Startseite Allgemeines TGI, Bond, Euroclear und die Frage der Prospektpflicht: Was Anleger über die Aussagen aus dem TGI-TV wissen sollten
Allgemeines

TGI, Bond, Euroclear und die Frage der Prospektpflicht: Was Anleger über die Aussagen aus dem TGI-TV wissen sollten

stevepb (CC0), Pixabay
Teilen

Die jüngste TGI-TV-Sendung markiert einen bemerkenswerten Strategiewechsel der TGI AG aus Vaduz. Nach den regulatorischen Maßnahmen der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA), den laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und den Diskussionen über die Einordnung einzelner Geschäftsmodelle als mögliches Einlagengeschäft, versucht das Unternehmen nun offensichtlich, mit einem neuen Narrativ Vertrauen zurückzugewinnen: Ein angeblich dreistelliger Millionen-Bond, eine geplante Euroclear-Listung und ein neues Goldverkaufsmodell mit sieben Prozent Preisnachlass sollen zeigen, dass die Gesellschaft finanziell stark aufgestellt sei.

Doch bei näherer Betrachtung werfen die Aussagen der Sendung eine Reihe von Fragen auf, die sowohl für Anleger als auch für Aufsichtsbehörden von erheblicher Bedeutung sein können.

Was ist überhaupt ein Bond?

Ein Bond ist nichts anderes als eine Schuldverschreibung oder Anleihe.

Der Emittent verpflichtet sich dabei gegenüber Investoren, einen bestimmten Betrag zurückzuzahlen und gegebenenfalls Zinsen zu leisten.

Im Gegensatz zu einer Aktie wird der Käufer nicht Miteigentümer eines Unternehmens, sondern Gläubiger.

Die Besonderheit bei sogenannten Asset Backed Bonds besteht darin, dass hinter der Anleihe bestimmte Vermögenswerte stehen sollen, etwa:

  • Immobilien
  • Edelmetalle
  • Rohstoffvorkommen
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Forderungen

In der TGI-TV-Sendung wird mehrfach betont, dass der Bond durch Beteiligungen an Minen, Goldbestände und weitere Vermögenswerte abgesichert sei und einen Wert im „hohen dreistelligen Millionenbereich“ aufweise.

Dabei handelt es sich bislang allerdings ausschließlich um Aussagen der Unternehmensvertreter. Ein öffentlich zugänglicher Emissionsprospekt, ein Wertpapierinformationsblatt oder eine detaillierte Vermögensaufstellung wurden in der Sendung nicht präsentiert.

Die zentrale Frage: Wer hat den Bond überhaupt gezeichnet?

Eine bemerkenswerte Unklarheit betrifft den eigentlichen Zweck des Bonds.

Normalerweise wird ein Bond emittiert, um Kapital von Investoren einzuwerben.

In der Sendung entsteht jedoch der Eindruck, dass der Bond primär als Absicherungsinstrument für bestehende Kunden dienen soll. Gleichzeitig wird erklärt, dass die Vermögenswerte bereits vorhanden seien und der Bond künftig bei einer Investmentbank hinterlegt werde.

Hier stellt sich die Frage:

Handelt es sich überhaupt um eine klassische Anleihe?

Oder eher um eine interne Finanzierungs- beziehungsweise Besicherungsstruktur?

Diese Unterscheidung ist rechtlich keineswegs nebensächlich.

Euroclear: Bedeutet das automatisch Sicherheit?

Ein zentrales Argument der TGI-Verantwortlichen lautet, dass der Bond in wenigen Wochen bei Euroclear gelistet werde. Dies sei die „höchste Qualitätsstufe“.

Tatsächlich ist Euroclear eines der weltweit größten Wertpapier-Abwicklungssysteme.

Dort werden Wertpapiere verwahrt und gehandelt.

Wichtig ist jedoch:

Eine Euroclear-Aufnahme ist keine aufsichtsrechtliche Genehmigung.

Euroclear prüft nicht:

  • die Seriosität eines Emittenten,
  • die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Geschäftsmodells,
  • die Werthaltigkeit sämtlicher Vermögenswerte,
  • die Rechtmäßigkeit eines Vertriebsmodells.

Eine Euroclear-Listung sagt vor allem aus, dass ein Wertpapier technisch handelbar und verwahrfähig gemacht werden kann.

Sie ersetzt weder einen Prospekt noch eine Genehmigung durch eine Finanzaufsicht.

Die Frage der Prospektpflicht

Besonders interessant wird die Diskussion bei der Frage, ob für einen solchen Bond ein Prospekt erforderlich wäre.

Deutschland

In Deutschland gelten insbesondere:

  • EU-Prospektverordnung
  • Wertpapierprospektgesetz
  • Vermögensanlagengesetz

Wird ein Wertpapier öffentlich angeboten, besteht grundsätzlich Prospektpflicht.

Zuständig wäre die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Dabei ist unerheblich, ob der Emittent in Deutschland, Österreich oder Liechtenstein sitzt.

Entscheidend ist, ob deutsche Anleger angesprochen werden.

Österreich

In Österreich gelten dieselben europäischen Regelungen.

Zuständig ist die FMA Österreich.

Liechtenstein

Liechtenstein ist Teil des Europäischen Wirtschaftsraums.

Auch dort gelten die europäischen Prospektregelungen weitgehend.

Zuständig ist die FMA Liechtenstein.

Die bemerkenswerte Aussage zur BaFin

In der Sendung erklärt Helmut Kaltenegger:

„Wir haben ein sehr gutes Anwaltsteam und ein Professor hat gesagt, er möchte mit der BaFin reden.“

Weiter wird erklärt, das neue Goldmodell sei Behörden vorgestellt worden.

Hier ist presserechtlich sauber festzuhalten:

Eine Behörde erteilt normalerweise keine informellen Freigaben für Geschäftsmodelle.

Die BaFin veröffentlicht regelmäßig selbst den Hinweis, dass sie grundsätzlich keine rechtliche Vorabgenehmigung einzelner Vertriebsmodelle erteilt.

Selbst wenn Gespräche mit Behörden stattfinden, bedeutet dies nicht automatisch, dass ein Produkt regulatorisch geprüft oder gebilligt wurde.

Das neue Goldmodell: Wirklich so einfach?

Ab 20 Uhr der Sendung sollten Kunden Gold erwerben können.

Nach den Angaben der TGI:

  • Kauf von Feingoldbarren
  • Tagesaktueller Goldpreis
  • sieben Prozent Rabatt
  • maximale Lieferzeit acht Wochen

Kaltenegger erklärt ausdrücklich:

„Vom tagesaktuellen Kurs geben wir sieben Prozent Rabatt.“

Die juristisch interessante Frage lautet dabei:

Handelt es sich tatsächlich um einen normalen Warenverkauf?

Oder könnte das Modell aufgrund seiner wirtschaftlichen Struktur regulatorische Fragen aufwerfen?

Hierzu liegen bislang keine öffentlich zugänglichen Rechtsgutachten vor.

Die FMA-Verfügung als Ausgangspunkt

Der Hintergrund der aktuellen Diskussion ist die Verfügung der FMA Liechtenstein.

In der Sendung wird ausführlich kritisiert, dass bestimmte frühere Produkte als mögliches Einlagengeschäft eingestuft worden seien.

Die Gesellschaft bestreitet diese Einordnung ausdrücklich.

Allerdings ist entscheidend:

Die Frage, ob eine Behörde später vor Gericht Recht bekommt oder nicht, ist derzeit offen.

Mehrfach betont Kaltenegger selbst, dass die Verfahren noch laufen und die Entscheidungen noch nicht rechtskräftig seien.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Besonders sensibel sind die Aussagen zu den laufenden Ermittlungen.

In der Sendung wird erklärt, dass die Staatsanwaltschaft wegen eines Betrugsverdachts ermittle. Gleichzeitig wird betont, es gebe keine geschädigten Kunden.

Hier gilt aus journalistischer Sicht:

Ein Ermittlungsverfahren bedeutet weder Schuld noch Unschuld.

Die Unschuldsvermutung gilt uneingeschränkt.

Ebenso gilt aber:

Das Vorliegen eines Ermittlungsverfahrens ist ein objektiver Umstand von öffentlichem Interesse.

Der Bond als „Absicherung“ der Kunden

Besonders auffällig ist die wiederholte Behauptung, Kunden seien durch den Bond abgesichert.

Dabei bleiben mehrere Fragen offen:

  • Wer hält den Bond?
  • Wer ist Emittent?
  • Wer ist wirtschaftlicher Eigentümer der Sicherheiten?
  • Welche Rechte hätten Kunden im Insolvenzfall?
  • Sind Kunden direkte Begünstigte?
  • Gibt es Treuhandstrukturen?
  • Gibt es einen Sicherheitenpool?
  • Welche Rechtsordnung gilt?

Auf keine dieser Fragen liefert die Sendung belastbare Dokumente.

Warum die Prospektfrage entscheidend sein könnte

Sollte ein Bond öffentlich beworben oder vertrieben werden, könnte die Frage der Prospektpflicht schnell relevant werden.

Denn gerade bei Aussagen wie:

  • „Absicherung der Kunden“
  • „dreistelliger Millionenbereich“
  • „höchste Qualitätsstufe“
  • „Euroclear“

wird potenziell ein erheblicher Vertrauensvorschuss erzeugt.

Je nachdem, wie ein Produkt tatsächlich ausgestaltet ist, können daraus kapitalmarktrechtliche Informationspflichten entstehen.

Fazit

Die TGI-TV-Sendung liefert viele Ankündigungen, aber bislang nur wenige überprüfbare Unterlagen.

Fest steht:

  • Ein Bond ist grundsätzlich eine Anleihe bzw. Schuldverschreibung.
  • Eine Euroclear-Listung ersetzt keine aufsichtsrechtliche Genehmigung.
  • Weder BaFin noch FMA vergeben Gütesiegel für Geschäftsmodelle.
  • Ob ein Prospekt erforderlich ist, hängt von der konkreten rechtlichen Ausgestaltung ab.
  • Die Frage der Prospektpflicht kann nur anhand vollständiger Vertragsunterlagen und Emissionsbedingungen beantwortet werden.

Solange diese Unterlagen nicht öffentlich vorliegen, bleibt offen, ob die präsentierte Struktur tatsächlich den regulatorischen Anforderungen in Deutschland, Österreich und Liechtenstein entspricht oder ob weitere aufsichtsrechtliche Fragen entstehen könnten.

Für Anleger gilt daher ein Grundsatz, der unabhängig von jedem Anbieter Anwendung findet:

Je komplexer die Struktur und je größer die versprochenen Sicherheiten, desto wichtiger ist die Prüfung der zugrundeliegenden Dokumente – nicht der Marketingaussagen.

20 Kommentare

  • Ein Rechtsanwalt Dr. Konstantin Keller behauptet ihm läge ein Schreiben der TGI an die Anleger vor in dem u.a. folgendes stehen würde:

    „Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen behördlichen Anordnungen die bisher vorgesehenen Kündigungs- bzw. Rückabwicklungsprozesse derzeit nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form durchgeführt werden können. Aus diesem Grund können wir Ihnen aktuell weder eine sofortige Rückabwicklung noch einen verbindlichen Termin für eine Auszahlung oder Rücküberweisung bestätigen.“
    http://www.anwalt24.de/fachartikel/kapitalanlagerecht/63717

    Starker Tobak.

    Anmerkung der Redaktion: Bei dieser Kanzlei haben wir leider schon erlebt, das man vor einem Unternehmen gewarnt hat, was es zu dem Zeitpunkt noch garnicht auf dem Markt tätig war.

    • @Redaktion: Meint Ihr das Zitat aus dem Schreiben ist falsch?

      Anmerkung der Redaktion: Komisch ist doch, das Niemand bisher ÖFFENTLICH gemacht hat, solch ein Schreiben wird ja nicht nur ein Anleger bekommen haben. Ich traue dieser Kanzlei nicht seit diesem Vorfall.

    • Wenn dem so sein sollte (was gleichzeitig aussagt das die TGI pleite ist), wünsche ich der TGI AG viel Spaß mit der FMA Lichtenstein. Die werden nach 4 Monaten und einem Tag wieder einschreiten.

      Kaltenegger hat behauptet es wollen max. 5% rückabwickeln. Rechnen wir das mit der von Thomas geschätzten Anlagesumme hoch wären das immerhin € 32.500.000,- an Rückzahlungen.

      Und das kann die TGI nach geschätzten Einnahmen von € 300.000.000,- nicht stemmen. Wo ist die Kohle hingekommen?
      Liegt die in Koffern hinten dem angeblichen Kundengold? Gibts darüber dann auch ein Gutachten bei dem der Eigentümer nicht ermittelt wurde?

  • Ganz großes Kino: Wer sich das Ganze mit Abstand und Popcorn anschaut versteht, dass es auch morgen und übermorgen einen „Kaltenegger“ und eine „TGI“ geben wird.

  • Hat etwas von Tschauner Bühne.
    Die Wundermaschinen von( ich glaube )“Mbawe“ werden nicht besprochen.
    Die inzwischen weltweit gestreuten Minen auch nicht.
    Eigentlich überhaupt kein Zusammhang mit den “ Ursprungsfabeln“ erkennbar.
    Der Haufen,der das noch glaubte, mutiert zum Häufchen.
    Noch an Bord die Oberstrukis.Können sich ja vielleicht gegenseitigvdas nixht vorhandene Gold andrehen. Verdient haben sie ja obszön viel…

  • Es ist mir bewusst, dass es viele neue Informationen gab gestern Abend. Die neue Homepage haben Sie vergessen Herr Bremer. 😅
    Einfach, damit es genug Gesprächsstoff gibt am Wochenende, da ist es offt ja sehr ruig hier. 👻

    Anmerkung der Redaktion: Nein Bericht kommt um kurz vor 5 Uhr.

  • Ich kann mich täuschen, aber auf mich wirkt das Konstrukt wie eine der üblichen TGI- Luftnummern. Ob es wohl jemals eine Liste dieser „Assets“ geben wird? Hoffen wir für die Investoren, dass ich mich täusche.

  • Anscheinend bin ich nicht der einzige, der das nicht verstanden hat, welche Funktion der Bond hat, also wer den emittiert und woher die Sicherheiten kommen…. Gehört das Gold nicht angeblich bereits den Kunden?

    Goldverkauf ohne Rückkaufrecht…. sieht jetzt laienhaft für mich wirklich nach einem normalen Handelsgeschäft aus.

    Wollen die nur Zeit schinden?

    Immerhin erwähnten sie doch mal in einem Nebensatz, dass in den letzten Wochen kaum Umsatz gemacht wurde.

    Naja, warten wir ab, mein Geld ist es nicht.

    Aber schade, dass sie die Bilanz 2024 wegen der begrenzten Sendezeit nicht präsentieren konnten.

    • Der BOND, mutmaßlich aufgelegt vom verurteilten Betrüger Robert V. ist ein grottenschlechter Witz, aber halt typisch TGI.

      Schaut euch das TGI Video dazu an und vor allem den „Banker“. Achtet auf die Haare (Weichzeichner) und den Hintergrund. Dann wisst Ihr was gemacht wurde.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Durstpause? Nein, Werbepause! Wie die WM zur Goldgrube für TV-Sender wird

Früher bedeutete eine Trinkpause bei einer Fußball-WM: Spieler trinken Wasser, Trainer geben...

Allgemeines

Boule statt Baguette – Rentner-Duell endet tödlich

Frankreich hat viele berühmte Sportarten hervorgebracht. Fußball, Rugby, die Tour de France...

Allgemeines

Robin Hood war kein Held – wie Disney aus einem mittelalterlichen Schläger einen Volksheiligen machte

Wer an Robin Hood denkt, sieht meistens einen fröhlichen Kerl in Grün...

Allgemeines

Apple, Intel und Trump: Amerika baut Chips, Kunden zahlen die Rechnung

Donald Trump feiert den nächsten Erfolg seiner Industriepolitik, Intel jubelt an der...