 2021), DATUM „Die Goldgräber“, MeinBezirk, Handelsblatt, BaFin/FMA, Stiftung Warentest. Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen und ist keine Rechts- oder Anlageberatung.
Apropos Aulicio, im März 2025 hat Kaltenegger noch behauptet es gäbe dort 64 Tonnen Gold, die nach einem Jahr der Vorbereitung innerhalb von sechs Jahren komplett ausgebeutet wären. Also allein bis Ende dieses Monats Gold im Wert von über 170 Millionen Euro…….!
Aber wie heisst noch gleich das Motto der TGI?
Versprochen ist versprochen und wird nicht gebrochen?
Das erste elementare Problem der TGI-Geschichte: die Aulicio ist eine Kleinmine
In der TGI-Präsentation taucht für die Aulicio-Mine in Guyana ein AISC von rund 30 % auf – also Förderkosten von nur etwa einem Drittel des Goldpreises. Diesen Wert erreichen, wenn überhaupt, nur absolute Weltklasse-Industrieminen mit Milliardeninvestitionen in Mühlen und Laugungsanlagen.
Die Aulicio ist aber genau das nicht. Sie wird als alluvialer Kleinbetrieb beschrieben – einfache, schwerkraftbasierte Verfahren, geringe Ausbeute pro Tonne Material, keine industrielle Aufbereitung. Genau wegen dieser einfachen Methoden dürfte der reale AISC eines solchen Betriebs nicht bei 30 %, sondern eher bei 60–70 % des Goldpreises liegen. Ein AISC von 30 % ist für eine Mine dieses Typs praktisch ausgeschlossen.
Mehr muss man eigentlich nicht wissen, um die Wirtschaftlichkeitsrechnung der Präsentation in Frage zu stellen.
Was 60 Mitarbeiter realistisch fördern – und was beworben wird
Die TGI bewirbt die Aulicio-Mine mit „rund 60 Mitarbeitern vor Ort“ und zugleich mit „45,32 Tonnen geprüftem Gold ≈ 6,69 Mrd. €“. Diese beiden Zahlen passen nicht zusammen.
Guyanas gesamter Klein- und Mittelbergbau fördert rund 450.000 bis 480.000 Unzen pro Jahr – verteilt auf geschätzt 12.000 bis 15.000 Schürfer. Das sind im Schnitt etwa 30 bis 40 Unzen pro Kopf und Jahr. Selbst eine gut ausgerüstete, organisierte Mittelbetriebs-Operation am oberen Rand kommt damit bei 60 Mitarbeitern auf grob 2.000 bis 4.000 Unzen pro Jahr – also etwa 60 bis 125 Kilogramm Gold.
Jetzt der Vergleich: 45,32 Tonnen sind rund 1,46 Millionen Unzen. Bei einer realistischen Jahresförderung von 3.000 Unzen würde es etwa 480 Jahre dauern, diese Menge abzubauen. Die realistische Jahresproduktion entspricht damit rund 0,2 Prozent der beworbenen Goldmenge.
Damit bleibt offen, wie eine 60-Mann-Mine das tragen soll, womit geworben wird. Eine reale Förderung dieser Größe – einige Tausend Unzen, einige Millionen Euro im Jahr – ist ein normaler, kleiner Goldbetrieb. Sie ist um Größenordnungen zu klein, um die versprochenen Rabatte und Provisionen zu finanzieren. „Echte Mine“ und „trägt das Geschäftsmodell“ sind eben zweierlei.
Berechnung auf Basis öffentlicher Daten zur guyanischen Goldförderung (u. a. GYEITI, IADB) und branchenüblicher Annahmen. Keine Rechts- oder Anlageberatung.
Also wer mit Kryptowährungen Einzahlungen an irgendeine schwindlige Firma in der Sonderwirtschaftszone in Dubai tätigt, der reagiert wahrscheinlich auch auf jeden Anwaltsbrief über Erbschaften in Nigeria.
Wieviele Alarmglocken müssen noch schrillen?
Berformance – Ein Schuft wer meint Ähnlichkeiten zu entdecken. Sehl lesenswerter Artikel.
„Monatelang hatte ich zu dieser Geschichte recherchiert. Nun hat das Landgericht Erfurt im Mai 2026 vier Bosse von Berformance zu langen Haftstrafen verurteilt. Der Gründer und führende Kopf Andreas B., ein ehemaliger Zimmermann, muss wegen gewerbs- und bandenmässigen Betrugs für 9 Jahre und 9 Monate hinter Gitter. Die Höchststrafe für bandenmässigen Betrug liegt bei 10 Jahren.
Die gleiche Strafe erhält Gerrit K., eine Art consigliere im Hintergrund, der das aus zahlreichen Firmen bestehende Betrugskonstrukt aufgebaut und die eingestrichenen Millionen verwaltet hatte. Geschäftsführer Christian L., der für die grossen öffentlichen Auftritte verantwortlich war, in seiner Jugend Ruderer, muss für achteinhalb Jahre in Haft. Seine Ehefrau Marion L. wegen Beihilfe für 4 Jahre. Alle vier Verurteilten haben Revision eingelegt, wie eine Sprecherin des Gerichts bestätigt.“
https://www.republik.ch/2026/06/25/betrugs-bosse-gehen-in-den-knast
Wer sich einen Spaß machen möchte, vergleicht mal auf Trustpilot die Fünfsternebewertungen von Beformance mit denen der TGI.
Noch im Januar 2025, als die Homepage seit einem halben Jahr offline war und die Gründer schon im Knast saßen, gibt einer fünf Sterne, weil das ja alles nur eine Verschwörung wäre und das Unternehmen super.
Die Parallelen zur TGI sind haarsträubend.
Tausche die Firmennamen, ersetze „Coin“ durch „Gold“ und es ist kein Unterschied mehr festzustellen.
Ich hoffe die „Gold“ Verantwortlichen sitzen dann ähnlich lange, wenn sich die doch umfassenden Vorwürfe bestätigen sollten.
Sowie die Handlanger auch die sich bereichert haben!
Wow wer bei der TGi Internatinal einzahlt investiert in „audited gold“ und „gold per report“ ich lach mich tot!
Mein Eindruck, zumindest auf facebook, investiert die TGI gerade nch mal massiv in Werbung.
Ein letztes Aufbäumen?
Dem Dr. Weik scheint auch nichts zu heiß zu sein…..
Aber er weiß ja wohl, dass es bereits Geldwäsche wäre, wenn er Honorare für völlig legale Tätigkeiten aus Geldern bekäme, die letztlich aus Straftaten stammen und er das hätte wissen können……
Gibt doch bestimmt eine Anwaltskammer in Österreich?
Jep – ich war so frei die Anwaltskammer in A mal zu informieren, dort kenne ich einige Leute.
Aber ich bin mir nicht sicher ob Weik davon überhaupt weiß. Bei der TGI kann man da nicht sicher sein. Die machen einfach.
Das ist ja fast wie Connect Real Dubai.
Die legen aber neben Gold und Tokken noch Immobilien obendrauf.
Herr Frebl arbeitet übrigens für beide Unternehmen.
Spitzname der “ lustige“ Hans