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Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)

930 VRs 286 Js 16358/14

Vollstreckungsverfahren gegen Benjamin Wurbs, geb. am 18.11.1989

In dem Strafverfahren Az. 11 KLs 286 Js 16358/14 hat das Landgericht Gera mit Beschluss vom 26.02.2018 gegen d. oben genannten Beschuldigten gem. § 73c StGB die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 6.976,27 EUR rechtskräftig angeordnet, weil aus begangenen Straftaten in rechtswidriger Weise ein finanzieller Vorteil erlangt wurde. Die Einziehung dieses Geldbetrages soll dazu dienen, den finanziellen Schaden der Geschädigten auszugleichen. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Einziehungsbetroffene bestellte zwischen August 2012 und August 2014 bei diversen Firmen verschiedene Waren. Dabei verwendete er zumeist falsche Namen. In allen Fällen hatte er nicht die Absicht, die von ihm bestellten Waren zu bezahlen und blieb nach Erhalt der Waren die Begleichung der Rechnung schuldig.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Schadensersatz aus der Wertersatzeinziehung zu erlangen, indem Sie Ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft Gera innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Benachrichtigung im Bundesanzeiger anmelden.

Bei der Anmeldung ist das Aktenzeichen 930 VRs 286 Js 16358/14 anzugeben.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:

https://www.thueringen.de/mam/th4/thgsta/content/geschaedigtenmitteilung_wertersatzeinziehung.pdf

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

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