Ein ehemaliger Mitarbeiter der Sparkasse Iserlohn soll über Jahre hinweg Geld von den Konten verstorbener Bankkunden auf eigene Konten überwiesen haben. Die Staatsanwaltschaft Hagen ermittelt gegen den 32-Jährigen wegen des Verdachts auf Betrug. Nach bisherigen Erkenntnissen soll ein Schaden von mindestens 88.000 Euro entstanden sein.
Der Beschuldigte soll seine beruflichen Zugriffsrechte genutzt haben, um sich gezielt an Bankguthaben von Kunden zu bedienen, die bereits verstorben waren. Betroffen sein sollen mindestens vier Nachlässe sowie zusätzlich das Konto eines noch lebenden Kunden. Insgesamt soll der frühere Bankangestellte in rund 100 Einzelbuchungen Geld auf private Konten transferiert haben.
Besonders perfide erscheint die mutmaßliche Vorgehensweise deshalb, weil Konten Verstorbener mitunter längere Zeit kaum bewegt werden. Bis Angehörige einen Nachlass vollständig regeln und sämtliche Bankverbindungen überprüfen, können Wochen oder Monate vergehen. Ein Mitarbeiter mit entsprechenden Zugriffsrechten könnte diesen Zeitraum ausnutzen, ohne dass unberechtigte Buchungen sofort auffallen.
Nach Medienberichten erstreckten sich die mutmaßlichen Taten über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren. Ende 2025 verließ der Mitarbeiter die Sparkasse auf eigenen Wunsch. Zu diesem Zeitpunkt war der Verdacht offenbar noch nicht bekannt.
Erst einige Monate später sollen Unregelmäßigkeiten bei internen Prüfungen beziehungsweise im Rahmen der Revision aufgefallen sein. Die Sparkasse ging den Vorgängen nach und erstattete schließlich Strafanzeige. Seither ermittelt die Staatsanwaltschaft Hagen gegen den früheren Mitarbeiter.
Sparkasse entschädigt betroffene Erben
Für die Angehörigen und Erben der verstorbenen Kunden soll zumindest kein finanzieller Schaden zurückbleiben. Nach Angaben aus der bisherigen Berichterstattung hat die Sparkasse Iserlohn die unberechtigt abgebuchten Beträge vollständig ersetzt und die Betroffenen informiert.
Der finanzielle Schaden wurde demnach zunächst über eine Versicherung reguliert. Diese kann nun versuchen, die ausgezahlten Beträge vom Beschuldigten zurückzufordern.
Der ehemalige Mitarbeiter befindet sich während des laufenden Ermittlungsverfahrens auf freiem Fuß. Nach bisherigem Stand liegen keine Gründe vor, die eine Untersuchungshaft rechtfertigen würden. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung, solange die Vorwürfe nicht rechtskräftig festgestellt worden sind.
Warum Nachlasskonten besondere Aufmerksamkeit erfordern
Der Fall wirft zugleich ein Schlaglicht auf den Umgang mit Bankkonten nach einem Todesfall. Für Erben ist es wichtig, bestehende Konten möglichst frühzeitig zu identifizieren, Banken über den Todesfall zu informieren und Kontobewegungen sorgfältig zu kontrollieren.
Bankguthaben gehören grundsätzlich zum Nachlass. Ungewöhnliche Überweisungen oder Abbuchungen sollten deshalb insbesondere für den Zeitraum unmittelbar vor und nach dem Tod des Kontoinhabers geprüft werden. Werden dabei nicht nachvollziehbare Transaktionen entdeckt, sollten Erben die betreffende Bank zeitnah kontaktieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung einholen.
Für Geldinstitute zeigt der Fall zugleich, wie wichtig interne Kontrollmechanismen sind. Gerade Mitarbeiter mit weitreichenden Zugriffs- und Buchungsrechten müssen so überwacht werden, dass ungewöhnliche Transaktionen erkannt und nachvollzogen werden können.
Die Ermittlungen im Fall der Sparkasse Iserlohn dauern an. Entscheidend wird nun sein, ob sich die Vorwürfe gegen den ehemaligen Mitarbeiter bestätigen und ob möglicherweise noch weitere geschädigte Konten entdeckt werden.
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