Temy Gruppe- Verbraucherzentrale vermutet Abzocke

Mahnschreiben einer angeblich in Berlin sitzenden Gruppe sind per Post unterwegs. Die Verbraucherzentralen raten: Ignorieren Sie eine angebliche Vorpfändung und zahlen Sie nicht.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mahnschreiben einer angeblichen „Temy Group“ aus Berlin sind unserer Auffassung nach Abzocke.
  • Verbraucher aus Rostock und Düren haben sich bei Verbraucherzentralen damit gemeldet.
  • Wenn Sie auch einen solchen Brief bekommen haben und die Forderungen unberechtigt sind, können Sie damit zur Polizei gehen. Wir zeigen, wie die Schreiben aussehen.

Verbraucher in verschiedenen Regionen Deutschlands erhalten im Moment Mahnschreiben einer „Temy Group Forderungsmanagement“ mit Sitz in Berlin. Bei der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern haben sich Verbraucher in Rostock gemeldet, bei der Verbraucherzentrale NRW sind die Schreiben in Düren aufgetaucht. Was hier abläuft, ist nach Auffassung der Verbraucherzentralen Abzocke!

Angeblich soll trotz zahlreicher Mahnungen nicht gezahlt worden sein. Genannt sind offene Beträge in Höhe von bis zu 597,53 Euro. Nunmehr sehe die Temy Group angesichts der anhaltenden Zahlungsverweigerung keine andere Möglichkeit mehr, als bei der kontoführenden Bank/Sparkasse eine Vorpfändung einzuleiten. Dem Schreiben beigefügt ist eine vorbereitete so genannte „Vorpfändung“ gemäß § 845 Zivilprozessordnung, gerichtet an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle des Amtsgerichtes.

Sperrung des Kontos angedroht

Natürlich ist die Aufregung der Betroffenen groß. Der Verfasser droht, dass das Konto in Kürze gesperrt wird und die Betroffenen dann nicht mehr darauf zugreifen können. Diese Maßnahme sei nur zu vermeiden, indem der geforderte Betrag sofort überwiesen wird – anbei deshalb ein ausgefüllter Überweisungsträger. Die Zahlung soll auf ein niederländisches Konto erfolgen.

In dem Schreiben ist keine Firma genannt, mit der die angeblich vertragliche Beziehung bestehen soll. Die Betroffenen berichten übereinstimmend, keine offenen Zahlungsverpflichtungen zu haben. Ähnlich aussehende Schreiben liegen der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern von EK FLEX FORDERUNG vor.

Unseriöser Druck ohne Vollstreckungsbescheid oder Urteil

In der Zivilprozessordnung ist klar geregelt, dass es eine Vorpfändung nur dann geben kann, wenn ein vollstreckbarer Schuldtitel vorliegt. Wer also weder einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid noch ein rechtskräftiges Urteil in seinen Händen hält, kann beruhigt sein. Hier wird versucht, auf unseriöse Art und Weise Verbraucher unter Druck zu setzen, um Zahlungen zu tätigen.

Tipp

Wir raten deshalb: Leisten Sie keine Zahlungen, ignorieren Sie diese Schreiben und stellen Sie gegebenenfalls Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle wegen des Verdachtes des versuchten Betruges!
Quelle
VZ BV

 

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