Startseite Allgemeines sparclub24.com: Unrechtmäßiges Angebot vorbörslicher Aktien der „Porsche AG“
Allgemeines

sparclub24.com: Unrechtmäßiges Angebot vorbörslicher Aktien der „Porsche AG“

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
Teilen

sparclub24.com: Unrechtmäßiges Angebot vorbörslicher Aktien der „Porsche AG“

Die Betreiber der Website sparclub24.com mit Geschäftssitz in Düsseldorf bieten angebliche vorbörsliche Aktien der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (kurz: Porsche AG) an. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass vorbörsliche Kaufangebote für diese Aktien unrechtmäßig sind und weder von der Volkswagen AG noch von einer ihrer Tochtergesellschaften stammen.

Die Betreiber der Website sparclub24.com bieten zudem dort Finanzanlagen wie Fest- und Tagesgeld, Gold, Silber, Fonds und Aktien an.

Die BaFin weist darauf hin, dass sie den Betreibern der Website sparclub24.com keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Die Betreiber unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.

In jüngster Zeit häufen sich Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar.

Unternehmen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

FIFA unter Druck: Carlos Cordeiro tritt aus Protest gegen Investorenpläne zurück

Der Widerstand gegen die umstrittenen Pläne von FIFA-Präsident Gianni Infantino wächst weiter....

Allgemeines

GEMA gegen Suno: Was bedeutet das Urteil für Nutzer von KI-Musik?

Interviewentwurf mit Rechtsanwalt Maurice Högel über Urheberrecht, KI-generierte Songs und die Risiken...

Allgemeines

GEMA gewinnt gegen Suno: Münchner Gericht sieht Urheberrechtsverletzungen durch KI-Musikgenerator

Ein Urteil des Landgerichts München I könnte für die Diskussion über Künstliche...

Allgemeines

Cyberangriff auf Wasserversorgung in Minnesota – US-Ermittler vermuten Iran als Drahtzieher

Ein koordinierter Cyberangriff auf zahlreiche Wasserversorgungssysteme im US-Bundesstaat Minnesota sorgt in den...