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TGI AG auch die Wirtschaftswoche berichtet

geralt (CC0), Pixabay
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Es klang zunächst nach einer Mischung aus Edelmetall, Motorsport und Erfolgsgeschichte: Goldrabatte, prominente Werbegesichter, ein Lamborghini auf der Rennstrecke und ein Unternehmen, das nach eigenen Angaben zehntausende Kunden gewinnen konnte.

Doch inzwischen hat die Geschichte eine neue Wendung genommen. Die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat Maßnahmen gegen bestimmte Produkte der TGI angeordnet und verlangt deren Rückabwicklung. Für viele Anleger stellt sich nun die Frage, was das konkret für ihre Verträge bedeutet.

Der Zeitpunkt sorgt dabei für eine gewisse Symbolik: Nur wenige Tage nachdem ein mit dem TGI-Logo versehener Rennwagen bei einem DTM-Rennen unfreiwillig Bekanntschaft mit einem Konkurrenten machte, geriet auch das Geschäftsmodell des Unternehmens in den Fokus der Aufsicht. Motorsportfreunde würden vermutlich von einem ungeplanten Boxenstopp sprechen.

TGI selbst weist die Vorwürfe der Behörde zurück. Nach Auffassung des Unternehmens handelt es sich bei den angebotenen Produkten um Kaufverträge über physisches Gold und nicht um Einlagengeschäfte. Die rechtliche Bewertung ist damit noch nicht das letzte Kapitel dieser Geschichte.

Für Anleger beginnt nun die Phase der Dokumentensichtung. Fachanwälte raten dazu, Verträge, Kontoauszüge und sämtliche Korrespondenz sorgfältig aufzubewahren und mögliche Angebote zur Rückabwicklung genau zu prüfen.

Besondere Aufmerksamkeit erregte dabei die Einschätzung einer auf Anlegerschutz spezialisierten Anwältin. Auf die Frage, wie sie die Situation beurteilt, antwortete sie bemerkenswert offen: „Wäre es mein Geld, würde ich mir Sorgen machen.“

Das muss noch nichts Endgültiges bedeuten. Es zeigt aber, dass aus einer vermeintlich unkomplizierten Goldanlage inzwischen ein Fall geworden ist, der Juristen, Aufsichtsbehörden und möglicherweise auch Gerichte noch eine Weile beschäftigen dürfte.

Für Anleger gilt daher vorerst eine einfache Regel: Ruhe bewahren, Unterlagen sichern und aufmerksam verfolgen, wie die nächsten Schritte von Aufsicht und Unternehmen aussehen. Denn eines steht bereits fest: Langweilig wird die Angelegenheit so schnell nicht.

https://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/tgi-ag-gold-rueckabwicklung-was-anleger-jetzt-wissen-muessen/100228877.html

 

melden sie sich an: www.interessengemeinschaft-tgi-ag.de

 

24 Kommentare

  • Es ist schon fast wieder lustig wie sich die TGI- Gläubigen versuchen die Verbote durch die Aufsichtsbehörden schön- und die Konsequenzen kleinzureden. Da scheinen sich die „Argumentationsmuster“ von Trump ganz tief eingeschliffen zu haben. Eine Niederlage ist ein Sieg, eine Lüge ist die Wahrheit ……..

    • In Wirklichkeit völlig unpackbar. Ich komm aus dem Kopfschütteln auch nicht mehr raus. Hoffe da wird kein Schleudertrauma draus ;-)

      Das Wort „Sekte“ ist tatsächlich nicht wirklich abwegig. Mit gemeinsamer Gehirnwäsche Gruppengehirnwäsche jede Woche aufs Neue.

  • Aus welchem Grund sollte irgendeiner Rückabwickeln? Euch ist schon klar das damit der Kunde dann wirklich geschädigt wird oder? Er verliert seine komplette Goldwertsteigerung! Und das will die FMA? Ernsthaft? Schaut nicht nach Kundenschutz aus in meinen Augen sondern nach absichtlicher Schädigung.

    • So wie sich das rechtlich darstellt müssen die Rabatte nicht zurückgezahlt werden, der Vertrag ist trotzdem rückabzuwickeln. Der Schaden entsteht demnach bei der TGI. Macht auch Sinn, der Kunde hat ja nichts falsch gemacht.

      Ich bin mir sicher das wir von den Änwälten von @Thomas Bremer dazu eine fundierte rechtliche Einschätzung berkommen was Rückabwicklung in diesem Fall konkret bedeutet.

      Meines Erachtens bleiben die Rabatte beim Kunden und dieser bekommt entweder Gold geliefert oder Geld zurück. Dann wurde der Vertrag bis zum Stichtag der angeordneten Rückabwicklung erfüllt. Und genau das würde ich als Kunde machen und mir die ganze Geschichte dann mal aus der Ferne weiter ansehen, wie sich das jetzt weiter entwickelt. Stellt sich heraus das alles passt, kann man ja wieder einsteigen. Ein paar Monate ohne Rabatte von 2% wird jeder überleben.

    • Wenn der Kunde davon ausgehen würde dass sein Gold überhaupt nicht vorhanden ist und Kaltenegger mit der TGI die gleiche Nummer abzieht wie mit der GGMT Trading wäre er ja bescheuert nicht rückabzuwickeln.

    • Ist es nicht deutlich sinnvoller ich verliere meine Ansprüche als einen Großteil meines eingesetzten Geldes? Solange nicht auf Punkt und Beistrich nachgewiesen wurde wo, wie, bei wem und unter welchen Umständen mein Gold eingelagert ist und Insolvenzsicher verwahrt wird, ist das sicherlich die bessere Weg.

      Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.

      Natürlich wir die TGI alles daran setzen, die Verträge zu halten, da ich davon ausgehe das Sie einen Großteil der gesamten Verträge nicht rückabwickeln wird können und die armen Kunden vorschieben, die ja dann Ihre Gewinne verlieren würden.
      Ich verweise auf die GGMT Bilanzen und die Schulden in Millionenhöhe welche die TGI übernommen hat. Und auf die noch immer nicht vorliegenden Bilanzen 2024 + 2025 der TGI selbst.

      Alles andere, insbesondere Bestätigungen von Partnern haben in Wirklichkeit keine Aussagekraft.

  • „Es klang zunächst nach einer Mischung aus Edelmetall, Motorsport und Erfolgsgeschichte“

    Ich formuliere das mal um wie es wirklich ist:

    „Es ist und wird die größte Mischung aus Edelmetall, Motorsport und Erfolgsgeschichte aller Zeiten“

    Ich habe mir schon mal die H-Gurte umgeschnallt.

    Ihr träumt auf eurem Sessel Sachen zusammen. Das gibt’s ja garnicht. Und das ihr im Lesen und verstehen schlecht seid, wissen alle.

  • Entgegen der Aussage von Kaltenegger müssen laut Wiwo Anwalt die Kunden die Rabatte nicht zurückzahlen.

    @Thomas Bremer,
    Kannst du das bitte deine Anwälte prüfen lassen und posten. Das wäre ein wirklich wichtiger Punkt für alle Betroffenen.

    • M.E. ist das schlecht formuliert.

      Man muss natürlich nichts einzahlen, aber gegen den Kaufpreis saldieren nach meinem Verständnis schon. „Rückabwicklung“ würde ich so verstehen, dass man so gestellt wird als hätte man das Geschäft nie abgeschlossen.

      • Wirtschaftswoche Handelsblatt usw.

        Es wird gewarnt und versucht Angst zu machen im Auftrag von wem…?

        Wer hätte ein Interesse, daß 2% mtl nicht wahr werden können aus berechtigtem Eigennutz, was absolut nachvollziehbar ist…?

        HANDELN aus Angst oder Liebe

        JedeR END scheidet immer sel*bst!

        *****************““ „“ „“ „“ „“ „***

    • Ja, das ist korrekt. Die Rabatte müssen nicht zurück erstattet werden das wird wahrscheinlich dann auch dafür sorgen, dass tgi massive Probleme bekommt. „Rabatte“ sind nicht rückzahlbar … anders wäre es gewesen wenn es eine Rendite oder Dividende gewesen wäre

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