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Taylor Swift gegen die „Showgirl“-Klage: Wenn der große Pop-Zirkus auf das kleine Las-Vegas-Kabarett trifft

moxielabouche (CC0), Pixabay
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Taylor Swift hat schon mit Streamingdiensten, Ex-Freunden und Donald Trump-nahen Medien überlebt – nun kämpft sie gegen eine Las-Vegas-Künstlerin um das Wort „Showgirl“.

Die Sängerin Maren Flagg, die unter dem Namen Maren Wade auftritt, wirft Swift vor, mit ihrem Albumtitel „The Life of a Showgirl“ ihre Marke „Confessions of a Showgirl“ zu verletzen. Swifts Anwälte halten davon ungefähr so viel wie von einem Karaoke-Abend ohne Publikum.

In einem neuen Gerichtsdokument schreiben sie trocken: „Diese Klage hätte niemals eingereicht werden dürfen.“

Vom Senioren-Golfresort direkt gegen Taylor Swift

Besonders pikant: Swifts Anwälte zerlegen die Gegenseite nicht nur juristisch, sondern gleich auch marketingtechnisch.

So verweisen sie darauf, dass Maren Flaggs angeblich etablierte Marke zuletzt eher ein Schattendasein geführt habe. Der letzte Blogeintrag stamme aus dem Jahr 2021, Bücher seien „nicht verfügbar“, Auftritte kaum auffindbar.

Und die Bühnen? Laut Swift-Team vor allem intime Locations wie Seniorenresorts, Golfanlagen und kleine Cabaret-Säle mit 90 Sitzplätzen.

Man könnte sagen: David gegen Goliath. Nur dass Goliath hier Milliarden Streams hat und David offenbar TikTok-Werbung mit Taylor-Swift-Songs machte.

Taylor Swifts Anwälte drehen den Spieß um

Denn genau das ist nun der eigentliche Knaller der Verteidigung: Nicht Taylor Swift habe sich angeblich an Maren Flagg angehängt – sondern umgekehrt.

Laut den Gerichtsunterlagen soll Flagg nach Bekanntwerden des Albums ihre Social-Media-Kanäle regelrecht mit Swift-Bezügen geflutet haben. Über 40 Werbeposts mit Swift-Musik, Hashtags und Album-Anspielungen seien aufgetaucht.

Besonders ironisch: Eine TikTok-Grafik soll sogar exakt den Stil von Swifts Albumdesign kopiert haben.

Kurz gesagt: Erst vom Swift-Hype profitieren wollen – und anschließend auf Markenverletzung klagen.

Millionen gegen eine einstweilige Verfügung

Flagg fordert, dass Swift den Titel „The Life of a Showgirl“ vorläufig nicht mehr verwenden darf. Für die Pop-Ikone wäre das ein logistischer Albtraum. Laut ihren Anwälten stünden „Zehnmillionen Dollar Umsatz“ auf dem Spiel – inklusive Merchandise, Streaming, Handel und Tourmarketing.

Man stelle sich den Wahnsinn vor: Millionen Swifties müssten plötzlich so tun, als hätte das Album nie existiert.

Der wahre Gewinner: die Aufmerksamkeit

Am Ende könnte es allerdings einen ganz anderen Sieger geben: die öffentliche Aufmerksamkeit.

Denn während Taylor Swift ohnehin weltweit Stadien füllt, kennt inzwischen plötzlich auch jeder den Namen Maren Flagg. Genau das werfen Swifts Anwälte ihr indirekt vor: Die Sängerin nutze den größten Popstar der Welt als kostenlose Werbekampagne.

Oder wie man in Las Vegas vielleicht sagen würde: Wer neben dem größten Casino der Stadt einen Würfelstand eröffnet, sollte sich nicht wundern, wenn plötzlich alle hinschauen.

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