Stablecoin-Arrangements: BaFin unterstützt Empfehlungen von CPMI und IOSCO

Die BaFin begrüßt den finalen Bericht des Ausschusses für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen (Committee on Payments and Market Infrastructures CPMI) und der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities CommissionsIOSCO) zur Anwendbarkeit der CPMIIOSCO Principles for Financial Market Infrastructures (PFMI) auf Stablecoin-Arrangements, sofern diese als systemisch relevant anzusehen sind.

Der Bericht „Application of the Principles for Financial Market Infrastructures to stablecoin arrangements“ bestätigt, dass systemisch relevante Stablecoin-Arrangements die internationalen Standards für Zahlungsverkehrssysteme, Clearingsysteme und Wertpapierabwicklungssysteme einhalten sollten. Zugleich stellt er Handlungsempfehlungen zur Anwendung der PFMI auf Stablecoin-Arrangements zur Verfügung.

Darüber hinaus enthält der Bericht zusätzliche Empfehlungen und Erläuterungen zur Anwendbarkeit der PFMI, welche die rechtlichen bzw. technischen Besonderheiten von verschiedenen Stablecoin-Arrangements adressieren. Die BaFin unterstützt die Empfehlungen des Berichts sowie die final ergänzten Erläuterungen zu Principle 2 („Governance“), Principle 8 („Settlement finality“) und Principle 9 („Money settlements“). Sie erhöhen einerseits die Transparenz und Klarheit hinsichtlich der Anwendung der PFMI. Andererseits adressieren sie die Besonderheiten von Stablecoin-Arrangements auf angemessene Weise und ermöglichen weiterhin eine fortlaufende technische Weiterentwicklung im Rahmen der Digitalisierung und Dezentralisierung von DLT-basierten Infrastrukturen.

Auch aus Gründen der Finanzstabilität ist es aus Sicht der BaFin zu begrüßen, dass für die Zahlungsabwicklung entwickelte bzw. verwendete und als systemisch relevant eingestufte Stablecoin-Arrangements die PFMI einhalten. Auf diese Weise können die aus der Zahlungsabwicklung in klassischen und, künftig, dezentralen Finanzmärkten resultierenden Risiken regulatorisch, aufsichtsrechtlich sowie im Rahmen der Oversightfunktion adressiert werden.

Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board – FSB) veröffentlichte bereits im Oktober 2020 Empfehlungen zur Regulierung, Aufsicht und Überwachung globaler Stablecoin-Arrangements. Die in den damaligen Empfehlungen des FSB enthaltene vorläufige Einschätzung von CPMI und IOSCO zur Anwendbarkeit der PFMI auf Stablecoin-Arrangements wurde nun durch den aktuellen Bericht final bestätigt und kann daher auch der weiteren Koordination zwischen den standardsetzenden Gremien dienen.

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