Landgericht Ulm – Banken-Haftung bei illegalen Glücksspiel – Kunde erhält sein Geld zurück

Banken Haftung bei illegalen Glücksspiel – Kunde erhält sein Geld zurück

Das Landgericht Ulm hat am 16.12.2019 entschieden, dass aus dem Verstoß gegen die Genehmigungspflicht von Glücksspielen im Internet folgt, dass auch die zahlungsübermittelnde Gesellschaft (hier PayPal) haftet.

Grund: dem Geld übermittelnden Institut sei ja der Sachverhalt offensichtlich. Sie seien Teil des gesetzeswidrigen Tuns: Die Zahlung würde nicht an eine anonyme Kontonummer gesendet werden, sondern an einen Zahlungsempfänger, dessen Geschäftsfeld PayPal kenne, da sie mit diesem einen Akzeptanzvertrag geschlossen hat. So das Landgericht Ulm in dem Urteil vom 16.12.2019 zu dem Aktenzeichen 4O 202 aus 18.

Was liegt der Entscheidung zu Grunde? Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Berlin hierzu: „Glücksspiele sind nach dem deutschen Recht zulässig, wenn diese genehmigt sind. Illegale online Glücksspiele gibt es aber zuhauf im Internet, die keine Genehmigung nach Paragraph 4 Abs. 1 Satz zwei Glücksspielstaatsvertrag haben. In der Regel benötigen die illegalen Glücksbetreiber Komplizen wie Banken oder ähnliches. Dort werden dann Zahlungsdienstleister oder Banken zwischengeschaltet wie PayPal. Ein Spieler, der 9662,23 € verloren hatte, verklagte nun PayPal auf Rückzahlung und sagte: dadurch dass die Tätigkeit des Zahlungsempfängers verboten war und gegen Paragraph 134 Bürgerlichen Gesetzbuches verstieß haftet auch die Bank – der Zahlungsdienstleister, weil der Zahlungsdienstleister den Zahlungszweck kannte und nicht dagegen eingeschritten ist.“

Meinung der Redaktion von diebewertung.de

Diese Entscheidung dürfte den Rechtsabteilungen von Banken und Zahlungsdienstleistern Kopfschmerzen machen. Sie lässt sich ja einfach auf weitere Internetbetrügereien übertragen. Hier hat die Rechtsprechung bisher eine Haftung einer Bank oder eines Zahlungsdienstleister für das Führen von Konten zu rechtswidrigen Zwecken abgelehnt und sich schützend vor die Bankenwelt gestellt. Viele der der Redaktion diebewertung.de bekannten Betrügereien, vor denen hier gewarnt wird, brauchen aber unbedingt einen Zahlungsdienstleister oder eine Bank.

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