S&K-kann ein Widerspruch gegen die Forderung des Insolvenzverwalters letztlich erfolgreich sein?

Nun, dies entscheiden zu müssen ist derzeit die Aufgabe des Amtsgerichts und des Landesgerichts in Hamburg. Sicherlich werden aber diese beiden Gerichte nicht „die letzten Instanzen sein, die das beurteilen müssen“.

Von der Bedeutung des Vorganges her, davon darf man sicherlich ausgehen, dürfte es zumindest zu OLG-Urteilen kommen. Natürlich eignet sich der Vorgang hervorragend für Rechtsanwälte, um Mandate einzusammeln. Jeder, der eine Aufforderung des Insolvenzverwalters Dr. Achim Ahrendt, Insolvenzverwalter der zur S&K-Betrugsgruppe gehörenden Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 und S&K Real Estate Value Added, zugestellt bekommen hat, wird sich wohl verteidigen müssen oder aber die Forderung ausgleichen. Die Gesamtforderung gegen alle Anleger dürfte sich dabei auf mehrere Millionen Euro belaufen.

Zuvor hatte der S&K-Insolvenzverwalter die Anleger aufgefordert, Ausschüttungen zurückzuzahlen, die sie aus den S&K-Fonds erhalten haben. Angeblich seien diese nicht rechtmäßig erfolgt und könnten daher im Wege der Insolvenzanfechtung wieder zurückverlangt werden, so Dr. Ahrendt. Ein großer Teil der Anleger hat die Forderungen nicht freiwillig erfüllt. Gegen diese Anleger hat der S&K-Insolvenzverwalter Zahlungsklage erhoben.

Nun darf man sicherlich gespannt sein, wie die ersten Urteile in den diversen Verfahren ausgehen werden. Juristen, die wir dazu befragt haben, sind sich uneins, ob diese Forderung nun berechtigt sei oder nicht. Eine Mehrheit allerdings tendierte zu einem „Ja“.

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