Staatsanwaltschaft Trier

Staatsanwaltschaft Trier

Benachrichtigung von Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)

8012 Js 13667/​18

Mit der Entscheidung des Landgerichts Trier vom 18.06.2019, rechtskräftig am 19.02.2020, Az: 4 Ls 8012 Js 13667/​18.5 KLs wurde eine Einziehung der nachstehenden Gegenständen gemäß §73a StGB gegen rechtskräftig angeordnet. Die gerichtlich eingezogenen Gegenstände wurden bei der Staatsanwaltschaft Trier asserviert.

A)

– 126 Zigarettenpackungen mit verschiedenen Banderolen und in verschiedenen Größen

(hiervon: 15x Pall Mall rot, 3x L&M Fine Cut, 2x Pall Mall blau, 11x Pall Mall grün, 10x Pall Mall beige, 21x Malboro gold, 9x L&M blau, 10x Malboro rot, 1x L&M blue, 12x Elixyr blau, 1x Elixyr grün, 5x Camel, 6x Lucky Strike, 1x Kent grün, 4x Kent White, 4x L&M grün, 3x Vogue blue, 3x Chesterfield red, 4x Vogue verte, 1x Kent surround)

B)

– 1 Tüte Stoßdämpferschutzhüllen in Originalverpackung, Aufdruck Forma Unix

– 1 Paar Stoßdämpfer, Hersteller TRW, in rotem Originalkarton

– 1 Stoßdämpfer, Hersteller Optimal, im blauem Originalkarton

– 1 Stoßdämpfer, Hersteller Optimal, in blauem Originalkarton

– 1 Bremsbacke, Hersteller A.Z. Meisterteile, im Originalkarton

– 1 Tüte Stoßdämpferschutzhüllen, Firma Unix, originalverpackt

– 1 Satz Bremsbeläge, Hersteller Optimal, originalverpackt

Nach den richterlichen Feststellungen könnten gegen die Verurteilten Entschädigungsansprüche bestehen.

Der Einziehungsanordnung lagen folgende Sachverhalte zugrunde:

Bezüglich A)

Bei einer polizeilichen Durchsuchung eines Renault Transporter am 07.09.2013 wurden die oben aufgeführten Zigarettenschachteln mit verschiedenen Banderolen (unter A) genauer deklariert) in einem blauen Koffer mit Katzenanhänger aufgefunden und später sichergestellt. Das Gericht ist der Überzeugung, dass diese Zigarettenpäckchen durch rechtswidrige Taten erlangt wurden, da andere Zigarettenpäckchen, die mit einem Barcode versehen waren, zweifellos einer Tankstelle in Belgien zugeordnet werden konnten. Außerdem wurden die o.g. Zigarettenschachteln neben anderen Diebesgut aufgefunden.

Bezüglich B)

Bei einer polizeilichen Durchsuchung eines PKW’s der Marke BMW (3er BMW) am 07.09.2018 wurden die o.g. Autozubehörteile (unter B) genauer deklariert) aufgefunden.

Das Gericht ist der Überzeugung, dass diese Autozubehörteile durch rechtswidrige Taten erlangt wurden, da diese sich in einem originalverpackten Zustand befanden. Außerdem wurden diese neben anderem Diebesgut aufgefunden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können. Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Trier zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Verwertungserlöses und des Wertersatzbetrags.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO). Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter. Eine Erlösauszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann frühestens in 6 Monaten und nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

 

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