Südwest-Boden GmbH & Co. Heerstraße KG – miese Bilanz

Klar, ein Blick in diese Bilanz reicht, um uns diese Überschrift zu bestätigen, denn ein ausgewiesener Verlust  in 8-stelliger Höhe, das ist dann sicherlich aus Sicht der Kommanditisten ein Trauerspiel.

Südwest-Boden GmbH & Co. Heerstraße KG

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2019

SÜDWEST-BODEN GMBH & CO. HEERSTRAßE KG, KÖLN

A K T I V A

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 5.221.610,53 5.517.488,99
I. Sachanlagen 5.221.610,53 5.517.488,99
B. UMLAUFVERMÖGEN 1.781.007,66 1.516.921,51
I. Vorräte 558.447,55 537.239,01
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.603,35 42.771,60
III. Guthaben bei Kreditinstituten 1.215.956,76 936.910,90
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 952,15 952,15
D. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTE ENTNAHMEN UND VERLUSTANTEILE DER KOMMANDITISTEN 11.428.421,15 11.967.309,30
18.431.991,49 19.002.671,95

P A S S I V A

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. EIGENKAPITAL 0,00 0,00
I. Kapitalanteile persönlich haftender Gesellschafter 0,00 0,00
II. Kapitalanteile der Kommanditisten 0,00 0,00
B. SONDERPOSTEN MIT RÜCKLAGEANTEIL (WERTBERICHTIGUNG GEMÄß § 14A BERLINFG) 489.481,71 602.585,61
C. RÜCKSTELLUNGEN 44.450,89 44.735,93
D. VERBINDLICHKEITEN 17.891.624,14 18.348.872,75
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 6.434,75 6.477,66
18.431.991,49 19.002.671,95

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

Südwest-Boden GmbH & Co. Heerstraße KG, Köln

I. Allgemeine Angaben

Die Südwest-Boden GmbH & Co. Heerstraße KG hat ihren Sitz in Köln. Die Gesellschaft ist in Abteilung A unter Nr. 12582 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen.

Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a HGB.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt in Anlehnung an die „Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen“.

Die für kleine Gesellschaften (Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a HGB) gemäß § 266 HGB eingeräumten Erleichterungen bei der Gliederung der Bilanz wurden für Zwecke der Offenlegung in Anspruch genommen.

Das Eigenkapital wurde entsprechend § 264c Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Satz 6 HGB ausgewiesen. Die Bilanz wurde um den Posten „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen und Verlustanteile der Kommanditisten“ erweitert.

Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 288 und 326 HGB in Bezug auf Angaben im Anhang wurde für Zwecke der Offenlegung Gebrauch gemacht.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde ungeachtet des Postens „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen und Verlustanteile der Kommanditisten“ in Höhe von TEUR 11.428 aufgrund einer ausgeglichenen Finanzplanung für das Jahr 2020 von der Fortführung des Unternehmens gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen. Des Weiteren kann der Posten „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen und Verlustanteile der Kommanditisten“ durch stille Reserven in den Immobilien der Gesellschaft sowie durch eine Rangrücktrittserklärung der Investitionsbank Berlin (IBB) gemäß § 88 Abs. 3 II. WoBauG für das gewährte Aufwendungsdarlehen vollständig ausgeglichen werden.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Erläuterungen zur Bilanz

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solches mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Gebäude erfolgen linear über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren. Die Einbauküchen werden linear über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben.

Bei den Vorräten handelt es sich um Betriebskosten, die am Bilanzstichtag noch nicht abgerechnet sind. Die Bewertung der noch nicht abgerechneten Betriebskosten erfolgt in Höhe der umlegbaren Aufwendungen für Heiz- und sonstige Betriebskosten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit den Nominalbeträgen angesetzt.

Die Komplementärin leistet keine Einlage.

Die Pflichteinlagen der Kommanditisten betragen EUR 891.693,02. Das Kommanditkapital ist in voller Höhe eingezahlt.

Die Liquiditätsausschüttungen an Gesellschafter in Höhe von TEUR 1.286 und Sonstige Entnahmen der Gesellschafter in Höhe von TEUR 65 stellen handelsrechtlich Rückzahlungen der geleisteten Einlagen dar, da bislang kein verteilungsfähiger Gewinn erwirtschaftet wurde. Da die Kapitaleinlagen der Kommanditisten in Vorjahren durch aufgelaufene Verluste unter den Betrag der Hafteinlagen herabgemindert wurden, gelten die Hafteinlagen in Höhe der Liquiditätsausschüttungen/​Entnahmen als nicht geleistet.

Bei den sonstigen Entnahmen (TEUR 65) handelt es sich um die an das Finanzamt abgeführte Kapitalertragsteuer und den darauf entfallenden Solidaritätszuschlag.

Die stille Beteiligung kann entsprechend den Regelungen im Gesellschaftsvertrag nur gemeinsam mit der Kommanditbeteiligung übernommen und gehalten werden. Die stillen Gesellschafter nehmen am Verlust nicht teil. Das stille Gesellschaftskapital beträgt TEUR 3.567.

Bei den Verlustanteilen handelt es sich um die Summe der Jahresergebnisse seit Beginn der Gesellschaft. Sie haben sich wie folgt entwickelt:

31.12.2019
EUR
Stand am 1.1.2019 -15.074.535,49
Jahresüberschuss 2019 538.965,87
Stand am 31.12.2019 -14.535.569,62

In den Sonderposten mit Rücklageanteil wurden gemäß § 281 Abs. 1 HGB a. F. die über die handelsrechtlichen Normalabschreibungen hinausgehenden rein steuerrechtlichen Abschreibungen nach § 14a Abs. 4 BerlinFG eingestellt. Sie werden entsprechend der steuerlichen Regelung über die Restwertabschreibung anteilig aufgelöst. Gemäß Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB wurde der Sonderposten mit Rücklageanteil beibehalten.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sonstigen ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Zur Verbesserung der Klarheit des Jahresabschlusses werden Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB und § 285 Nr. 1a HGB im folgenden Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt.

davon mit einer Restlaufzeit von
Gesamtbetrag
EUR
bis zu einem Jahr
EUR
mehr als einem Jahr
EUR
davon
mehr als fünf Jahre
EUR
Gesamt 17.261.882,66 960.158,13 16.301.724,53 14.492.462,95
(Vorjahr) 17.708.220,64 972.985,87 16.735.234,77 14.856.929,04

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von EUR 16.950.319,20 (Vorjahr: EUR 17.377.175,26) durch Grundpfandrechte gesichert.

III. Ergänzende Angaben

Haftungsverhältnisse

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigt einen Arbeitnehmer.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin Jost-Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln. Das Stammkapital der Jost-Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, beträgt EUR 26.075,89.

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Jost-Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, ist

– Herr Peter-Alexander Sondermann, Karlsruhe.

Aufsichtsrat

Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, dem folgende Mitglieder angehören:

– Herr Dipl.-Kaufmann Markus Dienst, Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Köln (Vorsitzender)

– Herr Dr. Gisbert Salowsky, Osnabrück (stellvertretender Vorsitzender)

– Herr Dr. Hans-Dieter Baumgart, Neuss

Köln, den 30. September 2020

gez. Peter-Alexander Sondermann

Jost-Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde am 26. November 2020 festgestellt.

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