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Stefan Klaile: ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH: BaFin setzt Geldbuße fest (KAGB)

mohamed_hassan (CC0), Pixabay
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ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH: BaFin setzt Geldbuße fest (KAGB)

Die BaFin hat gegen die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH mit Bescheid vom 18. Juli 2022 auf Grundlage des § 340 Absatz 2 Nr. 24 lit. d) des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) in der am 22. Dezember 2018 geltenden Fassung durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2626) und in der am 25. Juni 2017 geltenden Fassung durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1693) drei Bußgelder in Höhe von insgesamt 10.000 Euro festgesetzt.

Der Bescheid ist seit dem 05. August 2022 rechtskräftig.

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