Startseite Allgemeines Staatsanwaltschaft Freiburg
Allgemeines

Staatsanwaltschaft Freiburg

Teilen

Staatsanwaltschaft Freiburg 802 AR RVA 98/18

In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Freiburg gegen Kharaishvili, Mukhran wegen gewerbsmäßigem Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei konnten folgende Gegenstände gesichert werden:

1)

Jeans „Marc O´Polo“, dunkelblau, Gr. W32/L34

2)

Jeans „ Staf Jeans & Co.“, blau, Gr. W32

3)

Jeans „Hilfiger Denim“, schwarz, Gr. 33/32

4)

T-Shirt „Hurley“, hellgrau, Gr. L

5)

T-Shirts „Neff“, oliv, jew. Gr. M

6)

Schwarze Gürtel „Toolbelt“, jew. Gr. 34-38

7)

Paar Turnschuhe „Nike Run natural“, schwarz, jew. Gr. 43

8)

Paar Handschuhe „Nike“, schwarz, gr. 6

9)

kariertes Hemd „Burton“, creme-grau, Gr. M

10)

Hemd „PellePelle“, anthrazit, Gr. M

11)

Kapuzenpullover „Home of Skateboarding Est. 1978“, blaumeliert, Gr. M

12)

Kapuzenjacken „Cecil“, bordeuax, 1x Gr. M und 1x Gr. L

13)

Steppjacke „Patagonia“, neongelb/grün, Gr. M

14)

Steppjacke „Regatta“, blau/gelb, Gr. M

15)

Kapuzenjacke „Bergans“, blau-gestreift, Gr. M

16)

Paar Sportschuhe „Swiss Engineering“, schwarz-grau, Gr. 43

17)

Laufjacke „Nike“, schwarz, Gr. M

18)

Laufweste „Crane“, schwarz, Gr. 50

19)

Strickmützen „Icebreaker“, oliv

20)

Strickmützen „Icebreaker“, grau

21)

Stoffmützen „Icebreaker“, grau-grün gestreift

22)

Strickmütze grauschwarz

23)

Strickmütze „Vans“, grau

24)

Strickmütze „Sätila“, grau

25)

Strickmütze „Jack Wolfskin“, blau, Gr. L

26)

Basecap „King of the Night“, schwarz

27)

Basecap „Göttmann“, weiß

28)

Jeans „Staff“, blau, Gr. 33

29)

Jeans „Staff“, blau, Gr. 32

30)

Jeans „Staff“, blau, Gr. 33, Regular/Slim

31)

Paar Lederschuhe „Lloyd“, dunkelbraun, Gr. 9

32)

Paar Schuhe „s.Oliver“, grau, Gr. 43

33)

Paar Sportschuhe „Swiss Engineering/QC“, orange, Gr. 41

34)

linker Handschuh „Craghoppers“, blau

35)

LA Sportshirt „Mammut“, blau, Gr. L

36)

Strickmütze „Icebreaker“, grau-schwarz

Der Beschuldigte entwendete die genannten Gegenstände Nr. 1-36) zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt vor dem 09.12.2016 bei nicht näher genannten Bekleidungsgeschäften, um diese Gegenstände später gewinnbringend weiter zu verkaufen oder er kaufte die vorgenannten Gegenstände von bislang unbekannten Dritten zu einem sehr geringen Preis an, wobei Ihm bewusst war, dass diese Gegenstände aus zuvor begangenen Eigentumsdelikten herrührten.

Geschädigte mögen sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Freiburg, Berliner Allee 1, 79114 Freiburg, zum Aktenzeichen 802 AR RVA 98/18 schriftlich in Verbindung setzen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

FIFA unter Druck: Carlos Cordeiro tritt aus Protest gegen Investorenpläne zurück

Der Widerstand gegen die umstrittenen Pläne von FIFA-Präsident Gianni Infantino wächst weiter....

Allgemeines

GEMA gegen Suno: Was bedeutet das Urteil für Nutzer von KI-Musik?

Interviewentwurf mit Rechtsanwalt Maurice Högel über Urheberrecht, KI-generierte Songs und die Risiken...

Allgemeines

GEMA gewinnt gegen Suno: Münchner Gericht sieht Urheberrechtsverletzungen durch KI-Musikgenerator

Ein Urteil des Landgerichts München I könnte für die Diskussion über Künstliche...

Allgemeines

Cyberangriff auf Wasserversorgung in Minnesota – US-Ermittler vermuten Iran als Drahtzieher

Ein koordinierter Cyberangriff auf zahlreiche Wasserversorgungssysteme im US-Bundesstaat Minnesota sorgt in den...