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Stiftung Warentest warnt vor Rechtsanwalt Beyer aus Jena

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Finanztest warnt vor dem Anwalt mit der Begründung: Die Anwaltskanzlei sei bekannt für sinnlose Verfahren. Hier der Text:

„Rechts­anwalt Philipp Wolfgang Beyer von der BKR Beyer Kilian Rechts­anwälte Part­nerschafts­gesell­schaft mbB aus Jena will Anleger der ehemaligen Wind­firma Prokon GmbH aus Itzehoe als Mandanten gewinnen. Die Firma wurde nach Insolvenz 2014 in die Prokon Regenerative Energien eG umge­wandelt. Beyer schrieb Anleger im September, Oktober und November 2019 an.

Beyer will klären, ob es eine Versicherung gab, die für Schäden aufkommen müsste, und ob unerlaubte Geschäfte betrieben wurden. Er räumt ein, dass dafür Recherchen erforderlich wären.

Das Ober­landes­gericht Schleswig hatte am 11. Juli 2018 darauf hingewiesen, es habe keine unerlaubten Geschäfte gegeben (Az. 5 U 59/18). Das sei falsch, so Beyer auf Anfrage. Er strebe eine höchst­richterliche Entscheidung an. Die Erfolgs­aussichten scheinen vage.

Beyer äußerte sich auf Anfrage nicht zum Stand von Ermitt­lungen wegen des Verdachts, er und weitere Personen hätten Anleger in anderen Fällen mit unrichtigen und irreführenden Angaben in sinn­lose Verfahren gelockt. Früher hatte er die Vorwürfe zurück­gewiesen.

BKR steht seit 2018 auf unserer Warnliste. Die Kanzlei warb bei Strom- und Gaskunden mit unplausibel hohen, angeblichen Erstattungs­ansprüchen um Mandanten.“

Quelle: Stiftung Warentest

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