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Steinigung

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Der Iran hält in seinem neuen Strafgesetzbuch an der Steinigung als Todesstrafe fest, eröffnet den Richtern aber einen Ermessensspielraum. In einer der Nachrichtenagentur AFP heute vorliegenden Neufassung heißt es unter dem entsprechenden Paragrafen 225, der Richter könne eine andere Hinrichtungsart bestimmen, „wenn es keine Möglichkeit zur Steinigung gibt“.

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