Staatsanwaltschaft Leipzig

Staatsanwaltschaft Leipzig

Strafvollstreckungsverfahren gegen Robin Fritz Laszig
Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

R031 VRs 851 Js 37710/​18

In einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig, Az: R031 VRs 851 Js 37710/​18, gegen Robin Fritz Laszig – geboren am 30.07.1984 – wegen Betrugs u.a., ist durch Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 27.02.2019, in welche das Urteil des Amtsgerichts Oranienburg vom 21.01.2019 einbezogen worden ist, nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen aus den von dem Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz für die Tatverletzten entstanden.

Sachverhalt:

Am 24.04.2018 mietete sich der Verurteilte, unter Vortäuschung seiner Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit, im Hotel „Zum Abschlepphof“, Bahnhofstraße 5, 04158 Leipzig ein und nahm gemeinsam mit seiner Begleiterin Anne Michalik Getränke und Speisen in der dazugehörigen Gaststätte und Getränke aus der Zimmerbar des gebuchten Doppelzimmers und des Einzelzimmers zu sich. Der Verurteilte verließ das Haus in der Nacht vom 26.04.2018 zum 27.04.2018 mit seiner Begleiterin, ohne – wie von Beginn an beabsichtigt – die entstandene Forderung in Höhe von 760,80 EUR zu begleichen. Er ersparte Aufwendungen in dieser Höhe und es entstand ein entsprechender Schaden.

Am 29.04.2018 mietete sich der Angeklagte unter Vortäuschung seiner Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit im Hotel „TRYP“ in Leipzig, Tauchaer Straße 260 ein und verließ das Haus am 03.05.2018. Vorgefasster Absicht entsprechend beglich er die entstandene Forderung in Höhe von 332,00 EUR nicht, sodass er Aufwendungen dieser Höhe erspart und ein entsprechender Schaden entstand, der bis heute nicht ausgeglichen ist.

Durch Vorlage einer entsprechend konstruierten Arbeitgeberbescheinigung erreichte der Verurteilte in der Zeit vom 29.08.2018 bis 03.09.2018, dass er im „Hotel an der Havel“ in Oranienburg Kost und Logis zum Preis von 720,70 EUR erhielt. Er verließ das Hotel, ohne – wie von Anfang an beabsichtigt – die Rechnung zu begleichen.

Vielmehr mietete er sich in der Zeit vom 18.11.2018 bis 25.11.2018 wiederum durch Vortäuschen seiner Zahlungswilligkeit und -fähigkeit, dass er im Hotel „Da Gianni“ in Germendorf Kost und Logis zum Preis von 525,00 EUR erhielt. Er verließ das Hotel, ohne – wie von Anfang an beabsichtigt – die Rechnung zu begleichen.

Im Weiteren erreichte er in der Zeit vom 27.11.2018 bis 28.11.2018 durch Vortäuschen seiner Zahlungswilligkeit und -fähigkeit, dass er im Hotel „Mythos“ in Germendorf Kost und Logis zum Preis von 420,00 EUR erhielt. Er verließ das Hotel, ohne – wie von Anfang an beabsichtigt – die Rechnung zu begleichen.

Um dem Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von insgesamt 2.758,50 EUR gegen den Verurteilten angeordnet. Bei dem Verurteilten wurden bereits Vermögenswerte gesichert.

Die jeweils Verletzten können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig zu dem o.g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der eventuell beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.

Es wird gebeten von Sachstandsanfragen abzusehen, da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist. Der Staatsanwaltschaft ist es zudem nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Leipzig, den 26.05.2021

gez. Dipl. -Rpfl. (FH) Naumann

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