Staatsanwaltschaft Stade

Staatsanwaltschaft Stade

174 Js 45333/17

Die Staatsanwaltschaft Stade führt unter dem Aktenzeichen 174 Js 45333/17 ein Strafverfahren gegen Mariano Güttler, wohnhaft unter der Anschrift Sagekuhle 7, 21614 Buxtehude wegen Hehlerei. Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte am 24.09.2017 ein Herrensportrad Winora von einem unbekannten Dritten erhalten hat, der dieses zuvor dem Eigentümer entwendet hat.

Gemäß § 111l Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 4 Strafprozessordnung (StPO) werden Personen, die als Verletzte der hier verfolgten Straftaten in Betracht kommen, wie folgt benachrichtigt:

Um d. Beschuldigten das durch die Straftat/en zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft Stade folgende Vermögenswerte beschlagnahmt:

1. Herrensportrad Winora Vatoa, Rahmennummer: YB40603900 in grün

2. ______

3. ______.

Die Verletzten der hier verfolgten Straftaten werden hiermit aufgefordert, der Staatsanwaltschaft Stade zu erklären, ob und aus welchen Gründen sie die Herausgabe eines oder mehrerer der vorstehend bezeichneten Gegenstände verlangen.

Die Mitteilung ist unter Angabe des og. Aktenzeichens zu richten an die Staatsanwaltschaft Stade, Archivstraße 7, 21682 Stade.

Hinsichtlich des weiteren Verfahrensablaufes wird auf Folgendes hingewiesen:

Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).

Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

 

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