Swiss Gold Treuhand AG und die Kanzlei Wenger Vieli AG aus Zürich

Published On: Donnerstag, 09.05.2024By Tags:

Natürlich drehen sich in unserer Redaktion die Diskussionen mit betroffenen Anlegern des Swiss Gold Treuhand AG Betruges um die Veröffentlichung auf der Internetseite der SGT AG. Jene Veröffentlichung, auf die uns eine Rechtsanwaltskanzlei in einer Mail hingewiesen hatte. Die Fragen, die immer auftauchen, sind:

  1. Vertreten die nur die SGT AG oder auch Herrn Vitetta selber?
  2. Soll man diesen Anwälten dann wirklich Unterlagen zur Verfügung stellen?

Nun, betrachten wir einmal Frage 1. Ob die Kanzlei Herrn Vitetta in dem Vorgang auch persönlich vertritt, wissen wir nicht. Diese Frage versuchen wir aber gerade zu klären, denn natürlich wollen die geschädigten Anleger dann auch Herrn Vitetta privat in die Haftung nehmen, denn nicht nur nach unserer Meinung hat Herr Vitetta grobfahrlässig gehandelt, da Herrn Vitetta die Vorgeschichte des leitenden Mitarbeiters Claudio De Gorgi natürlich bereits zu dem Zeitpunkt, wo er diesen ins Unternehmen geholt hat, bekannt war. Dass Claudio De Gorgi Herrn Vitetta dann 78 Millionen Euro gestohlen haben soll, ohne dass Herr Vitetta etwas bemerkt haben könnte, mag seine Aussage sein, aber ist diese dann auch glaubhaft? Das wird man nur in einem Prozess klären können. Trotzdem sehen auch wir in Renato Vitetta einen Anspruchsgegner für die geschädigten Anleger.

Zur Frage 2: Mir ist der Sinn dieser Aufforderung absolut nicht nachvollziehbar, denn wie bereits ausgeführt, sollte ein kaufmännisch ordentlich und korrekt geführtes Unternehmen doch genau wissen, wem es wieviel schuldet, oder war Herr De Gorgi auch noch für die Buchhaltung verantwortlich? Zudem sollte doch genau dieses Wissen dann auch Grundlage dafür gewesen sein, dass er den Konkursantrag begründen konnte. Wo hat er die Zahlen der Forderungen sonst her? Glaskugel, Glückskeks oder Wahrsagerin?

Sie sehen, es macht keinen Sinn, der Kanzlei irgendwelche Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Hier muss man abwarten, bis der vom Konkursgericht bestellte Sachwalter bzw. Konkursverwalter bestellt wurde. Gegenüber diesem muss man dann natürlich seine Forderungen anmelden.

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