Startseite Allgemeines Steuerfalle Kryptowährungen aus Sicht des Bankenverbandes
Allgemeines

Steuerfalle Kryptowährungen aus Sicht des Bankenverbandes

Teilen

Privatanleger mit Aktien, Fondsanteilen und anderen regulierten Anlageprodukten im Depot kommen meist kaum noch mit dem Finanzamt in Berührung – die Banken führen für sie die Abgeltungsteuer ab und verrechnen gegebenenfalls Gewinne mit Verlusten. Ganz anders ist das bei Investitionen in Kryptowährungen.

Waren diese bisher ein Nischenphänomen, so hat der steile Kursanstieg von Bitcoin und anderen Kryptowährungen auch andere Anleger zum Kauf animiert. Manche Einzelhändler werben sogar damit, dass man bei ihnen mit dem virtuellen „Geld“ bezahlen kann. Aber: Die Geldbestände in virtuellen Währungen werden rechtlich weder als (Fremd-)Währung, noch als Kapitalanlage, sondern als sonstige Wirtschaftsgüter behandelt. Gewinne und Verluste können daher für die Steuererklärung relevant sein.

Werden etwa Bitcoins innerhalb der Jahresfrist mit Gewinn verkauft, handelt es sich dabei um Spekulationsgewinne, die dem regulären Einkommenssteuersatz unterliegen. Ob dieser Veräußerungsgewinn durch Umtausch, beim Einkaufen oder an der Börse entsteht, macht aus Sicht des Finanzamts keinen Unterschied. Wer in eine virtuelle Währung investiert hat, sollte daher den Anschaffungsvorgang dokumentieren. Denn um den zu versteuernden Betrag zu ermitteln, braucht man die Anschaffungskosten. Hier kann zur Vereinfachung die „First-in-first-out“-Methode (Fifo) angewendet werden: Danach wird unterstellt, dass die zuerst erworbenen Coins auch zuerst veräußert werden.

Die gute Nachricht: Gewinne können mit Verlusten aus anderen Spekulationsgeschäften im selben Jahr verrechnet werden. Kosten der Geschäfte mindern den Gewinn bzw. erhöhen den Verlust. Und wenn trotzdem noch ein steuerlicher Gewinn entstanden ist, gilt ein Freibetrag von 600 Euro.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

TGI AG und die Idee von Helmut Kaltenegger – irgendwie erinnert mich das an den alten Kinofilm „Richard Kimble auf der Flucht“.

Ich kann mich auch noch gut daran erinnern, warum Helmut Kaltenegger damals...

Allgemeines

Vorläufige Insolvenzverwaltung bei Petrofac Deutschland GmbH angeordnet

Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Petrofac Deutschland...

Allgemeines

Anlegerwarnungen aktuell

FCA warnt vor „PRIMESTAR TRADES“ Die britische Finanzaufsicht FCA warnt Anleger davor,...

Allgemeines

Neue Warnsignale für Anleger: Aufsichtsbehörden nehmen Finanzangebote ins Visier

BaFin und FINMA haben neue Warnungen zu digitalen Finanzangeboten veröffentlicht. Zugleich sorgt...