Solvium Invest GmbH – im Miesemachen ist das Unternehmen „spitze“

Solvium Invest GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 5.586.863,00 6.427.613,00
I. Sachanlagen 5.586.863,00 6.427.613,00
B. Umlaufvermögen 464.887,63 373.257,32
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 209.367,83 246.539,77
davon gegen Gesellschafter 100.064,00 136.673,55
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 255.519,80 126.717,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.036,94 9.877,52
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 238.643,52 147.959,26
Aktiva 6.298.431,09 6.958.707,10

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 172.959,26 104.518,79
III. Jahresfehlbetrag 90.684,26 68.440,47
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 238.643,52 147.959,26
B. Rückstellungen 11.300,00 9.600,00
C. Verbindlichkeiten 6.287.131,09 6.949.107,10
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 687.348,16 3.218.546,52
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 5.599.782,93 3.730.560,58
davon gegenüber Gesellschaftern 2.586.123,11 2.428.318,42
Passiva 6.298.431,09 6.958.707,10

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Solvium Invest GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Hamburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Hamburg
Register-Nr.: HRB 150739

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die vorliegende Gliederung des Jahresabschlusses enthält gegenüber der Gliederung nach den Vorschriften des HGB keine Besonderheiten. Die Gesellschaft hat von den größenabhängigen Erleichterungen teilweise Gebrauch gemacht. Von einer Aufstellung des Lageberichts ist die Gesellschaft gem. § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB befreit. Aufgrund der Corona-Pandemie sowie des Krieges in der Ukraine besteht jedoch eine wesentliche
Unsicherheit, die die Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit beeinträchtigen kann. Eine bestandsgefährdende Entwicklung ist jedoch hieraus aus heutiger Sicht für die Solvium-Gruppe nicht erkennbar.

Die Gesellschaft weist einen nicht durch Einlagen gedeckten Fehlbetrag in Höhe von Euro 238.643,52 aus. Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Auf Grundlage des gesamten Planungshorizontes für die von der Gesellschaft herausgegebenen Vermögensanlagen ergibt die Unternehmensplanung über die Totalperiode ein ausgeglichenes Ergebnis. Daneben wurde zur Beseitigung der bilanziellen Überschuldung eine Rangrücktrittserklärung für die Gesellschafterdarlehen abgegeben. Weitere Darlehen bei Kreditinstituten laufen Anfang 2023 mit einer Schlussrate aus. Im Zusammenhang mit dem aktuellen Marktumfeld kann hier eine wesentliche Unsicherheit vorliegen, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt, wenn eine Anschlussfinanzierung seitens eines Kreditinstituts nicht erfolgt.

Weitere rechtliche bzw. tatsächliche Gründe, die gegen die Unternehmensfortführung sprechen, sind nicht erkennbar.

II. Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener, planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommener linearer Abschreibungen.

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände sowie Verbindlichkeiten wurden mit den sich aus den Vorschriften §§ 252 und 253 Absatz 1 HGB ergebenden Werten angesetzt. Die Rückstellungen wurden gem. § 253 Absatz 1 Satz 2 HGB in der Höhe gebildet, dass alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind, berücksichtigt sind.

Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro

Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde Währung lautenden Sachverhalte, die in Euro umzurechnen waren.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Bilanzpositionen Aktiva
Die Gesellschaft hat mit mehreren Kaufverträgen zum Anlagevermögen gehörende Wechselkoffer zu
Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt Euro 8.416.250,00 (Vorjahr: Euro 8.416.250,00) erworben.

Dabei handelt es sich um die Anschaffung von neuwertigen Vermögensgegenständen, welchen über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben werden.

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel (vgl. Anlage zum Anhang) zu entnehmen.

Die kumulierten Abschreibungen betrugen am Ende des Geschäftsjahres: Euro 2.819.387,00 (Vorjahr: Euro 1.978.637,00).
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen Euro 109.303,83 (Vorjahr: Euro 109.866,22) und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen Euro 100.064,00 (Vorjahr: Euro 136.673,55), davon gegen Gesellschafter in Höhe von Euro 100.064,00 (Vorjahr: Euro 136.673,55).

Die Bilanzposition Guthaben bei Kreditinstituten berücksichtigt in Höhe von Euro 255.519,80 (Vorjahr: Euro 126.717,55) den ausgewiesenen Saldo des Kontokorrentkontos.

Aufgrund der zwischen der Gesellschaft und der ABN AMRO Lease geschlossenen Vereinbarungen, sind die monatlichen Zahlungsverpflichtungen vorschüssig fällig und zahlbar. Daraus resultierend wurden Zinszahlungen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr für das folgende Geschäftsjahr zu leisten waren bzw. geleistet wurden, i.S. § 250 (1) HGB aktiviert. Der Ausweis erfolgt unter der Bilanzposition Aktiver
Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von Euro 8.036,94 (Vorjahr: Euro 9.877,52).

Das Eigenkapital der Gesellschaft wird nach Verrechnung mit dem aufgelaufenen Jahresergebnis unter der Position „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ ausgewiesen. Es handelt sich dabei um durch Verluste entstandenes negatives Kapital. Die zum Ende des Geschäftsjahres bestehende bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft wird nach Einschätzung der Geschäftsführung durch die im Sachanlagevermögen enthaltenen und nicht aufgedeckten stillen Reserven, durch künftige Erträge aus den
abgeschlossenen Verträgen über die Vermietung der Wechselkoffer sowie den gegenüber der Gesellschaft erklärten qualifizierten Rangrücktrittserklärungen auf Gesellschafterverbindlichkeiten kompensiert.

Bilanzpositionen Passiva
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen die Kosten für die Erfüllung der Aufbewahrungspflichten, für die Offenlegung des Jahresabschlusses 2021 im elektronischen Bundesanzeiger sowie die Aufwendungen für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen Euro 3.684.947,15 (Vorjahr: Euro 4.510.833,28) und berücksichtigen im vollen Umfang die zum Zwecke des Erwerbes von Sachanlagevermögen aufgenommenen Darlehen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch ähnliche Rechte besichert. Als Sicherheiten wurden die finanzierten Vermögensgegenstände sicherungsübereignet. Des Weiteren zählt auch die offene und bestätigte Abtretung der Mieterträge zu den bestellten Sicherheiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben in Höhe von Euro 671.287,33 (Vorjahr: Euro 3.208.591,12) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und berücksichtigen ausschließlich die im Folgejahr zu leistenden Tilgungsraten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen Höhe Euro 3.013.659,82 (Vorjahr: Euro 1.302.242,16).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen insgesamt Euro 2.586.123,11 (Vorjahr: Euro
2.428.318,42) und sind in voller Höhe Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, welche in Höhe von Euro 482.060,61 (Vorjahr: Euro 324.255,92) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von Euro 2.104.062,50 (Vorjahr: 2.104.062,50) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben.

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rückzahlungsansprüche, die aus den geschlossenen Darlehen resultieren, hat die Gesellschafterin im Rahmen der Vertragsabschlüsse den Nachrang erklärt
(Nachrangdarlehen mit qualifizierten Rangrücktritt). Dies gilt auch, wenn durch die Erfüllung ihrer bestehenden Ansprüche eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung entstehen würde.

Sonstige Verbindlichkeiten, welche eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben, betragen Euro 16.060,83 (Vorjahr: Euro 9.955,40) und berücksichtigen die Umsatzsteuer.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

V. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft wird durch jeden ihrer Geschäftsführer einzeln vertreten. Die Geschäftsführer sind:

Herr Marc Schumann, Diplom-Kaufmann, Hamburg
Herr Olaf Will, Kaufmann, Hamburg

VI. Nachtragsbericht (§ 285 Nr.33 HGB)

Am 24. Februar 2022 sind russische Streitkräfte in die Ukraine einmarschiert. Das einschneidende Ereignis wird in der globalen Wirtschaft deutliche Spuren hinterlassen. Wesentliche Risiken treffen die Realwirtschaft z.B. hinsichtlich Lieferketten, Energiekosten, Absatzmärkten, Kreditversorgung oder Cybersicherheit. Konkrete Auswirkungen aus diesem kriegerischen Konflikt auf die Gesellschaft, die diese in ihrem Bestand gefährden könnten, sind allerdings derzeit nicht bekannt und auch nicht absehbar.

Hamburg, den 20. April 2022

sonstige Berichtsbestandteile

Marc Schumann, Diplom-Kaufmann, Hamburg Olaf Will, Kaufmann, Hamburg

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2022 festgestellt.

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