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Streik erlaubt

Structuro (CC0), Pixabay
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Die Bemühungen der Deutschen Bahn (DB), den für Dienstagmorgen angekündigten Lokführerstreik per Eilantrag zu stoppen, sind gescheitert. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am Abend eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) ab.

Die Richterin begründete die Entscheidung damit, dass der Streik nicht unverhältnismäßig sei. Die GDL habe ein legitimes Interesse an der Durchsetzung ihrer Tarifforderungen, und die Beeinträchtigung der Fahrgäste sei in diesem Fall hinzunehmen.

Die Deutsche Bahn kündigte umgehend Berufung gegen die Entscheidung an. Der Konzern argumentiert, dass der Streik unzumutbar für die Fahrgäste sei und zudem unverhältnismäßig hohe wirtschaftliche Schäden verursache.

Der Streik im Güterverkehr hat bereits am Abend um 18 Uhr begonnen. Ab 2 Uhr in der Nacht soll er auf den Personenverkehr ausgeweitet werden. Für 24 Stunden ist dann mit massiven Einschränkungen im Fern- und Regionalverkehr zu rechnen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Arbeitsgericht Frankfurt lehnt Eilantrag der Bahn ab
Streik im Güterverkehr seit 18 Uhr, im Personenverkehr ab 2 Uhr
Massive Einschränkungen im Fern- und Regionalverkehr für 24 Stunden
Bahn kündigt Berufung gegen die Entscheidung an

Empfehlungen für Reisende:

Vermeiden Sie Reisen am Dienstag, 12. März, wenn möglich.
Informieren Sie sich vorab über die aktuellen Zugverbindungen auf der Website der Bahn.
Planen Sie ausreichend Pufferzeit ein.
Stellen Sie sich auf Verspätungen und Ausfälle ein.

Hinweis: Die Situation ist dynamisch und kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen.

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